Vorrang für den Wohnungsbau kommt
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat Eckpunkte für eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Neu in dem Paket ist der Vorrang für den Neubau von Wohnungen in angespannten Märkten. Das Baugewerbe bewertet die Einigung positiv.


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Die Koalition will angesichts des massiven Wohnraumbedarfs schnelleres und rechtssicheres Bauen ermöglichen. Die Novelle, die am 28. November 2025 beschlossen wurde, ergänzt das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“. Dieses enthält unter anderem § 246e BauGB, der Planungen in angespannten Märkten vereinfachen soll. Die nun vorgelegten Eckpunkte zielen auf eine weitere Beschleunigung der Genehmigungspraxis.
Abwägungsvorrang für Wohnungsneubau
Die wichtigste Neuerung ist ein Abwägungsvorrang für den Wohnungsneubau. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll in planerischen Abwägungsprozessen häufiger zugunsten neuer Wohnungen entschieden werden – orientiert am Modell der Sonderregelungen für Windenergie. Die Koalition folgt damit einem Vorschlag der Wohnungswirtschaft.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW, sprach von einem „klaren Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen“. Der Beschluss stelle die Bedürfnisse der Menschen stärker in den Mittelpunkt. Entscheidend sei nun die konkrete Umsetzung: Der Vorrang solle im Baugenehmigungsverfahren wirken, ohne die kommunale Planungshoheit einzuschränken.
Verfahren: Beschleunigung und Digitalisierung
Die Bundesregierung will Bauverfahren einfacher, schneller und digitaler gestalten. Vorgesehen sind vollständig digitale Bauleitplanverfahren, straffere Beteiligungsprozesse und bundeseinheitliche Fristen für Stellungnahmen der Behörden. Die Maßnahmen sollen Rechtssicherheit erhöhen und häufige Verzögerungen verringern.
Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Union, betonte, die Bauvorschriften müssten strukturell entschlackt werden, damit bezahlbarer Wohnraum entstehen könne. Die geplante Reform schaffe die Grundlage dafür, Bauen dauerhaft „einfacher, schneller und kostengünstiger“ zu machen.
Baugewerbe: Novelle bringt konkrete Besserung
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die Einigung. Die Novelle bringe konkrete Verbesserungen, darunter die Stichtagsregelung für Umweltgutachten und die Digitalisierung der Planungsverfahren. Damit würden Bauvorhaben schneller realisierbar, so der Verband. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sieht in der Einigung ein wichtiges Signal an Bauwillige: „Mit den besseren Rahmenbedingungen und Förderprogrammen wie EH55 Plus hoffen wir sehr, dass Investoren und Bauherren wieder Vertrauen fassen und verstärkt ihre Projekte angehen."
Nachhaltigkeit: Erleichterte Sanierungen und Starkregenvorsorge
Die Eckpunkte enthalten zudem Vorgaben, die energetische Sanierungen und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge erleichtern sollen. Auch in Milieuschutzgebieten sollen entsprechende Vorhaben einfacher möglich sein. Luczak sprach von einer „sozialverträglichen“ Ermöglichung notwendiger Investitionen.
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Mieterschutz: Verlängerung der Umwandlungsregelung
Zudem soll der laut Bundesregierung bis Ende 2025 befristete Umwandlungsschutz für Miet- in Eigentumswohnungen nach § 250 BauGB verlängert werden. Damit sollen Mieterinnen und Mieter in gefragten Lagen vor Verdrängung geschützt bleiben.
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