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Ein Pilotprojekt zwischen Chancen und rechtlichen Grenzen

Viele Gemeinden möchten ihre Grünflächenpflege umstellen. Statt ihre Wiesen zu mulchen, wobei die Aufwüchse sowie darin lebende Kleinsttiere geschreddert werden, sollen tierschonende Balkenmäher eingesetzt und das Mähgut abtransportiert werden.

Mähgut-Abfuhr: So fördern Kommunen die Artenvielfalt
Nicht nur Ansaaten, wie hier, auch schlicht die Pflege kann über die Zeit die Artenvielfalt auf Flächen erhöhen. Durch Mähgutabfuhr werden die Flächen ausgehagert und die Artenvielfalt steigt. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Die Pflege mit Mähgutabfuhr entzieht den öffentlichen Flächen Nährstoffe, wodurch mehr Blütenpflanzen keimen und sich gegen nährstoffliebende Gräser behaupten können: Bunte Wiesen statt Einheitsgrün sind die Folge. Entlang von Wegen entstehen so artenreiche Verbindungskorridore, die einen Biotopverbund durch die Landschaft ziehen.

Pilotprojekt: Wege zur Verwertung von kommunalem Mähgut

Best-Practice-Beispiele für die Verwertung von Mähgut im öffentlichen Grün gibt es bisher kaum. Aufbauend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) sollte ein Pilotprojekt, finanziert vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), diese Lücke schließen. In zwei bayerischen Modellgemeinden lag der Schwerpunkt deshalb darauf, gangbare Lösungswege zu finden.

Mähgut von öffentlichen Flächen ist Bioabfall

Das Mähgut von öffentlichen Grünflächen gilt rechtlich als Abfall. Nach § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) liegt Abfall vor, wenn sich der Besitzer eines Stoffes „entledigen“ will. Da öffentliche Flächen gepflegt und nicht beerntet werden, ist der Entledigungswille grundsätzlich anzunehmen. Im Speziellen ist das Mähgut dann Bioabfall – und das unabhängig von seiner stofflichen Qualität sowie Schad- und Fremdstoffgehalten. Abgesehen von Fällen, in denen Abfall-Mähgut im Zuge einer innerörtlichen gärtnerischen Dienstleistung eigenverwertet werden kann, muss es deshalb in genehmigten Bioabfallanlagen abgegeben werden.

Eine öffentliche Streuobstwiese, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen: Das Mähgut, das dort im Zuge der Pflege anfällt, ist unabhängig von der Qualität als Bioabfall zu bezeichnen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Eine öffentliche Streuobstwiese, umgeben von landwirtschaftlichen Flächen: Das Mähgut, das dort im Zuge der Pflege anfällt, ist unabhängig von der Qualität als Bioabfall zu bezeichnen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Alternative Abfallverwertung scheiterte im Projekt

Im Projekt gelang es zunächst nicht, Landwirte mit Biogasanlagen in die Verwertung einzubinden. Zwar bestand grundsätzlich Interesse am Material, und ein Betreiber war sogar bereit, eine immissionsschutzrechtliche Abfallgenehmigung zu beantragen, doch die dafür notwendigen Anpassungen der Anlage bezüglich des Gewässerschutzes verhinderten letztlich die Umsetzung. Der Mehrwert der komplizierter vergärbaren Biomasse stand für den Betreiber in keinem Verhältnis zum organisatorischen und finanziellen Aufwand. Als praktikable Lösung blieb deshalb vor allem die Verpachtung einzelner Flächen. Nachdem sie als landwirtschaftliche Fläche gemeldet wurden, verlor das Mähgut die Abfalleigenschaft, galt nunmehr als Produkt und ein Einbringen in Nicht-Abfallanlagen war möglich.

Abfallrecht ist streng – aber auch eine Errungenschaft

Das Abfallrecht und die Behandlung in zugelassenen Abfallanlagen sorgen dafür, dass die Endprodukte unbedenklich sind. Behandlungs- und Prüfpflichten stellen sicher, dass Fremd- und Schadstoffe keine Rolle mehr spielen und auch die Phytohygiene gewährleistet ist. Beim Aufbringen der aufbereiteten Produkte auf den Boden besteht dann kaum noch ein Risiko. Die in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erreichten Qualitätsstandards sind daher auch eine Errungenschaft der konsequenten Umsetzung von abfallrechtlichen Vorgaben sowie darüberhinausgehende Anforderungen von Gütegemeinschaften.

