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Gebäudetyp E findet breite Unterstützung in der Branche

Mit den vorgelegten Eckpunkten für den Gebäudetyp E wächst die Hoffnung auf einfachere und kostengünstigere Bauprozesse. Die Ministerien greifen damit zentrale Forderungen der Bauwirtschaft auf. Zugleich sieht die Branche weiteren Klärungsbedarf, vor allem im Mietrecht und in der praktischen Anwendung.

Gebäudetyp E: So bewertet die Bauwirtschaft die Eckpunkte
Die Eckpunkte zum Gebäudetyp E stoßen in der Bauwirtschaft überwiegend auf Zustimmung. | Foto: Dress & Sommer
Der Gebäudetyp E soll einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Kernstück ist ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag, der geringere Baustandards rechtssicher zulässt und an die technischen Baubestimmungen der Länder anknüpft. Wo diese keine Vorgaben enthalten, soll künftig ein einfacher Standard ausreichen; Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik gelten nicht automatisch als Mangel. Das bauordnungsrechtliche Schutzniveau bleibt bestehen, sicherheitsrelevante Anforderungen müssen eingehalten werden. Durch den Verzicht auf nicht zwingende Komfort- und Technikstandards sollen Baukosten spürbar sinken. Pilotprojekte, Best-Practice-Sammlungen und Musterverträge sollen die Anwendung in der Praxis erleichtern. Der Gebäudetyp E kann sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand eingesetzt werden. Als nächster Schritt ist ein Austausch mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden geplant, um eine praxistaugliche gesetzliche Regelung für die Aufnahme des Gebäudetyp-E-Vertrags ins BGB zu entwickeln.

Bauindustrie: Wichtiger Schritt

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sieht in den vorgelegten Eckpunkten ein deutliches Signal. Laut Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller könne der Gebäudetyp E Baukosten senken und die Fertigstellungszahlen erhöhen. Positiv bewertet der Verband, dass künftig das im Bauordnungsrecht beschriebene Schutzniveau als Grundlage dienen soll, statt umfangreicher Normauflistungen. Dadurch entstünden mehr Freiräume für wirtschaftliche Lösungen, ohne die Sicherheit zu gefährden.

Kritisch merkt Müller an, dass die vereinfachten Standards nur im Rahmen eines Vertragsmodells gelten sollen. Es müsse vermieden werden, dass dadurch ein ungerechtfertigtes Stigma für einfachere Gebäude entstehe.

Baugewerbe: Baurechtlicher Meilenstein

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die vorgestellten Eckpunkte. "Endlich können Bauherren und Unternehmen von überambitionierten technischen Regeln abweichen, ohne in Haftungsfallen zu geraten - das ist ein baurechtlicher Meilenstein", so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Entscheidend für den Erfolg wird sein, dass die Länder nicht durch zusätzliche Anforderungen in den Richtlinien die Vorteile wieder zunichtemachen."

Ingenieure: Rechtssicherheit wichtig

Auch die Bundesingenieurkammer bewertet die Eckpunkte als wichtigen Schritt. Präsident Heinrich Bökamp begrüßt den Schulterschluss der beiden Ministerien. Planerinnen und Planer würden dafür sorgen, dass sicherheitsrelevante Standards eingehalten werden und auf wirtschaftlich verzichtbare Maßnahmen verzichtet werden kann. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen nach Einschätzung der Kammer, dass einfache und kostengünstige Lösungen möglich sind, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Die Bundesingenieurkammer verweist zudem auf die bereits vorliegenden Leitlinien zum Gebäudetyp E.

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Wohnungswirtschaft: Mietrecht klären

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die Eckpunkte ausdrücklich. Präsident Axel Gedaschko sieht darin die Chance, das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und günstiger zu machen. Besonders positiv bewertet der GdW, dass der Gebäudetyp-E-Vertrag zivilrechtlich verankert werden soll und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel darstellen.

Gleichzeitig fordert der Verband klare Bestimmungen im Mietvertragsrecht. Ohne eindeutige Regelungen könnte der Gebäudetyp E aus Sicht des GdW zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Zentral sei zudem, dass die Bundesländer in ihren Förderrichtlinien keine zusätzlichen Standards einführen. Nur bei konsequenter Umsetzung könnten Mietpreise im Neubau sinken.


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