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Bauverband M-V prüft Klage gegen neue Vergaberegeln

Bauverband M-V prüft Klage gegen neue Vergaberegeln
Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern fordert von der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium Aufklärung über die neuen Mindestarbeitsbedingungen. | Foto: B_I MEDIEN/bb

Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern bereitet rechtliche Schritte gegen die rot-rote Landesregierung vor. Im Visier der Juristen steht die geänderte Mindestarbeitsbedingungenverordnung. Der Verband sieht in den neuen Tariftreue-Regeln für öffentliche Aufträge einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie des Mittelstands.

Verband rügt verfassungswidrige Tarifbindung

Der Bauverband Mecklenburg-Vorpommern zweifelt an der Rechtmäßigkeit der neuen Vergabevorschriften im Land. Im Mittelpunkt der Kritik steht die jüngst novellierte Mindestarbeitsbedingungenverordnung. Diese ermächtigt das Schweriner Wirtschaftsministerium, Tarifverträge der Bauwirtschaft einseitig als „repräsentativ“ einzustufen, selbst wenn diese nicht allgemeinverbindlich sind.

Für nicht tarifgebundene Bauunternehmen bedeute das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge faktisch den Zwang, diese Tarife einzuhalten, kritisiert der Verband. Hauptgeschäftsführer Dr. Jörn-Christoph Jansen spricht von einer "Tarifbindung durch die Hintertür", die den verfassungsrechtlichen Schutz der negativen Koalitionsfreiheit aushöhle. Zudem lasse das Ministerium jegliche Transparenz vermissen. Ein offizielles Auskunftsersuchen des Verbandes sei bislang unbeantwortet geblieben. Die betroffenen mittelständischen Betriebe wüssten schlichtweg nicht, auf welcher Datenbasis das Land die Repräsentativität der herangezogenen Tarifverträge überhaupt feststellt.

Drohendes Normenkontrollverfahren in Schwerin

Die verunsicherten Unternehmen stehen bei der Kalkulation neuer Projekte vor erheblichen rechtlichen Risiken, so Jansen. Der Bauverband prüft daher die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nach der Verwaltungsgerichtsordnung. Sollte die interne juristische Prüfung ergeben, dass die Landesverordnung gegen höherrangiges Recht verstößt, wird der Verband den Klageweg beschreiten. Ziel sei es, die Marktteilnehmer vor unkalkulierbaren Risiken bei laufenden und kommenden Vergabeverfahren zu schützen.

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Bis zu einer gerichtlichen Klärung rät der Bauverband den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern zu äußerster Vorsicht. Kalkulatoren sollten die Vergabeunterlagen öffentlicher Auftraggeber detailliert prüfen, um Nachforderungen oder den Ausschluss aus dem Bieterverfahren zu verhindern. Gleichzeitig sammelt der Verband Schadensberichte aus der Baupraxis, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Verordnung für den regionalen Mittelstand zu dokumentieren.


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