Vertragliche Sicherheit für nachhaltig gute Ergebnisse
Mit klar formulierten „Zusätzlichen technischen Anforderungen“ wollen Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg die Qualität im Schlauchlining fördern und Vertragssicherheit herstellen.

Beim Schlauchlining handelt es sich um ein jahrzehntelang etabliertes Verfahren. Die Betreiber Hamburg Wasser (HW), Kasselwasser (KW) sowie die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) können auf umfassende eigene Erfahrungen zurückgreifen. Wesentliche neue Erkenntnisse und Entwicklungen waren in der Branche nicht zu erwarten. Einzige erkennbare Tendenz der letzten Jahre war aus Sicht der Betreiber ein „noch größer“ oder „noch schneller“ gepaart mit „noch mehr Leistung“.
Gleichzeitig zeigten sich bei KW und HW, die seit einigen Jahren bei jedem Projekt Reststyrolbestimmungen durchführten, Auffälligkeiten; es wurden Schwankungen und Überschreitungen festgestellt. Anfragen von anderen Netzbetreibern und eigene regelmäßige Ergebnisbeurteilungen förderten Mängel und Schäden zutage, z.B. „wachsende“, d.h. wasseraufnehmende Liner, Oberflächenschäden und Liner mit weichen, klebrigen Rückseiten. Die Vermeidung dieser und anderer Mängel sind Grundvoraussetzung zur Erreichung der angestrebten Gebrauchstauglichkeit über die Lebensdauer und damit zur Absicherung der getätigten Investitionen. Wesentlich sind insbesondere eine optimale Aushärtung, das Anliegen am Altrohr und die Oberflächenbeschaffenheit.
Vor diesem Hintergrund haben HW, KW und die SUN genauer hingesehen und detailliertere Untersuchungen beauftragt. Die Betreiber sprachen mit Herstellern, ausführenden Unternehmen sowie Prüflaboren und vernetzten sich mit anderen Betreibern. Mit Markus Vogel als Kommunalberater konnten darüber hinaus die Erfahrungen und Perspektiven kleinerer Kommunen mit einbezogen werden. Siehe hierzu das entsprechende Interview mit Markus Vogel in der B_I umweltbau vom Oktober 2025.
In Summe zeigte sich, dass viele Faktoren Einfluss auf Qualität und Gebrauchstauglichkeit eines Schlauchliners haben. So beeinflussen beispielsweise Grundwasser, Linertemperatur, Schlauchalter, Kalibrierung, Temperaturmessung oder Lampenkonfiguration das Ergebnis auf Seiten von Herstellen, ausführenden Unternehmen und Anlagentechnik. Auf Seiten von Betreibern oder Ingenieurbüros sind gute Planung und Ausschreibung sowie eine angemessene Bauüberwachung Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Projekts.
Viele dieser Aspekte fanden nach Meinung der Betreiber zuletzt nicht ausreichend Berücksichtigung. Sie entschlossen sich deshalb zu einer Kooperation, um gemeinsam entsprechend präzisierte und weitergehende technische Anforderungen zu formulieren.
Ziel: Qualität und Einheitlichkeit im Schlauchlining
Ziel der Betreiberkooperation ist es, durch eine nachgewiesen optimierte Installation ein besseres Endprodukt über alle eingebauten Liner sicherzustellen. Ferner sollen einheitliche Rahmenbedingungen für Hersteller und ausführende Unternehmen geschaffen werden. Dabei handelt es sich um technische Forderungen der Betreiberkooperation, die Eingang in deren Vertragswerk erhalten. Es wird kein Anspruch erhoben, dass alle in der Branche diesen Ansätzen folgen oder die aufgeführten Vertragsinhalte übernehmen. Im Sinne einer Vereinheitlichung kommunaler Anforderungen und Sicherung der Linerqualität steht es anderen Netzbetreibern aber frei, diese technischen Ansätze zu übernehmen.
