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B_Ibaumagazin

Nach Heizungsgesetz: So bewertet die Branche das GMG

Die Bundesregierung will das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) als „Heizungsgesetz“ abschaffen und als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) neu fassen. Das GMG soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten; zugleich sollen zentrale GEG-Regelungen zu Heizungsanforderungen gestrichen werden. So reagiert die Baubranche.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Heizungsgesetz abgeschafft, neue Heizungsregeln
Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Planungssicherheit bringen – doch Verbände warnen vor neuen Unsicherheiten, Kostenrisiken und offenen Fragen rund um die künftigen Heizungsregeln. | Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und zentrale Vorgaben für Heizungsanlagen streichen. Geplant ist, die bisherigen Regelungen der §§ 71 bis 71p sowie § 72 GEG zu streichen – damit würde auch die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch entfallen. An ihre Stelle soll eine „Bio-Treppe“ treten, also stufenweise steigende Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe; gleichzeitig kündigt die Koalition an, Förderinstrumente wie die BEG fortzuführen und die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen.

In der Bauwirtschaft wird die Vorlage der Eckpunkte als Schritt zu mehr Klarheit gewertet. „Mit der Vorlage der Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung eine lange Phase der Unsicherheit beendet“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Leitlinien könnten helfen, abwartende Haltungen zu beenden. Der Zeitplan sei zwar ambitioniert, er ergebe sich jedoch aus den Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung. Der ZDB fordert zugleich, zusätzliche Verschärfungen bei Effizienzanforderungen zu vermeiden. Wichtig sei eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne neue Bürokratie sowie eine dauerhaft verlässliche Förderkulisse, etwa durch die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Handwerk zum GMG: praxistauglich umsetzen, Kostenrisiken vermeiden

Auch das Handwerk sieht in den Eckpunkten eine erste Orientierungsgrundlage. ZDH-Präsident Jörg Dittrich betont, mit der Einigung ende eine monatelange Hängepartie; entscheidend sei nun, die Eckpunkte zügig und praxistauglich in Gesetzestexte zu überführen. Die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen müsse mit einer verlässlichen Förderkulisse unterlegt werden, die frühzeitig und klar kommuniziert wird, damit Betriebe ausreichend Vorlauf für Beratung und Planung haben.

Dittrich verweist zudem auf Kostenrisiken: Die Möglichkeit, weiterhin Gas- oder Ölheizungen zu betreiben oder neu einzubauen, könne zur Kostenfalle werden, wenn „grünes Gas“ nicht in ausreichender Menge verfügbar ist. Die „Bio-Treppe“ drohe dann erhebliche Mehrkosten für Verbraucher zu verursachen. Für den Wärmepumpenmarkt fordert der ZDH weitere Entlastungsschritte bei staatlich induzierten Stromkosten sowie bessere Rahmenbedingungen für netzdienliche dezentrale Erzeugung und Speicherung. Gleichzeitig dürften energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudesubstanz nicht vernachlässigt werden – für die Wärmewende brauche es einen ganzheitlichen Ansatz.

Eigentümerverband: Wahlfreiheit hilft, aber neue Fragen entstehen beim GMG

Bei privaten Eigentümern stößt der angekündigte Kurswechsel auf gemischte Reaktionen. Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, sagt: „Tschüss Heizungsgesetz! Und was nun?“ Viele Hausbesitzer stünden vor der Frage, wie sie beim anstehenden Heizungstausch wirtschaftlich sinnvoll entscheiden. Zwar dürften Eigentümer nach den neuen Regelungen grundsätzlich frei wählen, womit sie heizen – offen bleibe jedoch, ob sich eine Rückkehr zu Gas oder Öl langfristig rechne. Steigende Kosten durch den CO2-Preis könnten fossile Heizungen unwirtschaftlich machen. Zudem hält Blažek es für unrealistisch, dass künftig ausreichend Bio-Gas oder Bio-Öl verfügbar sein wird. Bei Gasheizungen komme das Risiko hinzu, dass Versorger Netze bei sinkender Nachfrage perspektivisch stilllegen könnten.

Hinzu kommt: In Schleswig-Holstein gilt weiterhin das Energiewende- und Klimaschutzgesetz. Nach § 16 müssen Gebäudeeigentümer beim Heizungstausch 15 Prozent erneuerbare Wärme einsetzen; eine Änderung sei in dieser Legislaturperiode nicht geplant. Als positiven Punkt nennt Haus & Grund das Förderprogramm Energieberatung des Landes: Eigentümer könnten weiterhin eine geförderte, individuelle Energieberatung nutzen – mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent, beantragbar unter anderem über Haus & Grund Schleswig-Holstein.

Abkehr vom 65-Prozent-Ziel bleibt Streitpunkt

Die Eckpunkte sehen vor, die bisherige 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch zu streichen. Nach bisheriger Rechtslage wäre diese Regel für Wohngebäude-Eigentümer in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 1. Juli 2026 relevant geworden, weil bis dahin die kommunale Wärmeplanung hätte vorliegen müssen. Künftig soll stattdessen eine „Bio-Treppe“ greifen, also stufenweise steigende Beimischungsquoten klimafreundlicher Gase.

Genau das sorgt bei Energie- und Erneuerbarenverbänden für Kritik. Der Bundesverband Geothermie warnt vor Verunsicherung durch die Abschaffung eines zentralen ordnungsrechtlichen Instruments und sieht offene Fragen zur Verfügbarkeit klimafreundlicher Gase. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zweifelt, ob mit den Eckpunkten die europäischen Zielvorgaben im Gebäudesektor sicher erreicht werden können. Positiv bewertet wird von mehreren Seiten, dass die BEG-Förderung fortgeführt werden soll; zugleich wird gefordert, die Rahmenbedingungen schnell zu konkretisieren.

Fernwärmebranche zum GMG: konstruktives Signal, aber Details müssen schnell folgen

Überwiegend konstruktiv bewertet die Fernwärmebranche die Ankündigungen. Der AGFW begrüßt, dass zentrale Themen wie die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), die Wärmelieferverordnung sowie Preistransparenz ausdrücklich adressiert werden. Für Investitionsentscheidungen seien jedoch belastbare Details entscheidend. Die Branche fordert langfristige Verlässlichkeit, warnt vor zusätzlicher Bürokratie und sieht Risiken in einer zu starken Fokussierung auf grüne Gase, da Mengen und Preise unsicher seien.

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Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Mit den Eckpunkten ist ein politischer Rahmen gesetzt, der von Teilen der Bauwirtschaft und dem Handwerk als Orientierungsgrundlage begrüßt wird. Gleichzeitig warnen Eigentümer- und Energieverbände vor neuen Unsicherheiten, Kostenrisiken und offenen Fragen zur künftigen Ausgestaltung – insbesondere bei der „Bio-Treppe“ und der Rolle von Gas. Im Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, ob es gelingt, Technologieoffenheit, Bezahlbarkeit, Förderstabilität und Klimaziele so zu verbinden, dass Investitionen in Neubau und Bestand wieder verlässlich planbar werden.

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