Infrastruktur
Grünes Licht für das Zukunftsgesetz: Vorrang für Schiene, Straße und Brücke

Der Bundesrat hat dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetzespaket sollen die Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für Verkehrswege, Schienen und Brücken beschleunigt werden. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die Bundesingenieurkammer begrüßen das Paket als überfälligen Befreiungsschlag.
Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben: Damit ist der Weg frei für schnellere Sanierungen an Deutschlands Schienen, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen sowie im Hochwasser- und Küstenschutz. Im Baugewerbe sorgt die Entscheidung der Länderkammer für Erleichterung. "Jetzt bekommen Planungs- und Genehmigungsverfahren den Rückenwind, den sie dringend brauchen", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Jeder Monat, den ein Verfahren länger dauert, ist ein Monat, in dem sich der Zustand eines Bauwerks weiter verschlechtert. Genau diese Zeitverluste nehmen wir jetzt aus dem System."
Was bringt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz?
Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) zielt darauf ab, Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale staatliche Infrastrukturvorhaben erheblich zu verkürzen. Ein Kernbestandteil der Reform ist die gesetzliche Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ bei prioritären Verkehrsprojekten. Dieser rechtliche Hebel soll Verfahren und Gerichtsentscheidungen im Falle von Klagen deutlich beschleunigen.
Alleinige Verantwortung für Straßenbaubehörden
Ein weiterer wesentlicher Hebel des Gesetzes ist die Neuordnung der Kompetenzen bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, tragen künftig die zuständigen Straßenbaubehörden die alleinige Verantwortung für die Durchführung der Projekte. Zusätzliche Genehmigungen anderer Behörden sind dafür grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Zudem vereinfacht das Gesetz die Handhabung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Bei Eingriffen in die Natur müssen die Träger von Bauvorhaben wie die Autobahn GmbH oder die Deutsche Bahn Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen künftig nicht mehr zwingend selbst realisieren. Sie erhalten die rechtssichere Option, Ersatzgeldzahlungen zu leisten. Diese Mittel fließen an professionelle Flächenagenturen der Länder oder eine Bundesstiftung, die sich mit der entsprechenden Fachkompetenz um ökologisch hochwertige Ausgleichsflächen kümmern. Dadurch sollen langwierige juristische Konflikte aus den eigentlichen Bauprojekten herausgehalten werden.
Baugewerbe: Beschleunigung vor allem bei Brücken dringend notwendig
Bauindustrie fordert maßvollen Ausgleich zwischen Natur- und Infrastrukturschutz
Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sieht in dem Gesetz eine vielversprechende Grundlage, warnt jedoch vor einer Aufweichung der neuen Regeln durch andere Gesetzesvorhaben. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller blickt kritisch auf die Diskussionen zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums. Müller befürchtet, dass die mühsam erkämpften Erleichterungen bei den Ersatzgeldzahlungen durch die Hintertür wieder ausgehebelt werden könnten: „Dass Ersatzgeldzahlungen im Vergleich zu realen Ausgleichsmaßnahmen mit erheblichen Preisaufschlägen benachteiligt werden sollen, ergibt weder wirtschaftlich noch ökologisch Sinn. Es steht eher für ein tiefes Misstrauen, anstatt sich für eine vernünftige Lösung einzusetzen, die Maßnahmenträger wie die Autobahn GmbH und die Deutsche Bahn entlastet, Infrastrukturmodernisierung vorantreibt und ausreichend finanzielle Mittel für die wichtige Entwicklung ökologisch hochwertiger Naturflächen generiert.“
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Aus Sicht des HDB kommt es daher in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen darauf an, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Natur- und Infrastrukturschutz zu finden, um den Modernisierungsturbo nicht direkt wieder auszubremsen.
Bundesingenieurkammer: Kulturwandel in den Behörden nötig
Die Bundesingenieurkammer wertet das Gesetz ebenfalls als wichtiges Signal für die Erneuerung der Infrastruktur. „Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung", so Kammerpräsident Heinrich Bökamp. Die Behörden müssten Entscheidungsspielräume künftig deutlich mutiger nutzen. Nach dem Beschluss des Bundestags appelliert die Bauwirtschaft nun an den Bundesrat, dem Gesetz zügig zuzustimmen.
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