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Wirtschaft und Politik/

Hessen: Neues Vergabegesetz macht Tariflohn zur Pflicht

Hessen: Neues Vergabegesetz macht Tariflohn zur Pflicht
Faire Löhne als Bedingung: Bei öffentlichen Bauaufträgen in Hessen müssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2026 nachweisen, dass sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. | Foto: Hessen Mobil

Hessen verschärft sein Vergabe- und Tariftreuegesetz. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Bauunternehmen bei öffentlichen Aufträgen im Land nachweisen, dass sie Tariflöhne zahlen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen begrüßt den Schritt als Ende des „Wertungswiderspruchs“, bei dem oft der billigste Anbieter den Zuschlag erhielt.


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Der Hessische Landtag hat eine weitreichende Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen, die Lohndumping bei öffentlichen Bauaufträgen einen Riegel vorschieben soll. Ab dem 1. Juli 2026 wird die nachweisliche Zahlung von Tariflöhnen zur zwingenden Voraussetzung für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Land.

Zertifikat „PQ-Tarif“ als Nachweis

Kern der Neuregelung ist ein neu eingeführtes Zertifikat namens „PQ-Tarif“. Dieses erhalten Bauunternehmen nur, wenn sie zweifelsfrei belegen können, dass sie ihre Beschäftigten nach den gültigen Tarifverträgen entlohnen. Öffentliche Auftraggeber in Hessen müssen bei der Vergabe künftig also belastbar prüfen, ob eine faire Vergütung der Arbeitnehmer sichergestellt ist.

Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich. „Wir haben es immer als Wertungswiderspruch empfunden, dass die Politik auf der einen Seite faire und auskömmliche Arbeitsbedingungen fordert, bei der Vergabe von Bauaufträgen die Leistung in der Regel aber immer an den Billigsten vergibt. Damit ist jetzt Schluss“, kommentiert Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Blaupause für andere Bundesländer?

Das neue Verfahren sei laut Siebert „intelligent und bürokratiearm“ ausgestaltet und könne daher als „Blaupause“ für die Gesetzgebung in anderen Bundesländern dienen. Die Regelung gilt für alle Bauleistungen, die in Hessen erbracht werden – betroffen sind also auch Unternehmen aus angrenzenden Bundesländern, die sich an Ausschreibungen in Hessen beteiligen wollen.

Mit dem schnellen Inkrafttreten der Regelung bereits zum 1. Juli 2026 will die hessische Landesregierung sicherstellen, dass Steuergelder für öffentliche Bauvorhaben künftig nur noch an Unternehmen fließen, die faire Arbeitsbedingungen garantieren.

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