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„Ein ‚Weiter so‘ ist keine Option“

Ein persönlicher Standpunkt zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, zu einer neuen modifizierten ZTV, dem DIBt und dem Weg aus dem Dilemma.

Schlauchlining: „Ein ‚Weiter so‘ ist keine Option“
UV-härtender Schlauchliner im Sonderprofil mit Trockenwetterrinne – eine Bauweise, die nach der modifizierten ZTV-Richtlinie in dieser Form nicht mehr zulässig wäre | Foto: Swietelsky-Faber

Vor über 50 Jahren wurde der erste Schlauchliner in London installiert und bis heute ist er mit konstant verbesserten Material- und Gerätetechnik sowie einem international gültigen Regelwerk vom Nischenprodukt zum weltweit anerkannten Standardprodukt zur Instandsetzung unserer unterirdischen Infrastruktur avanciert.

Als verantwortlicher Vertreter eines ausführenden Unternehmens, welches diverse Technologien der Rohrsanierung betreibt, installieren wir neben dem Einzelrohr-Lining, dem Wickelrohr-Lining und dem Close-Fit-Lining jährlich über 4.000 Schlauchliner aller Art in steigender Tendenz. Im UV-härtenden Sektor haben wir allein in Deutschland 2025 über 10 Millionen Euro Warenwert verbaut.

In manchen Kreisen ist jedoch genau dieser Schlauchliner in die Diskussion geraten, welche meiner Auffassung nach aus einer anderen Perspektive beleuchtet werden sollte. Denn meiner Einschätzung nach ist diese unsägliche Diskussion nur die Wirkung eines Sachverhalts und ich möchte mich in diesem Bericht der Ursache der Debatte widmen. Mit einer 30-jährigen Branchenerfahrung, welche mit langjährigen Verbandsaktivitäten und der Normungsarbeit einhergeht und zugleich einen guten Zugang zur Linerindustrie beinhaltet, kann ich die Ursache des Dilemmas einordnen und möchte Lösungsansätze anbieten.

Denn meiner Auffassung nach begründet sich der Missstand einerseits darin, dass viele Beteiligte der Linerindustrie sich viel zu lange in einer Komfortzone getummelt haben und sie in den letzten Jahren die reelle Umsetzung des Stands der Technik und die Kundenbefindlichkeiten aus diversen Gründen schlichtweg vernachlässigt haben. Auf der anderen Seite steigert das Anfachen einer derartigen Debatte die Aufmerksamkeit und in manchen Augen evtl. sogar die Marktreputation, mit der man sich auf den Veranstaltungspodien in Szene setzen kann. Wenn wir also die Ursache der Diskussion beleuchten, wird schnell der facettenreiche Hintergrund präsent; eine mehrschichtige Analyse ist geboten. So fange ich dann beim DIBt an.

Auch wenn es für manche Marktbegleiter befremdend erscheinen mag, unser international standardisierter Schlauchliner benötigt keine explizite Anwendbarkeitsbescheinigung nach Landesbauordnung mehr. Zumal die Musterbauordnung, an der sich alle Landesbauordnungen ausrichten, schon lange und aus gutem Grund die Leitungen der öffentlichen Abwasserentsorgung aus ihrem Geltungsbereich exkludiert hat (MBO §1 Geltungsbereich). Vor 30 Jahren war das anders. Aber nur, weil das gestern so war, ist es heute nicht richtig.

Daher ziehen die DIBt-Zulassungen unseres Ausführungsbereichs ihre Daseinsberechtigung aus dem Gewohnheitsrecht. Dies wissen auch die Verantwortlichen in Berlin und man hält daher für unseren Bereich kaum Personal vor. Der entsprechende Sachverständigenrat tagt einmal im Jahr, Unklarheiten verjähren und die DIBt-Sachbearbeitungen ziehen sich drastisch in die Länge. Installationshandbücher und DIBt-Zulassungen weichen haarsträubend voneinander ab. Final degradieren unsere DIBt-Zulassungen zur unsinnigen Geldmacherei und dienen nicht mehr der Sache, sondern eher als anachronistische Wettbewerbshürde.

