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Wohnungsbau: Wohngemeinnützigkeit kann 2025 starten

Wohnungsbau: Wohngemeinnützigkeit kann 2025 starten
Neubau in Berlin-Marzahn: Dem sozialen Wohnungsbau will der Bund die neue Wohngemeinnützigkeit an die Seite stellen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. | Foto: Kondor Wessels Bouw Berlin GmbH

Der Deutsche Bundestag hat die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen. Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen, die vergünstigten Wohnraum bereitstellen, erhalten dafür Steuererleichterungen. Ziel ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen.


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Im Jahr 1990 wurde die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland abgeschafft. Jetzt hat der Deutsche Bundestag sie mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 wieder eingeführt. Damit wird die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in die Abgabenordnung aufgenommen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Die Wohngemeinnützigkeit kann zum 1. Januar 2025 starten", sagte dazu Klara Geywitz, Bundesbauministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Neben der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, für das der Bund bis 2028 die Rekordsumme von 21,65 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, sowie unseren zielgerichteten Förderprogrammen für bezahlbares Wohnen wird die Wohngemeinnützigkeit eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein."

Steuererleichterungen für bezahlbaren Wohnraum

Als Voraussetzung für die Steuererleichterungen muss die angebotene Miete niedriger sein als marktüblich. Etwa 100 Körperschaften wie Stiftungen, Vereine oder Unternehmen könnten zunächst von der Regelung profitieren, hieß es dazu vom Bundesbauministerium. Nach Schätzungen könnten sie ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung und Jahr an Steuern einsparen. Bei 300 Wohnungen lägen die Steuererleichterungen danach bei einer halben Million Euro pro Jahr, rechnet das Ministerium vor. Das Geld ließe sich beispielsweise für die Reduzierung der Miete oder Modernisierungen einsetzen. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland könnten von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren, so Geywitz.

Gedaschko: Keine Entlastung der Wohnungsmärkte

In der Wohnungswirtschaft wird das neue Instrument der Wohngemeinnützigkeit mit Skepsis aufgenommen. Sie könne „dabei helfen, dass Institutionen wie Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden“ und so einen Beitrag bei der Bekämpfung des Wohnungsmangels leisten, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Angesichts des riesigen Wohnungsmangels reicht es aber bei Weitem nicht aus.“ Angesichts der Wohnungsbaukrise müssten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt werden, zu bauen. Das gehe nur mit einem Zinsverbilligungsprogramm von einem Prozent. Zudem müssten Bund, Länder und Kommunen für ausreichend Grundstücke und eine „finanzielle und letztlich mietdämpfende Förderung“ sorgen. Gedaschko: „Diese sozial-ökonomische Ausrichtung der Wohnungspolitik muss wiederhergestellt und langfristig gesichert werden.“

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Handwerk: Kein Mittel gegen die Baukrise

Ähnlich ist die Reaktion im Handwerk. Die neue Wohngemeinnützigkeit sei „ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen will“, so Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). „Doch auch wenn diese Steuerprivilegierung ein Baustein ist, wird das in der Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen. Dafür bedarf es weitergehender Schritte, wie insbesondere die überfällige Umsetzung des 14-Punkte-Pakets der Bundesregierung für den Wohnungsbau.“

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