Schwarzarbeit
Bauverband fordert strengere Kontrollen beim Glasfaserausbau

Schwarzarbeit bleibt ein massives Problem in der Bauwirtschaft, besonders im Glasfaserausbau. Durch illegale Beschäftigung entgehen Unternehmen und Sozialkassen Milliardenbeträge, warnt der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern. In einem Treffen mit Vertretern von Landratsämtern, Sozialkassen und dem Hauptzollamt Stralsund wurden Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit diskutiert.
Nach aktuellen Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft arbeiteten 2024 mindestens 3,3 Millionen Menschen in Deutschland schwarz. Das entspricht einem Umsatzverlust von rund 300 Milliarden Euro jährlich. Besonders betroffen ist der Glasfaserausbau, da hier viele kurzfristige Baustellen entstehen und die Arbeitskolonnen häufig wechseln. „Unsere Mitgliedsunternehmen melden vermehrt, dass ihnen bei Ausschreibungen Angebote von völlig unbekannten Firmen vorgelegt werden, die Preise weit unter dem Marktstandard anbieten“, sagt Dr. Jörn-Christoph Jansen, Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Firmen würden oft keine Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft zahlen, was ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe.
Leichte Einstiegsmöglichkeiten für Schwarzarbeit
Die Struktur der Branche begünstigt Schwarzarbeit: Maschinen können einfach gemietet werden, viele Tätigkeiten erfordern keine spezielle Qualifikation, und durch die hohe Nachfrage nach Glasfaser entstehen zahlreiche neue, oft nur kurzfristig bestehende Unternehmen. Nicht selten werden solche Firmen unter neuen Namen wiedergegründet, um sich Kontrollen zu entziehen. „Dadurch entstehen unübersichtliche Nachunternehmerketten, die für den Zoll kaum noch nachvollziehbar sind“, so Jansen.
Lösungsansätze gegen Schwarzarbeit
Um Schwarzarbeit einzudämmen, fordert der Bauverband strengere Maßnahmen bei der Auftragsvergabe. Eine Begrenzung der Nachunternehmerketten auf eine Ebene könnte helfen, ebenso wie die Pflicht, für alle Nachunternehmer Mitarbeiterlisten vorzulegen. Zudem sei eine Abfrage bei den Sozialkassen möglich, um Zahlungsströme und Mitarbeiterstrukturen transparenter zu machen. Auch eine Bürgenhaftung des Hauptauftragnehmers sei eine denkbare Lösung. Jansen sieht zudem Handlungsbedarf im Vergaberecht: „Solange der Preis das wichtigste Kriterium bei der Auftragsvergabe ist, wird der Anreiz zu irregulärem Wettbewerb bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass sich dies ändert. Gute Löhne sind nur in einem fairen Wettbewerb möglich.“
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