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Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Heizungstausch, Biotreppe & Branchenkritik

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Heizungstausch, Biotreppe & Branchenkritik
Während das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die freie Heizungswahl zurückbringt, warnt die Branche vor einer „fossilen Rolle rückwärts“. | Foto: B_I MEDIEN/KI-generiert

Der Bundestag hat den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es kippt die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und erlaubt den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Die Bundesregierung setzt damit auf Technologieoffenheit. Die Baubranche ist erstmal erleichtert über die neuen Leitplanken im Gebäudebereich, doch der Wegfall strenger Klimavorgaben stößt auf massive Kritik.

Kern des neuen Gesetzentwurfs (GModG) ist die vollständige Abkehr von bisherigen Restriktionen beim Heizungseinbau. Die umstrittene Vorgabe, beim Heizen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt. Ebenso sind Betriebsverbote für bestimmte Heizungstypen vom Tisch. Gebäudeeigentümer haben künftig wieder die freie Wahl zwischen Wärmepumpen, Hybridmodellen, Biomasse sowie klassischen Gas- und Ölheizungen.

Freie Heizungswahl statt strenger Regulierung

Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, führt der Bund eine sogenannte Biotreppe ein. Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss ab 2029 einen kontinuierlich steigenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder Wasserstoff beimischen. Die Quote startet bei 10 Prozent und steigt schrittweise auf 60 Prozent im Jahr 2040. Die bestehende Bundesförderung für den Heizungstausch soll bis mindestens 2029 abgesichert werden. Zudem wird die Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern neu geregelt: Beim Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung müssen Vermieter künftig die Hälfte der CO2-Kosten sowie der Preisaufschläge für die biogenen Brennstoffe übernehmen.

Baugewerbe begrüßt Verabschiedung

Aus der Baubranche hört man dazu zunächst Erleichterung, dass überhaupt etwas beschlossen wurde. „Wichtig ist, dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Das Gesetz setze vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik. Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen wolle, sollte aber auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Einen echten Schub für die Sanierung erwartet der ZDB dadurch nicht, dazu hätte zusätzlich der Quartiersansatz in das Gesetz aufgenommen werden müssen.

Bauindustrie warnt vor erhöhtem Aufwand

Fachlich wird der Gesetzentwurf in der bau- und gebäudetechnischen Praxis differenziert betrachtet. Die Bauindustrie und der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen den Abbau von Bürokratie und die zurückgewonnene Technologieoffenheit, weisen aber auf gravierende infrastrukturelle Risiken hin.

„Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum", so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. „Die zusätzlichen Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude und neue Instrumente wie die Lebenszyklusbetrachtung setzen grundsätzlich richtige Impulse. Es bleibt jedoch die Befürchtung, dass sie zu mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen, statt Innovation in klimafreundliches Bauen spürbar zu beschleunigen.“

Ingenieure warnen vor steigenden Kosten

Der VDI warnt vor Lock-in-Effekten bei neuen Gasheizungen. Da viele Kommunen den Rückbau oder die Umwidmung von Gasnetzen planen, drohen Haushalten, die langfristig am Gasnetz verbleiben, drastisch steigende Netzentgelte. Die Ingenieure fordern daher eine integrierte Infrastrukturstrategie, die Gebäudeplanung und Netzentwicklung abstimmt. Zudem dürften die Vorgaben an die Gebäudeautomation, die für den effizienten Betrieb von Nichtwohngebäuden essenziell ist, nicht aufgeweicht werden.

Das Handwerk äußert erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit der Biotreppe. Laut ZDH sei völlig ungewiss, ob die geforderten klimafreundlichen Brennstoffe in Zukunft überhaupt in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden. Diese Unsicherheit erschwere die Wirtschaftlichkeitsberechnung für neue Anlagen und belaste die Beratungspraxis der Betriebe massiv.

Immobilienwirtschaft kritisiert Kostenteilung

Scharfe Kritik an den neuen Mieterschutz-Vorgaben übt der Immobilienverband Deutschland (IVD). Während das Gesetz für selbstnutzende Eigentümer mehr Flexibilität bringe, würden Vermieter unverhältnismäßig belastet. Dass Vermieter für die durch staatliche Vorgaben bedingten Mehrkosten bei der Brennstoffbeimischung zur Kasse gebeten werden, entkoppele den Verbrauch von den tatsächlichen Kosten. Nach Ansicht des IVD konterkariert dies den klimapolitischen Anreiz für Mieter, sparsam mit Energie umzugehen.

Umweltverband will vor das Verfassungsgericht gehen

Fundamentale Ablehnung erfährt das Gesetz von Umweltverbänden und Vertretern der Erneuerbaren Energien. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die Biotreppe als deutlich zu unambitioniert, da selbst im Jahr 2040 noch 40 Prozent der eingesetzten Brennstoffe in Neuanlagen fossil sein dürfen. Der Bundesverband Geothermie warnt ergänzend vor geopolitischen Risiken durch die fortgesetzte Abhängigkeit von Energieimporten. Der Verband fordert stattdessen eine klare Resilienzstrategie, die den Ausbau heimischer, erneuerbarer Wärmequellen in den Mittelpunkt stellt.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht von einer „fossilen Rolle rückwärts" und kündigt an, Verfassungsklage einzureichen, da das Gesetz den gesetzlichen Klimazielen widerspreche. „Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht", so DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“


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