Die Aktivitäten von HW, KW und der SUN sind im Markt zwischenzeitlich bekannt und werden beobachtet. Im Rahmen dieses Artikels sollen die diskutierten Inhalte kurz vorgestellt werden. Aus Sicht der Betreiberkooperation kann das Produkt Schlauchlining gerade unter Beachtung dieser weitergehenden Vorgaben bedenkenlos eingesetzt werden.
Technische Forderungen von HW, KW und SUN
Die im Folgenden näher betrachteten technischen Forderungen sind in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der drei Häuser verankert. Die Punkte sind inhaltlich abgestimmt und zum Teil wortgleich in das jeweilige Vertragswerk übernommen.
Basis der jeweiligen ZTV ist das DWA-M 144-3, welches um spezielle Anforderungen der Betreiberkooperation ergänzt wird. Die vorgestellten Inhalte orientieren sich deshalb im Folgenden an der Struktur und Nummerierung des DWA-M 144-3 und sind kursiv unter Angabe des jeweiligen Kapitels dargestellt.
Vertragliche Anpassungen: Konkrete Ergänzungen zum DWA-M 144-3
Bei UV-härtenden Linern ist insbesondere zu beachten:
- Beschränkung von Abwinklungen / Bögen
Abwinklungen oder Bögen führen zu Falten, welche bei glasfaserverstärkten Linern (GF-Linern) wiederum Delaminationen begünstigen, die Härtung negativ beeinflussen und zu mechanischen Schädigungen beim Lampendurchzug führen können.
- Berücksichtigung von Grundwassereinfluss / Kühlung auf die Härtung
Der kühlende Effekt von Grundwasser wirkt sich verfahrensunabhängig ungünstig auf den chemischen Prozess der Härtung aus (vgl. Abb. 1). Nicht immer sind die Effekte so plakativ wie auf den Fotos erkennbar. Aber Grundwassereintritte über undichte Muffen können die Härtung eines GF-Liners beeinflussen oder wassergefüllte Unterbögen die Dampfhärtung eines Synthesefaserliners erschweren. Hier müssen bereits in der Planung entsprechende Gegenmaßnahmen wie z.B. Abdichtung vorgesehen oder einzelne Verfahrensgruppen ganz ausgeschlossen werden.
Die ergänzenden Hinweise sind aktuell sehr allgemein gehalten und bedürfen ingenieurtechnischer Betrachtung im Einzelfall. Seitens der Betreiber besteht aber der Anspruch an die Hersteller, dass diese klaren Grenzen und Anwendungsbereiche für ihre Produkte benennen, welche dann in der Planung Berücksichtigung finden können.
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Die Lagertemperatur muss ab Produktion bis Lieferung auf der Baustelle zwischen 5 °C und 25 °C liegen, höhere Anforderungen des Herstellers bleiben unberührt. Die Temperatur ist über den gesamten Zeitraum kontinuierlich zu überwachen.
Das Überschreiten einer maximalen Lagerdauer (Produktion bis Einbau) von vier Monaten muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Länger gelagerte Liner werden zum Einbau grundsätzlich nicht zugelassen.
Lagerdauer und -temperatur haben einen Einfluss auf die Reaktivität des Harzes, wie u.a. den DIBt-Zulassungen der unterschiedlichen Schlauchmaterialien zu entnehmen ist. Dort werden temperaturabhängige Lagerdauern mit zum Teil engen Temperaturfenstern angegeben. Umfassende Messergebnisse sind der Betreiberkooperation hierzu nicht bekannt. Bei vielen Herstellern ist der genannte Temperaturbereich ohnehin in den Zulassungen verankert. Neu ist die vertragliche Forderung nach kontinuierlicher, auslesbarer Aufzeichnung.
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Bau


Dienstleistung


Lieferung
Ab einer Nennweite von DN 250 muss die Kompositdicke ec mindestens 4 mm erreichen und so groß sein, dass ein SDR-Wert (SDR = da,Liner / ec) von 135 nicht überschritten wird.