Neue politische Zielsetzungen stehen im Konflikt

Eine vereinfachte Verwertung von Wiesenaufwüchsen bietet zugleich große Chancen für den Arten- und Klimaschutz. Entlang von Wegen können artenreiche, blühende Randstreifen entstehen, die zum Biotopverbund beitragen. In den vielen landwirtschaftlichen Biogasanlagen ließen sich außerdem Anbaubiomassen wie Mais zum Teil mit Reststoffen wie Mähgut ersetzen, was politisch gewünscht ist.

Werden solche Biogasanlagen zudem mit Gasspeichern erweitert und flexibilisiert, können sie Biogas gezielt dann verstromen, wenn andere erneuerbare Energien wenig Strom liefern. Damit übernehmen Biogasanlagen eine wichtige Pufferfunktion als Energiespeicher im Stromsystem. Es stellt sich also grundsätzlich die Frage, wie sich die Ziele der Abfallwirtschaft, des Naturschutzes und des Klimaschutzes in Einklang bringen lassen.

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Versöhnung des Zielkonflikts über den Herkunftsort von Mähgut

Im Abfallrecht ist der Begriff des Herkunftsorts bereits verankert. Kann dieser als unbedenklich angenommen werden, sind Freistellungen von Hygienisierung- und Untersuchungspflichten möglich. Ein bedeutender Schritt wäre es, die Aufwüchse entlang von Wirtschaftswegen, die in aller Regel im landwirtschaftlichen Kontext liegen, über ihren Herkunftsort vom Abfallrecht auszunehmen. Deutschlandweit gibt es ein Netz an Wirtschaftswegen von vermutlich über einer Million Kilometern, was große Potenziale für den Biotopverbund und die Energiegewinnung eröffnet.

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Damit das Mähgut von Wirtschaftswegen vom Abfallrecht ausgenommen werden kann, müsste eine entsprechende Regelung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Ähnliche Passagen gibt es bereits für Holz aus der Landschaftspflege. Wenn dieses eine ähnliche Beschaffenheit wie Derbholz (etwa sieben Zentimeter Stammdurchmesser) aus der Forstwirtschaft aufweist und zur Verbrennung gedacht ist, fällt es nach § 2 KrWG nicht unter das Abfallrecht. Dabei wird deutlich: Ausnahmen für ungefährliche Materialien könnten in Verbindung mit speziellen Verwertungsformen ermöglicht werden.

Gerade entlang von Wirtschaftswegen fällt viel Mähgut an, das kaum von Schad- oder Fremdstoffeinträgen betroffen ist. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Gerade entlang von Wirtschaftswegen fällt viel Mähgut an, das kaum von Schad- oder Fremdstoffeinträgen betroffen ist. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Vergärung und Pyrolyse sorgen für ausreichende Hygienisierung

Auch bei fremd- und schadstofffreiem Mähgut, etwa entlang von Wirtschaftswegen, muss ein Mindestmaß an Hygienisierung gewährleistet sein. Deshalb könnte die Aufhebung der Abfalleigenschaft an bestimmte Verwertungswege geknüpft werden. Wird das Material vor der Vergärung zum Beispiel siliert und die Verweilzeiten im Fermenter verlängert, können landwirtschaftliche Biogasanlagen eine Hygienisierung erreichen, die mit Bioabfallvergärungsanlagen und deren hohen Temperaturen vergleichbar ist.

Auch die Verbrennung oder die Pyrolyse von Heupellets, bei der das Material unter extrem hohen Temperaturen und unter Ausschluss von Sauerstoff verkohlt wird, sorgen für eine sichere Hygienisierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme vom Abfallrecht müssen also klar definiert sein, dann können natürliche Ressourcen effizient genutzt werden, und es besteht dabei keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Kompostierbare Heuhochbeete im öffentlichen Raum

Neben der Verpachtung von Flächen blieben im Projekt nur kleinskalige Verwendungsformen. Besonders die Verwendung von Heuballen als Hochbeete entpuppte sich als einfache und rechtskonforme Möglichkeit, Aufwüchse zu nutzen und öffentliche Flächen ästhetisch zu bereichern. Da es sich um eine Zwischenverwendung gemäß § 3 des KrWG handelt, entfällt über den Zeitraum der Verwendung die Abfalleigenschaft.

