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Neues Rechtsgutachten: Ausbauasphalt kann Nebenprodukt sein

Neues Rechtsgutachten: Ausbauasphalt kann Nebenprodukt sein
Ausbauasphalt kann unter bestimmten Voraussetzungen als "Nebenprodukt" eingestuft werden, sagt ein neues Rechtsgutachten. | Foto: QUATEX

Asphalt, der beim Straßenbau ausgebaut wird, muss nicht zwingend als Abfall eingestuft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er als sogenanntes Nebenprodukt gelten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) in Auftrag gegeben haben.

Die neue Einschätzung könnte die Wiederverwendung von Ausbauasphalt erleichtern. "Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung", erklärt Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der BVMB. Bisher wurde Ausbauasphalt häufig als Abfall betrachtet, was eine Wiederverwertung erschwerte. "Das macht es den Straßenbauern natürlich deutlich schwerer, das Material ökologisch sinnvoll im frischen Asphalt wiederzuverwenden", so BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist eine vorherige Qualitätsprüfung und eine korrekte Behandlung nach dem Ausbau.

Ausbauasphalt ähnlich wie Bodenaushub einstufen

Hintergrund für die Untersuchung war die Frage, ob Ausbauasphalt grundsätzlich als Abfall eingestuft werden muss. Straßenbaufirmen und Mischanlagenbetreiber hatten bemängelt, dass gesetzliche Vorgaben die Wiederverwertung erschweren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 zum Bodenaushub gab den Verbänden Anlass, die rechtliche Einstufung von Ausbauasphalt zu hinterfragen. Der EuGH hatte entschieden, dass ausgehobener Boden unter bestimmten Umständen als Nebenprodukt gelten kann. Eine vergleichbare Situation sahen die BVMB und vero auch für Ausbauasphalt.

Gutachten: Zwischenlagerung von Ausbauasphalt kein Problem

Das Rechtsgutachten bestätigt nun: Asphalt der Verwertungsklasse A kann als Nebenprodukt eingestuft werden, sofern vor dem Ausbau eine Qualitätsbestimmung erfolgt und eine Dokumentation der Weiterverwendung angelegt wird. Eine Zwischenlagerung steht der Einstufung als Nebenprodukt nicht entgegen. Hingegen bleibt Asphalt der Verwertungsklassen B und C in der Regel Abfall, der nur eingeschränkt weiterverwendet werden kann.

Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Vero-Geschäftsführerin Barbara Grunewald betont die Bedeutung für eine nachhaltigere Bauweise: "Durch die Akzeptanzsteigerung aufgrund des Nebenproduktstatus von Ausbauasphalt kann mehr Material wiederverwendet und damit ein weiterer Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung geleistet werden." Neben den ökologischen Aspekten hätte die Wiederverwendung auch wirtschaftliche Vorteile. Eine hohe Wiederverwendungsrate senke die Kosten und reduziere Umweltbelastungen. Zudem würden Deponieräume geschont und natürliche Ressourcen wie Gesteinskörnung und Bitumen eingespart. Auch ein geringerer Transportbedarf trüge zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Ausbauasphalt: Gutachten soll Akzeptanz steigern

Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt ist bereits seit Jahren im Regelwerk für Asphalt verankert, betont die BVMB. Das Gutachten solle dazu beitragen, mehr Klarheit in die Diskussion zu bringen und die Akzeptanz für die Wiederverwendung zu erhöhen.

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