Die Erhöhung der Mindestwanddicke von 3 auf 4 mm und Einführung eines Grenzwerts für das Verhältnis von Wanddicke zu Durchmesser erfolgt aus Gründen der Gebrauchs- und Betriebstauglichkeit und soll Teil des neuen Arbeitsblattes DWA-A 143-3 werden. Ziel ist es, über die Lebensdauer ausreichend Wanddicke für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zu haben. Da diese i.A. mit Anfräsen des Materials einhergehen, kann es ansonsten über die Lebensdauer zu einem Verlust der statischen Mindestwanddicke kommen.
Ferner zeigt die Baustellenerfahrung, dass die Wanddicke Einfluss auf die Härtung hat, da der kühlende Effekt von Altrohr und schlimmstenfalls Grundwasser sich bei dünnen Linern deutlicher bemerkbar macht. Eine Erhöhung der Wanddicke um 30% kann hier aus Sicht der Betreiberkooperation die Reaktion und damit den Aushärtungsgrad verbessern.
Der AN hat zum Startgespräch Folgendes zu erklären und für alle Einbauten tabellarisch zu hinterlegen:
- zur Härtung eingesetzte Anlagen
- Anzahl und Anordnung der Lichtquellen sowie deren Leistung
- einzuhaltende Ziehgeschwindigkeiten
- einzuhaltende Kalibrierphasen (entsprechend den Angaben im Verfahrenshandbuch oder in der DIBt-Zulassung)
Eine verbindliche Festlegung von eingesetzter Anlagentechnik ermöglicht im Rahmen der Bauvorbereitung zu prüfen bzw. zu hinterfragen, ob diese für das einzubauende Linerprodukt freigegeben ist. So ist es später auch der Bauüberwachung möglich, den Einsatz der richtigen Technik zu überprüfen.
Es wird eine minimale Liner-Einbautemperatur (Materialkerntemperatur) von 15 °C bei GF-Linern ohne thermische Peroxide festgelegt.
Die Temperatur des Liners beim Einbau bzw. Start der Härtung hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Härtungsprozess. Abbildung 2 zeigt eine deutliche Korrelation zwischen Ausgangstemperatur des Schlauchs und der auf der Innenseite gemessenen Temperatur.

Die Abbildung zeigt links die Ausgangstemperatur der eingebauten Liner. Gemessen wird diese nach dem Einsetzen der Lampen beim Zurückziehen. Es handelt sich also um die Oberflächentemperaturen innen. Deutlich erkennbar ist die jahreszeitliche Schwankung mit kälteren Linern in den Wintermonaten.
Rechts bleibt die Darstellung der Ausgangstemperaturen gleich; es wird aber die erreichte maximale Oberflächentemperatur während der Härtung als farbliche Kennzeichnung ergänzt. Es zeigt sich die deutliche Tendenz, dass die unteren Punkte – also mit niedrigen Ausgangstemperaturen – bei der Härtung überwiegend keine ausreichende Wärme entwickeln. Plakativ zusammengefasst: Kalte Liner bleiben kalt.
Es sind doppelwandige Leuchtmittel einzusetzen.
Der Einsatz von doppelwandigen Leuchtmitteln soll ein aus Sicht der Betreiberkooperation unnötiges Fehlerpotenzial ausschalten, das sogenannte „Ausblasen“ der Leuchtmittel. Tatsächlich wird die Intensität einwandiger Strahler in einem Luftstrom deutlich herabgesetzt (vgl. Abb. 3). Gleichzeitig bleibt die Leistungsaufnahme der Anlagen konstant, d.h. die Abnahme der wirksamen Strahlungsintensität ist für den Anlagenfahrer nicht ersichtlich.
