Fernstraßen
Neue Finanzierungspläne: Autobahn GmbH darf Kredite aufnehmen

Die Bundesregierung will die Finanzierung der Bundesfernstraßen umbauen. Ein neuer Gesetzentwurf erlaubt der Autobahn GmbH ab 2027 die Aufnahme eigener Kredite und sichert ihr direkte Einnahmen aus der Lkw-Maut. Der Bauverband BVMB warnt jedoch vor einem Verschiebebahnhof und sieht das Baujahr 2026 akut gefährdet.

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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Neuordnung der Straßenfinanzierung. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu den Referentenentwurf für das sogenannte Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz (InfrGFinÄndG) vorgelegt. Das Gesetz beendet die bisherige Praxis, nach der die Autobahn GmbH ausschließlich auf Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt angewiesen ist. Künftig soll das Geld aus drei Quellen fließen: aus dem Bundeshaushalt, aus direkten Einnahmen der Lkw-Maut und aus Krediten am privaten Kapitalmarkt. Ziel ist eine verlässlichere Bauplanung über mehrere Jahre hinweg.
Autobahn GmbH: Eigene Schulden ab 2027 erlaubt
Im Errichtungsgesetz der Autobahn GmbH wird das bisherige Verbot von Marktkrediten gestrichen. Ab 2027 darf die staatliche Gesellschaft selbst Kredite aufnehmen und Anleihen herausgeben. Der Gesetzgeber setzt dem Fremdkapital jedoch enge Grenzen: Das geliehene Geld darf ausschließlich in Planung, Neubau, Ausbau und Sanierung fließen. Eine Finanzierung laufender Verwaltungskosten über Kredite ist verboten. Eine Privatisierung wird per Gesetz verhindert: Weder die Straßen noch Anteile an der Gesellschaft dürfen den Banken als Sicherheit dienen. Der Bund haftet nicht für diese Kredite und gibt keine Bürgschaften ab.
Autobahn GmbH erhält Mautgelder direkt
Damit die Autobahn GmbH Zinsen und Tilgung für die Kredite bezahlen kann, erhält sie eine eigene Einnahmequelle. Zum 1. Januar 2028 wird der Gesellschaft ein bis zum Jahr 2057 befristetes Recht an den Autobahnen übertragen. Dadurch fließen die Mautgelder für die Infrastruktur künftig direkt an die Autobahn GmbH und nicht mehr in die allgemeine Bundeskasse. Dieser Anteil entspricht etwa 37 Prozent des gesamten Mautaufkommens – das sind rund 4,4 bis 4,6 Milliarden Euro im Jahr. Die übrigen 63 Prozent der Maut, darunter die Einnahmen aus den CO2- und Lärmabgaben, verbleiben beim Bund.
Bauwirtschaft warnt vor Mogelpackung
Aus der Bauwirtschaft kommt deutliche Kritik an den Details der Reform. Nach Berechnungen der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) fehlen bei den Bundesfernstraßen jedes Jahr rund 2,5 Milliarden Euro. Durch das bloße Verschieben der Mautmittel vom Ministerium zur Autobahn GmbH entsteht nach Ansicht des Verbandes noch kein einziger neuer Euro für den Straßenbau. Die BVMB warnt, dass teure Kredite künftige Mautgelder auffressen könnten, wenn die feste Grundfinanzierung durch den Bund zu gering ausfällt. Gefordert wird daher eine Kreditaufnahme von jährlich zwei bis drei Milliarden Euro, die zusätzlich auf einem gesicherten Bundeszuschuss aufsetzen müsse.
Baustopp im laufenden Jahr befürchtet
Besondere Sorgen bereitet den Bauunternehmen der Zeitplan des Gesetzes. Die Kreditaufnahme wird erst 2027 möglich, das Mautgeld fließt erst Anfang 2028 direkt. Für die Jahre 2025 und 2026 fehlt eine finanzielle Überbrückung. Ohne ein schnelles Einlenken des Bundes drohen nach Einschätzung des Bauverbandes schon in den kommenden Monaten Verzögerungen auf bestehenden Baustellen und ein Stopp neuer Ausschreibungen.
Bundesstraßen droht das Nachsehen
Die Reform betrifft vor allem Autobahnen. Die Bundesstraßen werden weiterhin von den Bundesländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Zwar sinken die Ausgaben des Bundes für die Autobahnen im Etatplan, wodurch Geld für Bundesstraßen frei werden könnte. In der Praxis gilt diese Umschichtung jedoch als unsicher. Die BVMB fordert von der Bundesregierung, das Versprechen, wonach alle baureifen Projekte umgesetzt werden, einzuhalten. Das müsse auch für Bundesstraßen und Brücken im ländlichen Raum gelten.
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