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Fernwärme: EuGH prüft T-3-Lösung – AGFW warnt vor Stadtwerke-Insolvenzen

EuGH vor T-3-Entscheidung

Drohen Stadtwerken nach dem Urteil Insolvenzen?

25.03.2026, 10:01, aktualisiert 25.03.2026, 10:23
FRANKFURT AM MAIN/LUXEMBURG
Fernwärme: EuGH prüft T-3-Lösung – AGFW warnt vor Stadtwerke-Insolvenzen
Auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke Flensburg verlaufen Fernwärmerohre. | Foto: Stadtwerke Flensburg

Die T-3-Rechtsprechung (Dreijahreslösung) zu Preisänderungsklauseln für Fernwärme steht in Luxemburg vor dem EuGH-Prüfstand. Eine Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu erwarten. Der Ausgang wirkt sich auf zahlreiche Versorger und deren Investitionen aus. Der AGFW warnt vor Insolvenzrisiken bei Stadtwerken – und drängt auf eine AVBFernwärme-Novelle.


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Der AGFW fordert in seiner Rolle als Interessenvertreter für Unternehmen in der Wärmewirtschaft, die Novelle der AVBFernwärme-Verordnung in die Planungen zum neuen Wärmegesetz einzubeziehen. „Mit der Dreijahreslösung hatte der Bundesgerichtshof ein Stück Rechtssicherheit geschaffen“, sagt Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa beim AGFW. „Es braucht künftig belastbare Rahmenbedingungen, die Insolvenzen von Stadtwerken verhindern und Verbraucherinteressen wahren.“

Branche fordert AVBFernwärme-Novelle

Mit seiner Forderung steht der Verband nicht allein. Die Risiken bei unwirksamen Preisänderungsklauseln, sollte das EuGH die T-3-Lösung kippen, werden branchenweit diskutiert. Vor allem andere Energieverbände, Stadtwerke-Organisationen wie der VKU (Verband kommunaler Unternehmen), aber auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Länder oder das Bundeskartellamt äußern sich zum Thema Fernwärmepreise und Dreijahreslösung (T-3-Lösung).

Bei unwirksamen Preisänderungsklauseln greift die Dreijahreslösung. Werden diese Klauseln gestrichen, fehlt späteren Preisanpassungen die Grundlage. Ein Rückfall auf den Anfangspreis – oft zehn oder 20 Jahre alt – sei bei heutigen Gestehungskosten ruinös, warnt der Experte Norman Fricke, der die Verhandlung mitverfolgte.

Investitionsrisiken in der Energiewende

„Geopolitische Krisen treiben Energiemärkte in die Volatilität. Flexible Preisanpassungen in beide Richtungen sind essenziell“, betont Fricke. Kundinnen und Kunden könnten von schnellen Preissenkungen profitieren. Auch die Bundesregierung habe im Laufe des Verfahrens die verbrauchergerechte Funktion solcher Klauseln unterstrichen, so Fricke.

Die mündliche Verhandlung vor dem EuGH basiert auf einer Vorlage des Kammergerichts Berlin zu einem Fernwärmefall (seit 2012 laufender Vertrag), bei dem die BGH-Dreijahreslösung europarechtskonform geprüft wird. Nach BGH-Rechtsprechung greift diese Lösung bei Widerspruch gegen Abrechnungen innerhalb von drei Jahren. Ältere Erhöhungen gelten als vereinbart – ein Mechanismus, der nun im Kontext der EU-Klauselrichtlinie 93/13/EWG (missbräuchliche Klauseln) auf dem Prüfstand steht.

EuGH-Urteil: Rückwirkende Wirkung?

Ein EuGH-Urteil könnte die T-3-Lösung kippen und Investitionen in Wärmenetze gefährden. Das Urteil des EuGH steht allerdings noch aus, wird aber in den kommenden Monaten erwartet. Es könnte rückwirkend wirken, wobei in der Branche bereits eine mögliche Rückwirkungseinschränkung diskutiert wird. Das hieße, dass Ansprüche von Kundinnen und Kunden auf Rückerstattung zu viel gezahlter Fernwärmekosten zeitlich begrenzt werden würde.

Die AVBFernwärme-Novelle bietet die Chance für klare Regeln. „Die Bundesregierung sollte Rechtssicherheit schaffen“, fordert der AGFW. Der Verband begleitet das Verfahren weiter und will sich auch in die Novellierung einbringen.

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Quelle: AGFW


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