Wie gesagt, unser Markt schreit zwar aus Gewohnheit noch nach den Zulassungen, aber über eine zielgerichtete und technisch fundierte Öffentlichkeitsarbeit wären alle Beteiligten von der Unsinnigkeit der DIBt-Zulassungen zu überzeugen. Notwendig hierfür wäre jedoch, dass die herstellenden und ausführenden Firmen sich bzgl. der DIN EN ISO/TS 23818-2 auditieren lassen. Sie müssen es ohnehin tun, denn dies entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unsere Planer und Auftraggeber sollten diesen Eignungs- und Qualitätsnachweis auch abfordern.

Ich kann dies nur jedem Bauherrn empfehlen, denn die Prüfprogramme der ISO/TS 23818 sind in der Produktion und Installation deutlich detaillierter und umfassender als die vorherigen Eignungsnachweise. Sonderprofile sind somit nicht mehr in der Grauzone der Einsatzbereiche. Gut für unsere Prüfinstitute, gut für unsere Bauherren und letztendlich gut für das Endprodukt Schlauchliner.

Aber aus Gewohnheit und häufig eigennützigen Befindlichkeiten hat man den Zopf noch nicht abgeschnitten. Dummerweise agiert man nicht konform zu den anerkannten Regeln der Technik und ignoriert die Innovation. Dies ist jedoch nur ein Teil der Ursache des Dilemmas.

Denn zusätzlich haben sich die Branchenverbände auf die Fahne geschrieben, die Lücken in den Regelwerken zu schließen. Sehr schön, aber abseits der hochengagierten Mitarbeiter in den Verbandsgremien haben die Verbandsverantwortlichen (DWA, VSB, RSV) die Aufgabe eher als Marketing in eigener Sache angesehen und sich darüber hinaus bei der Erstellung der Arbeitspapiere unsäglichen Verbandsstreitereien gewidmet. Eine Harmonisierung der Regeln der Technik ist ja nun mal für die Mitgliederakquise eher irrelevant (Meinen sie, ich sehe das aber ganz anders.).

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Resultat: Anstelle Lücken geschlossen zu haben, irren wir durch einen hausgemachten Regelwerksdschungel. Denn allein von Castrop bis Rauxel haben wir unterschiedliche ZTVen, Anforderungsprofile, Standardtexte – und benötigen diverse Regelwerke nur, um einen Kanal auszukleiden. Eine Situation, welche dem allgemein gewünschten Bürokratieabbau im Wege steht. Darüber hinaus sollten wir uns mal ehrlich an die eigene Nase fassen, denn nur wenige Ausschreibungen sind ausführungsreif geplant und die Nachtragsgeier kreisen um die Projekte, wenige Vergaben entsprechen den Anforderungen der VOB/A, nur wenige Bauaufsichten leuchten mit Baustellenpräsenz, kaum ein Linerhersteller hat seine Hausaufgaben zu den Regelstatiken mit Berücksichtigung der neuen Festigkeitswerte nach ISO-11296-4 gemacht. Manche kennen nicht einmal den Normentwurf der ISO 11300. Kein Linerhersteller ist bis heute gewillt, uns ausführenden Firmen den Styrolgehalt der Liner im Warenausgang zu deklarieren. Ungeachtet der Tatsache, dass die Styrolgehalte nachweislich deutliche Toleranzen aufweisen und dies eindeutig für den Aushärtegrad des Endprodukts relevant ist. Ferner sind einige Vertreter der Linerindustrie so sehr mit dem Verkauf der Liner ins Ausland beschäftigt, dass sie die Befindlichkeiten unserer hiesigen Kunden gänzlich ignorieren. Passend zum Karneval, würde der Köllner sagen: „Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet, denn et hätt noch immer jot jejange…“

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Aber im Sinne der Sache, also für den zukunftsfähigen Werterhalt unserer Infrastruktur, kommen wir mit fehlerhaften mod. ZTVen aus privater Hand und den zuvor beschriebenen Unzulänglichkeiten nicht weiter. Sie unterstreichen jedoch das Dilemma: Denn anscheinend machen alle, was sie wollen, keine, was sie sollen, und alle machen mit…