Durch den Einbau eines Prallblechs ist es möglich, das direkte Anströmen zu verhindern. Das Problem muss aber erkannt und die Umsetzung auf der Baustelle kontrolliert werden. Auch wenn die ausführenden Unternehmen ihre Anlagentechnik kurzfristig nicht anpassen können, erscheint mittelfristig die Umstellung auf doppelwandige Leuchtmittel sinnvoll.

Zur Sicherstellung der Aushärtung sind ab einer Wanddicke > 8,0 mm grundsätzlich thermische Peroxide einzusetzen. Auf einen Einsatz von thermischen Peroxiden kann verzichtet werden, wenn der Schlauchhersteller vorab nachweist, dass eine vollständige Aushärtung unter Baustellenbedingungen auch ohne Zugabe thermischer Peroxide möglich ist.
Die Begrenzung der reinen UV-initiierten Härtung auf 8 mm basiert auf Erfahrungswerten und Erkenntnissen aus Literaturrecherchen. Aussagekräftige Messreihen der Hersteller sind der Betreiberkooperation hierzu nicht bekannt. Allerdings wird bei den Herstellern in dieser Richtung aktuell geforscht und entwickelt und mögliche Prüfszenarien befinden sich in Abstimmung. Ziel ist, für alle Seiten aussagekräftige und nachvollziehbare Ergebnisse zu maximal erreichbaren Wanddicken mit rein UV-initiierter Härtung unter verschiedenen Randbedingungen zu erhalten.
Feststellbar war im Rahmen vieler Schlauchliningprojekte, dass die Aushärtung über die Wanddicke deutlich abnahm und die Liner zwar häufig im Mittel die geforderten Vorgaben erfüllten, im hinteren Wandbereich aber nicht ausreichend ausgehärtet waren. Dies war teilweise über klebrige Rückseiten oder erhöhte Reststyrolgehalte erkennbar (vgl. Abb. 4). Für den Endkunden bedeutet dies, dass das Potenzial des Produkts nicht voll ausgeschöpft wird, denn die Aushärtung bestimmt nicht nur die mechanischen Kennwerte, sondern auch Wasseraufnahme und Korrosionsbeständigkeit. Bestmöglich investiert ist also, wenn das Produkt vollständig ausgehärtet ist und eine maximale technische Nutzungsdauer erreicht wird. Dies soll durch die Zugabe von thermischen Peroxiden sichergestellt werden.

Der Schlauchhersteller gibt im Verfahrenshandbuch die zu erreichende Außentemperatur des Liners an. Zur Überwachung ist diese in der Außenlage des Schlauchs auf Höhe des Kämpfers zu messen. Sofern keine Hersteller-Angaben vorliegen, gilt bis auf Weiteres eine Außentemperatur von min. 80 °C.
Mit der Messung der Außentemperatur des Schlauchliners wird die exotherme Reaktion über die gesamte Wanddicke nachgewiesen. Bisher wird anlagentechnisch nur auf der Innenseite gemessen. Wie erläutert ist aber eine durchgängige Aushärtung bis in die hinteren Lagen notwendig. Aktuell wird versuchsweise über die gesamte Einbaulänge gemessen. Ziel der Entwicklung ist es, beispielsweise die richtige Messtechnik und Positionierung festzulegen, um im Ergebnis die Außentemperatur standardmäßig über die gesamte Linerlänge zu erfassen.
Die Definition einer zu erreichenden Außentemperatur und Nachweis über mindestens eine Messung ist ein weiterer Baustein zur Sicherstellung einer durchgängigen Aushärtung über die komplette Wanddicke. Zwischenzeitlich sind mehrere Schlauchhersteller dabei, die notwendigen Außentemperaturen zu ermitteln, ein Hersteller nennt diese bereits im Verfahrenshandbuch.
Es wird ein zulässiger Reststyrolgehalt von 4% bezogen auf den Harzanteil festgelegt. Das entspricht bei GF-Linern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Glasanteile in den Liner etwa 2% bezogen auf die Gesamtmasse. Für SF-Liner gilt ein Grenzwert von 2% bezogen auf die Gesamtmasse, da der Harzanteil im Nachhinein nicht einfach bestimmbar ist.

