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Wurzelfeste Dachabdichtung: BuGG-WBB-Liste 2026 ist da

Wurzelfeste Dachabdichtung: BuGG-WBB-Liste 2026 ist da
Die Fachinformation ist als kostenloser Download auf der Webseite des BuGG verfügbar | Foto: Bundesverband GebäudeGrün

Es ist ein absolutes Muss, bei begrünten Dächern eine wurzelfeste Dachabdichtung zu verwenden. Daher aktualisiert der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) jährlich seine Fachinformation „Wurzelfeste Produkte für begrünte Dächer (BuGG-WBB-Liste)“. Nun ist die Aktualisierung 2026 mit geprüften Produkten erschienen.


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Entstanden ist die neue BuGG-Fachinformation wie schon ihre Vorgänger im Rahmen der BuGG-Projektgruppe „WBB“. Dabei beteiligen sich mehrere BuGG-Mitglieder an der Zusammenstellung der aktuellen Produkte. Mit der „BuGG-WBB-Liste 2026“ liegt nun ein aktuelles Nachschlagewerk geprüfter Bahnen, Abdichtungen u. a. vor. Die gelisteten Produkte wurden nach den Vorgaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und der DIN EN 13948 erfolgreich auf Wurzelfestigkeit geprüft und innerhalb der Projektgruppe fachlich diskutiert. Bei der FLL-Prüfung ist zudem die Rhizomfestigkeit gegen Quecke ein weiteres Kriterium.

Die gelisteten Unternehmen werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet: zunächst die Herstellenden von wurzelfesten Bahnen, anschließend die Herstellenden von sonstigen wurzelfesten Produkten. Neben der Aktualisierung der Produkte, wird unterschieden zwischen Inverkehrbringendes Unternehmen und im Prüfzeugnis genannter Auftraggeber. Damit sind die Produkte auffindbar, auch wenn sich seit dem Zeitpunkt der Prüfung die Bezeichnung des Unternehmens geändert hat oder dieses beispielsweise durch ein anderes übernommen wurde.

Der Eintrag in die „BuGG-WBB-Liste“ ist für alle Unternehmen kostenfrei und auch für Nicht-BuGG-Mitglieder vorgesehen. Über die Aufnahme in die Liste entscheidet die BuGG-Projektgruppe „WBB“, die allen BuGG-Mitgliedern zur Mitarbeit offensteht. Die Prüfzeugnisse zur Aufnahme in die Liste beziehungsweise Aktualisierungen müssen der BuGG- Geschäftsstelle bis 1. Oktober des jeweiligen Vorjahres vorliegen. Dann können die Einreichungen nach erfolgreicher Prüfung durch die Projektgruppe in die „BuGG-WBB-Liste“ genommen werden.

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