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Bauverbände warnen vor Ausweitung von GU-Modellen
Der Bundestag entscheidet zum Jahreswechsel über das Vergabebeschleunigungsgesetz. Das Baugewerbe warnt vor einer Ausweitung der GU-Vergabe. | Foto: Martin Guido auf Unsplash

Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird weiter im Bundestag beraten. Nach erster Lesung und Expertenanhörung liegt die Vorlage nun in den Ausschüssen, federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Regierungsentwurf sieht zwar schon zusätzliche Ausnahmen für Projekte aus dem Sondervermögen vor, doch der Bundesrat fordert weitergehende Spielräume für GU-Vergaben. Dagegen gibt es erheblichen Widerstand aus dem Baugewerbe. In einem Positionspapier an die Bundestagsabgeordneten warnen Verbände der Bau- und Planungswirtschaft sowie des Handwerks davor, den Losgrundsatz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter aufzuweichen.

Was GU-Modelle bedeuten – und warum sie umstritten sind

Bei GU- und Totalunternehmermodellen erhält ein einziger Anbieter den Zuschlag für Planung, Bau oder große Teile der Leistung. Die Fach- und Teillose werden nicht getrennt. Auftraggeber reduzieren damit zwar die Zahl der Schnittstellen, geben aber erhebliche Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten ab.

Branchenexperten halten das für riskant. Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnet die Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe als „Nagelprobe glaubwürdiger Mittelstandspolitik“, weil kleine und mittlere Betriebe den Zugang zu öffentlichen Aufträgen verlieren könnten, wenn Gesamtvergaben zur Regel würden. Ähnlich argumentiert die Bundesarchitektenkammer: Andrea Gebhard betont, dass schnelleres Bauen vor allem mit einfachen Verfahren und digitalen Abläufen erreicht werde, nicht mit einer Abkehr vom Losprinzip. Auch die Bundesingenieurkammer verweist auf die Bedeutung regionaler Planungsbüros, deren Ortskenntnis und kurzfristige Problemlösungskompetenz General- oder Totalunternehmer nicht ersetzen könnten.

GU-Modelle: Höhere Kosten, längere Bauzeit

Ein Hauptargument für GU-Modelle ist die angeblich höhere Geschwindigkeit. In der Praxis bestätigt sich das jedoch selten. Prüfungen des Bundesrechnungshofs zeigen zudem Mehrkosten von durchschnittlich 10 Prozent, teils über 20 Prozent des Auftragsvolumens. Die Verbände sprechen deshalb von einer Scheineinsparung: Der Koordinierungsaufwand werde nur verlagert – weg vom öffentlichen Auftraggeber, hin zum Generalunternehmer – ohne dass sich die Gesamtlaufzeit eines Projekts spürbar verkürze.

Für öffentlich-rechtliche Auftraggeber stellt sich zusätzlich die Frage der Abhängigkeit. Wer Komplettvergaben nutzt, bindet sich über lange Projektphasen an wenige große Anbieter, verliert fachliche Kontrolle und riskiert Nachverhandlungen, die sich angesichts der starken Marktstellung großer GU-Anbieter kaum verhindern lassen.

Wertschöpfung droht abzuwandern

Die Kritik aus den Verbänden zielt auch auf die wirtschaftliche Stabilität vieler Kommunen. Lokale Bauunternehmen und Planungsbüros sicherten nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Gewerbesteuereinnahmen, die Gemeinden für Infrastruktur, Schulen oder soziale Einrichtungen benötigen. Wenn öffentliche Aufträge zunehmend an große, überregionale Anbieter vergeben würden, breche diese Struktur auf.

Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt davor, dass ein „Aushöhlen des Losgrundsatzes“ öffentliche Aufträge in Richtung großer Konzerne verschieben würde – mit Folgen für regionale Wertschöpfung und mittelständische Betriebsketten. Lange Nachunternehmerketten könnten zudem Arbeitsbedingungen verschlechtern und Kontrollen erschweren.

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Das Positionspapier wird auch von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mitgetragen. Als deren Mitglied ruft der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) zum Erhalt der Losvergabe auf. „Die Vergabe in Losen ist für die mittelständischen Betriebe im Garten- und Landschaftsbau essenziell. Die Abgeordneten müssen jetzt ein klares Signal für den Mittelstand setzen“, so BGL-Präsident Thomas Banzhaf. „Wer die Losvergabe aufweicht, schwächt genau die Betriebe, die in ihren Regionen wichtige Arbeitgeber sind.“

Bundestag vor grundlegender Weichenstellung

ZDB, ZDH und die Kammern appellieren an die Bundestagsabgeordneten, am ausgewogenen Regierungsentwurf festzuhalten und den Forderungen nach erweiterten GU-Spielräumen nicht zu folgen. Wann die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden, ist offen.


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