In der Überarbeitung des DWA-A 143-3 werden sich ebenfalls die neuen, niedrigeren Werte finden, ergänzt um eine Öffnungsklausel zur Handhabung bei Überschreitung – denn die erhöhten technischen Anforderungen stellen auch höhere Ansprüche an die Bauüberwachung, für den Fall, dass nicht alle Punkte eingehalten werden (können).
Erhöhte Anforderungen an die Bauüberwachung
Technische Anforderungen allein helfen nicht, wenn die Bauüberwachung die Umsetzung nicht einfordert und kontrolliert. Dies gilt auch im Sinne von vertraglicher Fairness zum Vermeiden von Wettbewerbsverzerrungen. Ein Unternehmen, das höhere Anforderungen erfüllt und die Kosten dafür in sein Angebot einkalkuliert, muss darauf bauen können, dass auch der billigere Bieter die gleichen Anforderungen erfüllen muss.
Dabei gilt weiterhin: Auf der Baustelle gibt es kein schwarz oder weiß. Nur auf Daten und Grenzwerte zu pochen, ohne das individuelle Projekt zu betrachten, wäre genauso falsch, wie diese komplett außer Acht zu lassen. Es bedarf einer angemessenen ingenieurtechnischen Gesamtbeurteilung und einer fairen Risikoverteilung. Letztlich bauen wir immer gemeinsam und kommen nur so zu guten Ergebnissen.
Die technische Auseinandersetzung mit der bisweilen unterschätzten Technologie des Schlauchlinings ist auf Betreiber- und Ingenieurbüroseite in jedem Fall notwendig und niemand sollte sich scheuen, Erfahrungen und Know-how Anderer zu erfragen.
Resümee: Höhere Standards, nachhaltiger Nutzen
Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hoffen, mit den klar formulierten Bedingungen Vertragssicherheit herzustellen und einen geregelten Markt schaffen. So können Unternehmen, die auf gute Qualität setzen und den hohen Standards zum Teil jetzt schon entsprechen, weiterhin sicher am Markt agieren: Die Anforderungen sind für alle klar formuliert, die damit verbundenen Kosten den Ausschreibenden bekannt und die Umsetzung konsequent überwacht.
Höhere Anforderungen führen zu erhöhten Kosten. Die Betreiberkooperation ist überzeugt, dass über nachhaltigen Erfolg durch kontinuierlich gute Qualität und damit längere Lebensdauer diese Kosten amortisiert und Gebührengelder nachhaltig eingesetzt werden.
Der Auftraggeberseite steht es frei zu entscheiden, ob und ggf. welche Aspekte bei den eigenen Projekten relevant sein können. Eine Übernahme der genannten Punkte in die eigenen Vertragswerke ist ohne Weiteres möglich.
Die dargestellten Punkte stellen einen ersten Ansatz der Betreiberseite dar, um kurzfristig die Qualität des Schlauchlinings und die damit verbundenen Investitionen zu sichern. Die Erkenntnisse basieren zum Teil auf Messungen und Datenanalysen, zum Teil auf Erfahrungswerten. Werden belastbare Nachweise vorgelegt, können diese weiter angepasst werden.
Die Initiative und Kommunikation der Netzbetreiberkooperation mit den Herstellern und ausführenden Unternehmen hat bereits Bewegung im Markt erzeugt: Immer mehr Hersteller, Anlagenbauer und einbauende Unternehmen sammeln Daten und werten diese aus, forschen und entwickeln. Es findet zunehmend ein technischer Austausch statt mit dem gemeinsamen Ziel, das Schlauchlining – unabhängig von Produkten und Härtungssystemen – in seiner Qualität zu sichern und weiter zu verbessern.
Autoren:
Delia Ewert, Wolfgang Buchner (Hamburg Wasser), Kai Himmelreich (Kasselwasser) und Thomas Kraus (Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg)
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