KfW-Förderung: Küchen als Wohnfläche anerkannt
Das Bundesbauministerium verbessert die Förderung für klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN). Ab 1. September 2025 zählen Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume. Zudem wurde der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben – mehr Projekte profitieren von KfW-Krediten.


Das sind die neuen Prallbrecher der nächsten Generation
Mit der GIPO P 101 GIGA und GIPO P 111 GIGA präsentiert der Schweizer Hersteller zwei neue Prallbrecher, die rein elektrisch betrieben werden können.
Ab dem 1. September 2025 werden Küchen und offene Wohnküchen bei der Förderung als Aufenthaltsräume anerkannt. Damit trägt das Ministerium der gängigen Bauweise Rechnung, bei der Küchen oft in Wohnbereiche integriert sind. Die Anpassung erlaubt eine etwas größere Wohnfläche im Rahmen der Vorgaben und erhöht so die Flexibilität für Bauherren.
Baukostenvergleichswert steigt um 18 Prozent
Bereits zuvor war der Baukostenvergleichswert für das Programm um 18 Prozent angehoben worden. Damit fallen mehr Vorhaben innerhalb der förderfähigen Kostengrenze. Das schafft zusätzliche Planungssicherheit für Bauwillige. Ein digitales Berechnungstool des BMWSB erleichtert künftig den Nachweis.
Mehr Planungssicherheit für Bauherren
Gute Nachricht für alle, die den Antrag schon gestellt haben: Die Neuerungen gelten auch rückwirkend für bereits zugesagte Förderungen. Das Programm wird über zinsverbilligte KfW-Kredite umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung sind unter anderem die Einhaltung des Effizienzhaus-55-Standards, der Ausschluss fossiler Brennstoffe und die Begrenzung von Treibhausgasemissionen. Das Förderprogramm KNN gibt es seit dem 1. Oktober 2024.
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