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Natur-Infrastruktur-Gesetz: Bauverbände warnen vor Hürden

Natur-Infrastruktur-Gesetz: Bauverbände warnen vor Hürden
Stärkung des Naturschutzes gegenüber von Bauvorhaben: Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen vorgelegt. | Foto: Pixabay/Patrick Schulz

Der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur stößt bei mehreren Branchenverbänden auf deutliche Kritik. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) fordern eine grundlegende Überarbeitung. Aus ihrer Sicht steht das Vorhaben im Widerspruch zu den jüngst beschlossenen Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung.

Die Kritik bündelt sich in drei Punkten: mehr Rechtsunsicherheit, höhere Kompensationskosten und zusätzliche Risiken für die heimische Rohstoffversorgung. Die Verbände warnen übereinstimmend, dass neue naturschutzrechtliche Vorgaben den Ausbau und Erhalt von Verkehrs- und Bauinfrastruktur erschweren könnten.

Zielkonflikt mit der Planungsbeschleunigung

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sieht die mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz eingeleitete Beschleunigung durch den neuen Entwurf gefährdet. Der Gesetzentwurf schaffe zusätzliche Prüfungen, neue Rechtsunsicherheiten und im schlimmsten Fall neue Hindernisse für Projekte, die eigentlich schneller umgesetzt werden sollen.

Pakleppa: „Der Gesetzentwurf zur natürlichen Infrastruktur darf in der jetzigen Fassung keinesfalls ins Kabinett eingebracht werden. Wir raten dringend zu einer umfassenden Überarbeitung, denn er wird die wichtigen Beschleunigungsmaßnahmen für die Infrastruktur schlichtweg wieder ausbremsen."

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. | Foto: ZDB
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. | Foto: ZDB

Der Entwurf konterkariere die gerade erst am 26. Juni 2026 beschlossene Beschleunigungspolitik der Bundesregierung in zentralen Punkten, verdeutlicht Pakleppa die Haltung des ZDB. Für den Großteil der Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen sowie Brücken, alle nicht prioritären Vorhaben, sollen Naturschutzgebiete, Nationalparks, Kernzonen von Biosphärenreservaten oder Moore künftig als im überragenden öffentlichen Interesse gelten und damit Vorrang erhalten.

Das sei Inakzeptabel, betont Pakleppa: „Das bedeutet nicht weniger, sondern mehr Bürokratie: zusätzliche Prüfungen, neue Rechtsunsicherheiten, mehr Klagen, längere Verfahren – im schlimmsten Fall verhinderte Projekte. Ein Schritt vor, zwei zurück."

Fehlende gesetzliche Kollisionsregel

Die BVMB kritisiert vor allem, dass der Entwurf keine klare gesetzliche Regel für den Fall enthält, dass verschiedene „überragende öffentliche Interessen“ aufeinandertreffen. Fehle diese Abwägungsgrundlage, drohten langwierige Auseinandersetzungen etwa bei Erhaltungsmaßnahmen, Ortsumgehungen oder Elektrifizierungsprojekten im Schienenverkehr.

Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB. | Foto: BVMB
Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der BVMB. | Foto: BVMB

„Es droht die Gefahr, dass zahlreiche dringend benötigte Infrastrukturprojekte entweder massiv verzögert oder gar nicht mehr genehmigungsfähig werden“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Der Verband begrüße grundsätzlich das Anliegen, die ökologische Vernetzung zu stärken und ausreichend Flächen für naturschutzfachliche Aufwertungen bereitzustellen.

Aber, so Gilka: „Es darf nicht passieren, dass die Beschleunigungseffekte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes durch neue naturschutzrechtliche Hürden wieder zunichtegemacht werden. Wer Verfahren vereinfachen will, darf nicht gleichzeitig zusätzliche Rechtsunsicherheiten durch unbestimmte Rechtsbegriffe und mangelnde eindeutige Kollisionsregeln schaffen.“ Mehr Naturschutz dürfe nicht zu weniger Infrastruktur führen.

Kostensteigerung durch höhere Kompensationszahlungen

Neben den Verfahrensfragen sehen die Verbände finanzielle Belastungen auf die Infrastruktur zukommen. Nach Darstellung des ZDB sollen für Eingriffe in die neu definierte Flächenkulisse Kompensationszahlungen anfallen, die bis zu 40 Prozent über dem regulären Satz liegen. Diese Mittel würden dann beim Bau und bei der Sanierung von Straßen, Brücken und Schienen fehlen.

„Das ist Geld, das beim Bau und der Sanierung von Straßen, Brücken und Schieneninfrastruktur fehlen wird, während der Sanierungsstau längst in die Hunderte Milliarden Euro geht", warnt Felix Pakleppa.

Einschnitte für die heimische Rohstoffversorgung

Besonders scharf fällt die Kritik des BBS aus, der vor gravierenden Folgen für die heimische Rohstoffgewinnung warnt. Hauptgeschäftsführer Matthias Frederichs spricht von einem „Sargnagel für die heimische Rohstoffversorgung“, weil zusätzliche naturschutzrechtliche Hürden in Teilen Deutschlands zu faktischen Genehmigungsausschlüssen führen könnten.

Matthias Frederichs, BBS-Hauptgeschäftsführer. | Foto: BBS
Matthias Frederichs, BBS-Hauptgeschäftsführer. | Foto: BBS

Zugleich verweist der Verband darauf, dass Baustoff-Recycling zwar weiterhin entschlossen vorangetrieben werde, die verfügbaren Mengen aber nicht ausreichten, um den Bedarf vollständig zu decken.

„Das Natur-Infrastruktur-Gesetz trifft die Unternehmen mitten in der Wirtschaftskrise und damit zum völlig falschen Zeitpunkt“, sagt Frederichs. Die Branche unterstütze zwar ausdrücklich einen wirksamen Natur- und Umweltschutz. Jedoch verfüge Deutschland bereits heute über sehr hohe Natur- und Umweltstandards. Eine weitere Verschärfung sei daher mit Blick auf die wirtschaftliche Lage nicht verhältnismäßig.

Natur-Infrastruktur-Gesetz: Verbände fordern Überarbeitung

Für Bauunternehmen, Planer und öffentliche Auftraggeber ist der Entwurf vor allem deshalb brisant, weil er nach Ansicht der Verbände neue Verzögerungen in bereits angespannten Planungs- und Genehmigungsprozessen auslösen könnte. Sollte der Entwurf in wesentlichen Punkten unverändert bleiben, müssten sich Projektbeteiligte auf mehr Rechtsprüfungen, längere Verfahren und potenziell höhere Kosten einstellen.

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Die Verbände fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Frederichs: „Wer Investitionen in heimische Standorte erwartet, muss Genehmigungen erleichtern, statt neue Unsicherheiten zu schaffen.“

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