Auch wenn einige Ansätze der mod. ZTV-Schlauchlining brauchbar sind, bin ich davon überzeugt, dass der Markt des Schlauchlinings keine weiteren Verbandregelwerke benötigt. Und schon gar nicht, wenn sie alles andere als Licht in den Regelwerksdschungel bringen und dabei sogar die anerkannten Regeln der Technik mangelhaft berücksichtigen. Ein paar Beispiele:

  1. Aus guten Gründen ist die DIN 53394-2 für Styrolmessungen 1993 zurückgezogen worden. Es ist schlichtweg fahrlässig, eine ungültige Norm zu verwenden und Reststyrolmessungen nicht nach ISO 4901 durchzuführen. Kein Richter wird eine derartige Missachtung der Regeln der Technik akzeptieren.
  2. Mir erschließt sich nicht, warum die Verwendung einer integrierten Gleitschutzfolie nicht zugelassen werden soll,
  3. …warum die Regelungen der ISO 23818-2 in der mod. ZTV ignoriert wurden,
  4. …warum in der ZTV jegliche Hinweise an nachhaltige Vergabekriterien fehlen und man stattdessen eine obsolete Strategie propagiert (mehr Materialeinsatz = längere Nutzungsdauer).
  5. Die Lager- und Temperaturüberwachungen sind so irreführend zwischen den Technikfamilien beschrieben und werden final mit einer Herstellererklärung ad Absurdum geführt.
  6. untragbare Wanddickentoleranzansagen, die ein unangemessenes Ausführungsrisiko auf die ausführenden Firmen verlagert und somit das Endprodukt ohne Grund verteuert,
  7. …warum statische Nachberechnungen nun nicht mehr zugelassen sein sollen,
  8. …warum kommunale Auftraggeber eine mod. ZTV erarbeiten, die aber dann von privater Stelle für 250,-€/Stk. verkauft wird.

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Die Regeln der Technik sind aber keine Privatsache und all die weiteren handwerklichen Fehler der mod. ZTV, die hier nicht erwähnt sind, wären mit den hunderten Mitarbeitern aus der internationalen Standardisierung bereinigt. Aber wenn wir so weitermachen, dürfen wir uns nicht wundern über die Startup-Unternehmen, die mit gutem Marketing das Rad neu erfinden, oder über all die gut gemeinten, aber marktverunsichernden Fachartikel.

"Anstelle Lücken geschlossen zu haben, irren wir durch einen hausgemachten Regelwerksdschungel", sagt Jörg Brunecker. | Foto: Sabine Starmayr
"Anstelle Lücken geschlossen zu haben, irren wir durch einen hausgemachten Regelwerksdschungel", sagt Jörg Brunecker. | Foto: Sabine Starmayr
Ich habe großes Verständnis für die Bauherrenseite, die sich mehr oder weniger an der mod. ZTV eingebracht hat, und ich betrachte diese Aktion auch gar nicht negativ, wie es manch andere tun. Ich betrachte sie vielmehr als Weckruf – und das ist auch gut so, denn ein „Weiter so“ ist keine Option. Also gehen wir die Ursache doch endlich gemeinsam an. Denn meiner Auffassung nach rührt die allgemeine Marktirritation im Wesentlichen aus der unklaren Lage rund um die Einhaltung der Regeln der Technik und die Missachtung der Befindlichkeiten unserer Kunden zum Schlauchliner. Das aufzulösen ist nicht so kompliziert. Maßgebende Protagonisten der Linerindustrie haben mir bereits zugesagt, sich nun nach den Produktionskriterien der ISO 23818-2 auditieren zu lassen. Einer hat das sogar schon getan. Die Prüfparameter und -intervalle sind ein Schritt in die richtige Richtung einer aussagekräftigen Qualitätssicherung.

Wenn nun auch die Verbandsverantwortlichen bereit sind, den Regelwerksdschungel zu lichten und ihren Fokus auf die Kooperation zu den maßgebenden Regelwerksstellen ausrichten, werden wir unseren Schlauchliner eindeutig weiter auf Kurs halten können. Die Baufirmen werden sich umgehend nach den Installationskriterien der ISO 23818-2 auditieren lassen, manche aber evtl. nur, wenn der Bauherr diesen Qualitätsnachweis zum Vergabekriterium erhebt. Ich würde es tun!



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