Ein Pilotprojekt zwischen Chancen und rechtlichen Grenzen
Viele Gemeinden möchten ihre Grünflächenpflege umstellen. Statt ihre Wiesen zu mulchen, wobei die Aufwüchse sowie darin lebende Kleinsttiere geschreddert werden, sollen tierschonende Balkenmäher eingesetzt und das Mähgut abtransportiert werden.

Die Pflege mit Mähgutabfuhr entzieht den öffentlichen Flächen Nährstoffe, wodurch mehr Blütenpflanzen keimen und sich gegen nährstoffliebende Gräser behaupten können: Bunte Wiesen statt Einheitsgrün sind die Folge. Entlang von Wegen entstehen so artenreiche Verbindungskorridore, die einen Biotopverbund durch die Landschaft ziehen.
Pilotprojekt: Wege zur Verwertung von kommunalem Mähgut
Best-Practice-Beispiele für die Verwertung von Mähgut im öffentlichen Grün gibt es bisher kaum. Aufbauend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) sollte ein Pilotprojekt, finanziert vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), diese Lücke schließen. In zwei bayerischen Modellgemeinden lag der Schwerpunkt deshalb darauf, gangbare Lösungswege zu finden.
Mähgut von öffentlichen Flächen ist Bioabfall
Das Mähgut von öffentlichen Grünflächen gilt rechtlich als Abfall. Nach § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) liegt Abfall vor, wenn sich der Besitzer eines Stoffes „entledigen“ will. Da öffentliche Flächen gepflegt und nicht beerntet werden, ist der Entledigungswille grundsätzlich anzunehmen. Im Speziellen ist das Mähgut dann Bioabfall – und das unabhängig von seiner stofflichen Qualität sowie Schad- und Fremdstoffgehalten. Abgesehen von Fällen, in denen Abfall-Mähgut im Zuge einer innerörtlichen gärtnerischen Dienstleistung eigenverwertet werden kann, muss es deshalb in genehmigten Bioabfallanlagen abgegeben werden.

Alternative Abfallverwertung scheiterte im Projekt
Abfallrecht ist streng – aber auch eine Errungenschaft
Das Abfallrecht und die Behandlung in zugelassenen Abfallanlagen sorgen dafür, dass die Endprodukte unbedenklich sind. Behandlungs- und Prüfpflichten stellen sicher, dass Fremd- und Schadstoffe keine Rolle mehr spielen und auch die Phytohygiene gewährleistet ist. Beim Aufbringen der aufbereiteten Produkte auf den Boden besteht dann kaum noch ein Risiko. Die in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erreichten Qualitätsstandards sind daher auch eine Errungenschaft der konsequenten Umsetzung von abfallrechtlichen Vorgaben sowie darüberhinausgehende Anforderungen von Gütegemeinschaften.
Neue politische Zielsetzungen stehen im Konflikt
Eine vereinfachte Verwertung von Wiesenaufwüchsen bietet zugleich große Chancen für den Arten- und Klimaschutz. Entlang von Wegen können artenreiche, blühende Randstreifen entstehen, die zum Biotopverbund beitragen. In den vielen landwirtschaftlichen Biogasanlagen ließen sich außerdem Anbaubiomassen wie Mais zum Teil mit Reststoffen wie Mähgut ersetzen, was politisch gewünscht ist.
Werden solche Biogasanlagen zudem mit Gasspeichern erweitert und flexibilisiert, können sie Biogas gezielt dann verstromen, wenn andere erneuerbare Energien wenig Strom liefern. Damit übernehmen Biogasanlagen eine wichtige Pufferfunktion als Energiespeicher im Stromsystem. Es stellt sich also grundsätzlich die Frage, wie sich die Ziele der Abfallwirtschaft, des Naturschutzes und des Klimaschutzes in Einklang bringen lassen.
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Versöhnung des Zielkonflikts über den Herkunftsort von Mähgut
Im Abfallrecht ist der Begriff des Herkunftsorts bereits verankert. Kann dieser als unbedenklich angenommen werden, sind Freistellungen von Hygienisierung- und Untersuchungspflichten möglich. Ein bedeutender Schritt wäre es, die Aufwüchse entlang von Wirtschaftswegen, die in aller Regel im landwirtschaftlichen Kontext liegen, über ihren Herkunftsort vom Abfallrecht auszunehmen. Deutschlandweit gibt es ein Netz an Wirtschaftswegen von vermutlich über einer Million Kilometern, was große Potenziale für den Biotopverbund und die Energiegewinnung eröffnet.
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Damit das Mähgut von Wirtschaftswegen vom Abfallrecht ausgenommen werden kann, müsste eine entsprechende Regelung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Ähnliche Passagen gibt es bereits für Holz aus der Landschaftspflege. Wenn dieses eine ähnliche Beschaffenheit wie Derbholz (etwa sieben Zentimeter Stammdurchmesser) aus der Forstwirtschaft aufweist und zur Verbrennung gedacht ist, fällt es nach § 2 KrWG nicht unter das Abfallrecht. Dabei wird deutlich: Ausnahmen für ungefährliche Materialien könnten in Verbindung mit speziellen Verwertungsformen ermöglicht werden.

