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Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundestag beschließt Planungs-Turbo

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundestag beschließt Planungs-Turbo
Mahnmal des Sanierungsstaus: Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden im September 2024 verdeutlichte die Notwendigkeit für eine Beschleunigung im Brückenbau. Das neue Gesetz soll den rechtlichen Vorrang für solche Ersatzneubauten sichern. | Foto: B_I MEDIEN/Mira Jacobsen

Der Deutsche Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzespaket sollen die Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für Verkehrswege, Schienen und Brücken beschleunigt werden. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die Bundesingenieurkammer begrüßen das Paket als überfälligen Befreiungsschlag.


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Das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) zielt darauf ab, Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale staatliche Infrastrukturvorhaben erheblich zu verkürzen. Die Bundesregierung reagiert damit auf den enormen Modernisierungsbedarf bei Schienen, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen sowie im Hochwasser- und Küstenschutz. Ein Kernbestandteil der Reform ist die gesetzliche Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ bei prioritären Verkehrsprojekten. Dieser rechtliche Hebel soll Verfahren und Gerichtsentscheidungen im Falle von Klagen deutlich beschleunigen.

Alleinige Verantwortung für Straßenbaubehörden

Ein weiterer wesentlicher Hebel des Gesetzes ist die Neuordnung der Kompetenzen bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, tragen künftig die zuständigen Straßenbaubehörden die alleinige Verantwortung für die Durchführung der Projekte. Zusätzliche Genehmigungen anderer Behörden sind dafür grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Zudem vereinfacht das Gesetz die Handhabung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Bei Eingriffen in die Natur müssen die Träger von Bauvorhaben wie die Autobahn GmbH oder die Deutsche Bahn Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen künftig nicht mehr zwingend selbst realisieren. Sie erhalten die rechtssichere Option, Ersatzgeldzahlungen zu leisten. Diese Mittel fließen an professionelle Flächenagenturen der Länder oder eine Bundesstiftung, die sich mit der entsprechenden Fachkompetenz um ökologisch hochwertige Ausgleichsflächen kümmern. Dadurch sollen langwierige juristische Konflikte aus den eigentlichen Bauprojekten herausgehalten werden.

Baugewerbe: Beschleunigung vor allem bei Brücken dringend notwendig

Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft bewerten das Paket als dringend notwendig. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), sieht zwar „Luft nach oben. Die beabsichtigten Änderungen werden jedoch einen enormen Fortschritt darstellen.“ Er verweist zur Begründung auf die verheerenden Folgen des Sanierungsstaus. Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden im September 2024 sowie die unvorhergesehene Vollsperrung der Nordbrücke der A565 in Bonn im Juni 2026 zeigten, wie schnell marode Bauwerke ganze Regionen lahmlegen können. Die Neuregelung der Zuständigkeiten bei den Straßenbaubehörden werde dieses Risiko künftig mindern: „Jeder Monat im Verfahren ist ein Monat, in dem ein Bauwerk weiter altert“, so Pakleppa.

Bauindustrie fordert maßvollen Ausgleich zwischen Natur- und Infrastrukturschutz

Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) sieht in dem Gesetz eine vielversprechende Grundlage, warnt jedoch vor einer Aufweichung der neuen Regeln durch andere Gesetzesvorhaben. HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller blickt kritisch auf die Diskussionen zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums. Müller befürchtet, dass die mühsam erkämpften Erleichterungen bei den Ersatzgeldzahlungen durch die Hintertür wieder ausgehebelt werden könnten: „Dass Ersatzgeldzahlungen im Vergleich zu realen Ausgleichsmaßnahmen mit erheblichen Preisaufschlägen benachteiligt werden sollen, ergibt weder wirtschaftlich noch ökologisch Sinn. Es steht eher für ein tiefes Misstrauen, anstatt sich für eine vernünftige Lösung einzusetzen, die Maßnahmenträger wie die Autobahn GmbH und die Deutsche Bahn entlastet, Infrastrukturmodernisierung vorantreibt und ausreichend finanzielle Mittel für die wichtige Entwicklung ökologisch hochwertiger Naturflächen generiert.“

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Aus Sicht des HDB kommt es daher in den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen darauf an, einen vernünftigen Ausgleich zwischen Natur- und Infrastrukturschutz zu finden, um den Modernisierungsturbo nicht direkt wieder auszubremsen.

Bundesingenieurkammer: Kulturwandel in den Behörden nötig

Die Bundesingenieurkammer wertet das Gesetz ebenfalls als wichtiges Signal für die Erneuerung der Infrastruktur. „Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung", so Kammerpräsident Heinrich Bökamp. Die Behörden müssten Entscheidungsspielräume künftig deutlich mutiger nutzen. Nach dem Beschluss des Bundestags appelliert die Bauwirtschaft nun an den Bundesrat, dem Gesetz zügig zuzustimmen.


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