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Tariftreuegesetz: Geteilte Reaktionen vom Bau
Auf vielen kleinen Baustellen – etwa beim Verlegen von Glasfaserkabeln – soll das Bundestariftreuegesetz künftig für tarifgerechte Bezahlung bei Bundesaufträgen sorgen. | Foto: Egeplast

Der Deutsche Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten wollen, müssen künftig die einschlägigen Tarifverträge einhalten. Die Tariftreuepflicht gilt auch für Nachunternehmer. Hauptauftragnehmer haften für deren Einhaltung.

Vorgesehen ist zudem ein Tariftreue-Zertifikat als vereinfachter Nachweis im Vergabeverfahren. Tarifgebundene und präqualifizierte Unternehmen können ihre Tarifbindung digital dokumentieren. Ziel des Gesetzes ist es, fairen Wettbewerb zu sichern und Lohndumping bei Bundesaufträgen zu verhindern.

IG BAU: „Überfällig“ und wichtig für faire Bedingungen

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßt den Beschluss. „Ich begrüße sehr, dass jetzt endlich ein Bundestariftreuegesetz kommt“, erklärte Bundesvorsitzender Robert Feiger. Angesichts milliardenschwerer Investitionen in Infrastruktur sei es richtig, dass nur Unternehmen zum Zuge kämen, die nach Tarif bezahlten. Das sei „gut für die Beschäftigten, aber auch gut für uns alle, weil somit auch wieder in die Qualität der Bauwerke investiert wird“, so Feiger. Zudem erhoffe sich die Gewerkschaft eine steigende Tarifbindung.

HDB: Richtiger Ansatz, aber Kritik an Bürgenhaftung

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unterstützt den Grundgedanken des Gesetzes. „Öffentliche Aufträge müssen im fairen Wettbewerb vergeben werden – ohne Tricks bei den Lohnkosten“, sagte Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. Kritisch bewertet der Verband jedoch die vorgesehene Bürgenhaftung für Nachunternehmer. Die umfassende Prüfpflicht gehe „weit über eine Mindestlohnkontrolle hinaus und ist weder leistbar noch zumutbar“, so Müller. Positiv sei hingegen, dass tarifgebundene Unternehmen erleichtert Tariftreue-Zertifikate erhalten sollen.

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ZDB: Gesetz entbehrlich, digitale Lösung begrüßt

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält das Gesetz weiterhin für nicht erforderlich. „Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken“, sagte Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Gleichzeitig begrüßt der Verband die Ergänzung eines bürokratiearmen, digitalen Nachweises der Tarifbindung. Mit der Einbindung der Präqualifizierung sei ein Vorschlag der Bauwirtschaft aufgegriffen worden. Der ZDB fordert, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei bis drei Jahren zu evaluierenren.


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