Vergärung und Pyrolyse sorgen für ausreichende Hygienisierung
Auch bei fremd- und schadstofffreiem Mähgut, etwa entlang von Wirtschaftswegen, muss ein Mindestmaß an Hygienisierung gewährleistet sein. Deshalb könnte die Aufhebung der Abfalleigenschaft an bestimmte Verwertungswege geknüpft werden. Wird das Material vor der Vergärung zum Beispiel siliert und die Verweilzeiten im Fermenter verlängert, können landwirtschaftliche Biogasanlagen eine Hygienisierung erreichen, die mit Bioabfallvergärungsanlagen und deren hohen Temperaturen vergleichbar ist.
Auch die Verbrennung oder die Pyrolyse von Heupellets, bei der das Material unter extrem hohen Temperaturen und unter Ausschluss von Sauerstoff verkohlt wird, sorgen für eine sichere Hygienisierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme vom Abfallrecht müssen also klar definiert sein, dann können natürliche Ressourcen effizient genutzt werden, und es besteht dabei keine Gefahr für Mensch und Umwelt.
Kompostierbare Heuhochbeete im öffentlichen Raum
Neben der Verpachtung von Flächen blieben im Projekt nur kleinskalige Verwendungsformen. Besonders die Verwendung von Heuballen als Hochbeete entpuppte sich als einfache und rechtskonforme Möglichkeit, Aufwüchse zu nutzen und öffentliche Flächen ästhetisch zu bereichern. Da es sich um eine Zwischenverwendung gemäß § 3 des KrWG handelt, entfällt über den Zeitraum der Verwendung die Abfalleigenschaft.
Das Heu stammte von einer gut befahrbaren öffentlichen Ausgleichsfläche mit etwa 0,2 Hektar (Bild 3). Ein Landwirt übernahm das Wenden, Schwaden und Pressen des Mähguts, wobei schließlich sechs Heuballen entstanden. Zwei davon wurden als Hochbeete im öffentlichen Raum getestet – einer in einer Parkanlage, der andere auf einer Mainwiese entlang eines Fahrradwegs. Mit einem Besenstiel wurden zunächst in kreisenden Bewegungen Gänge in den Ballen eingearbeitet. Diese wurden mit torffreier Erde, Hornmehl und Bodenaktivator gefüllt. Oben schloss das Substrat halbkreisförmig auf dem Ballen ab. Dann wurden sie mit Stauden bepflanzt.

Die Gefahr einer Selbstentzündung ist bei Hochbeeten im Freien gering, solange die Ballen nicht zu feucht gepresst wurden und einzeln stehen. Brandentwicklungen treten in der Regel in den ersten zwei bis sechs Wochen nach dem Pressen auf. In diesem Zeitraum können, um sicherzugehen, die Temperaturen im Balleninneren regelmäßig über Kompostthermometer kontrolliert werden.

Doppelt ökologisch: Wiederverwendung kommunal verfügbarer Pflanzen
Weiterentwicklung der Heuhochbeete

Fazit des Tests der Heuballenhochbeete

Insgesamt hat die Aktion gezeigt: Heuballenhochbeete eignen sich gut für den öffentlichen Raum, verbinden Nutzung mit optischem Mehrwert und sind einfach nachzuahmen. Die Wiederverwendung lässt sich einfach umsetzen und erwies sich sowohl für die Pflanzen als auch für die Pflegekräfte als praktikabel. Die Aktion wurde von Passanten interessiert verfolgt und stieß auf positive Resonanz. Auch Urban Gardening-Projekte könnten von diesem Prinzip profitieren. Worauf beim Gemüseanbau auf Stroh- und Heuballen zu achten ist, kann in den Informationen zum EIP-Agri Projekt „Wandernde Wiese“ nachgelesen werden.
Im Projekt überzeugte auch die Transportwürdigkeit der bepflanzten Ballen: So konnten sie zwischenzeitlich ein Feuerwehrfest verschönern. Infoschilder erklärten dem Besucher den Sinn und Zweck dieser außergewöhnlichen Hochbeete.

Hinzu kommt, dass bei der Heuproduktion die zentralen Empfehlungen für insektenschonende Mähkonzepte umgesetzt werden. Zunächst kommen Balkenmäher zum Einsatz, was Insekten schont. Zudem wird das Mähgut vorübergehend zum Trocknen liegengelassen, sodass die Tiere von der Fläche flüchten können. Wenn die Qualitätsansprüche keine Futtereignung des Heus erfordern und die Witterung es zulässt, muss auch weniger gewendet werden. Dadurch werden Fläche und Tiere weniger überfahren. Am Ende führt eine Abfuhr des Materials zu den gewünschten Aushagerungseffekten. Alles in allem sind Hochbeete aus Heuballen also eine runde Sache – und das vermutlich auch, wenn die Ballen in Quaderform vorliegen.
Ausblick

Neben dem Verpachten von Flächen, der Eigenverwertung im Zuge von innerörtlichen gärtnerischen Dienstleistungen sowie kleinskaligen Verwendungsansätzen bleibt den Kommunen in der Regel nur die Abgabe in Bioabfallanlagen. Weite Wege und hohe Abgabegebühren führen allerdings oft dazu, dass schlicht weiter gemulcht wird. Sollen die Ziele der ökologischen Flächenpflege erreicht werden, müssten die Kommunen finanziell unterstützt werden. Ansonsten bliebe aus Sicht der Kommunen zu hoffen, dass sich Mittelwege zwischen einer strengen Auslegung des Abfallrechts und den angestrebten Natur- und Klimaschutzzielen finden und gesetzlich verankern lassen.
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