Das Heu stammte von einer gut befahrbaren öffentlichen Ausgleichsfläche mit etwa 0,2 Hektar (Bild 3). Ein Landwirt übernahm das Wenden, Schwaden und Pressen des Mähguts, wobei schließlich sechs Heuballen entstanden. Zwei davon wurden als Hochbeete im öffentlichen Raum getestet – einer in einer Parkanlage, der andere auf einer Mainwiese entlang eines Fahrradwegs. Mit einem Besenstiel wurden zunächst in kreisenden Bewegungen Gänge in den Ballen eingearbeitet. Diese wurden mit torffreier Erde, Hornmehl und Bodenaktivator gefüllt. Oben schloss das Substrat halbkreisförmig auf dem Ballen ab. Dann wurden sie mit Stauden bepflanzt.

Auf einer artenreichen öffentlichen Ausgleichswiese wurde insektenschonend mit Balkenmähern gemäht und Heu als Rundballen produziert. Sie wurden als Hochbeete im Projekt getestet. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Auf einer artenreichen öffentlichen Ausgleichswiese wurde insektenschonend mit Balkenmähern gemäht und Heu als Rundballen produziert. Sie wurden als Hochbeete im Projekt getestet. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
In der Etablierungsphase musste regelmäßig gegossen werden, später reichte eine gelegentliche Bewässerung, und die Pflanzen wuchsen üppig (Bild 4 und Bild 5). Nach etwa zwölf Monaten sackten die Heuballen mittig erstmals deutlich ab. Rund 210 Liter torffreie Erde mussten nachgefüllt werden. In den folgenden fünf Monaten verlor das Balleninnere erneut kontinuierlich an Höhe. Die Ränder blieben über die gesamte Zeit stabil, nur das Netz begann sich teilweise aufzulösen (Bild 6). Die Stabilität erhöht sich vermutlich mit zunehmender Dichte und Struktur des Ballens. Dann wäre auch eine hohe Artenvielfalt im Heu von Vorteil. Nach spätestens zwei Jahren sind die verrottenden Ballen aller Voraussicht nach nicht mehr standfest (Bild 7).

Die Gefahr einer Selbstentzündung ist bei Hochbeeten im Freien gering, solange die Ballen nicht zu feucht gepresst wurden und einzeln stehen. Brandentwicklungen treten in der Regel in den ersten zwei bis sechs Wochen nach dem Pressen auf. In diesem Zeitraum können, um sicherzugehen, die Temperaturen im Balleninneren regelmäßig über Kompostthermometer kontrolliert werden.

Anpflanzung Ende Augst 2024. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Anpflanzung Ende Augst 2024. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Doppelt ökologisch: Wiederverwendung kommunal verfügbarer Pflanzen

Bereits bei der ersten Bepflanzung der Ballen wurden Stauden verwendet, die nach einem Umbau am städtischen Schwimmbad übrigblieben. Dieses Prinzip wurde später sogar noch erweitert, indem alte Blumenzwiebeln auf städtischen Friedhöfen gesammelt und wiederverwendet wurden. Bürgerinnen und Bürger konnten Tulpen, Narzissen, Hyazinthen und andere verblühte Geophyten nach der Grabpflege in bereitgestellte Behälter einwerfen (Bild 8 und Bild 9). Es kam eine Menge zusammen, für die bei Neuanschaffung Kosten von etwa 500 Euro angefallen wären. Im Herbst wurden die Zwiebeln unter anderem in den Heuballen wiederverwendet. Auf diese Weise wurde im Projekt nicht nur Mähgut, sondern auch Pflanzmaterial optimal genutzt, Abfälle vermieden und gleichzeitig ein attraktives Blütenangebot im öffentlichen Raum geschaffen.

Weiterentwicklung der Heuhochbeete

Üppig entwickelte Stauden acht Monate nach der Pflanzung. | Foto: Marion Betz/LWG
Üppig entwickelte Stauden acht Monate nach der Pflanzung. | Foto: Marion Betz/LWG
Heuballen-Hochbeete sind keine Dauerlösung und müssen spätestens nach zwei Saisons kompostiert werden. Das angerottete Heu ist dann erneut Bioabfall und muss an Kompostwerke abgegeben werden. Die verwendete Erde kann zuvor entfernt und wiederverwendet werden, zum Beispiel in einer neuen Generation von Heuhochbeeten. Als Nebeneffekt reduzierten sich die Abgabekosten am Kompostwerk, da durch die Rotteverluste etwas weniger Biomasse am Kompostwerk abgegeben werden muss als die Ballen ursprünglich wogen. Netze sollten selbstredend entfernt werden oder bestenfalls mitkompostierbar sein. Biologisch abbaubare Rundballennetze oder innovative Ansätze wie der biogene Festigungsschaum für Heu- und Silageballen der Firma Tama (EdiBals, Bild 10) sind hier spannende Ansätze. Letztere sind allerdings noch nicht marktreif und derzeit nicht für eine Lagerung im Freien geeignet.

Fazit des Tests der Heuballenhochbeete

Abgesackter Ballen in einem städtischen Park mit recycelten Blumenzwiebeln aus Friedhofsabfällen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Abgesackter Ballen in einem städtischen Park mit recycelten Blumenzwiebeln aus Friedhofsabfällen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Insgesamt hat die Aktion gezeigt: Heuballenhochbeete eignen sich gut für den öffentlichen Raum, verbinden Nutzung mit optischem Mehrwert und sind einfach nachzuahmen. Die Wiederverwendung lässt sich einfach umsetzen und erwies sich sowohl für die Pflanzen als auch für die Pflegekräfte als praktikabel. Die Aktion wurde von Passanten interessiert verfolgt und stieß auf positive Resonanz. Auch Urban Gardening-Projekte könnten von diesem Prinzip profitieren. Worauf beim Gemüseanbau auf Stroh- und Heuballen zu achten ist, kann in den Informationen zum EIP-Agri Projekt „Wandernde Wiese“ nachgelesen werden.

Im Projekt überzeugte auch die Transportwürdigkeit der bepflanzten Ballen: So konnten sie zwischenzeitlich ein Feuerwehrfest verschönern. Infoschilder erklärten dem Besucher den Sinn und Zweck dieser außergewöhnlichen Hochbeete.

Nach einigen Monaten ist die beginnende Rotte im Ballen deutlich zu erkennen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG
Nach einigen Monaten ist die beginnende Rotte im Ballen deutlich zu erkennen. | Foto: Lennart Dittmer/LWG

Hinzu kommt, dass bei der Heuproduktion die zentralen Empfehlungen für insektenschonende Mähkonzepte umgesetzt werden. Zunächst kommen Balkenmäher zum Einsatz, was Insekten schont. Zudem wird das Mähgut vorübergehend zum Trocknen liegengelassen, sodass die Tiere von der Fläche flüchten können. Wenn die Qualitätsansprüche keine Futtereignung des Heus erfordern und die Witterung es zulässt, muss auch weniger gewendet werden. Dadurch werden Fläche und Tiere weniger überfahren. Am Ende führt eine Abfuhr des Materials zu den gewünschten Aushagerungseffekten. Alles in allem sind Hochbeete aus Heuballen also eine runde Sache – und das vermutlich auch, wenn die Ballen in Quaderform vorliegen.

Ausblick

In der Entwicklung befindliche innovative EdiBal Technologie der Firma Tama, bei der biologisch abbaubarer Schaum den Ballen zusammenhält. Von Kühen kann dieser schließlich sogar mitgefressen werden. | Foto: Ewald Werschmann/Tama CE GmbH
In der Entwicklung befindliche innovative EdiBal Technologie der Firma Tama, bei der biologisch abbaubarer Schaum den Ballen zusammenhält. Von Kühen kann dieser schließlich sogar mitgefressen werden. | Foto: Ewald Werschmann/Tama CE GmbH

Neben dem Verpachten von Flächen, der Eigenverwertung im Zuge von innerörtlichen gärtnerischen Dienstleistungen sowie kleinskaligen Verwendungsansätzen bleibt den Kommunen in der Regel nur die Abgabe in Bioabfallanlagen. Weite Wege und hohe Abgabegebühren führen allerdings oft dazu, dass schlicht weiter gemulcht wird. Sollen die Ziele der ökologischen Flächenpflege erreicht werden, müssten die Kommunen finanziell unterstützt werden. Ansonsten bliebe aus Sicht der Kommunen zu hoffen, dass sich Mittelwege zwischen einer strengen Auslegung des Abfallrechts und den angestrebten Natur- und Klimaschutzzielen finden und gesetzlich verankern lassen.

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