Entwurf des DWA-A 143-3
Im Spannungsfeld neuer Anforderungen

Mit der Veröffentlichung der geplanten Änderungen des Arbeitsblattes DWA-A 143-3 wurde eine fachliche Diskussion über die vorgesehenen Anpassungen angestoßen. Eine kritische Einordnung von Chiara Recktenwald und Prof. Dr.-Ing. Karsten Körkemeyer von der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern Landau.

Regenwasserbewirtschaftung mit dem AquaFlowManager planen
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Im Zuge der Diskussion wurden sowohl befürwortende Stellungnahmen als auch kritische Beiträge veröffentlicht (Leserhinweise siehe ganz unten nach diesem Artikel). Während Betreiber der Abwasserinfrastruktur die Notwendigkeit der vorgesehenen Änderungen hervorheben, äußern verschiedene Linerhersteller Bedenken hinsichtlich einzelner geplanter Regelwerksanpassungen.
Vor diesem Hintergrund sehen sich die Autoren aus wissenschaftlicher Perspektive veranlasst, sich mit einer fachlichen Einordnung an der Diskussion zu beteiligen. Ziel ist es nicht, die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu bewerten, sondern ausgewählte Aspekte kritisch zu hinterfragen und deren wissenschaftliche Herleitung sowie die zugrunde liegende Datengrundlage zu beleuchten. Änderungen technischer Regelwerke müssen stets auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und ihre technischen, wirtschaftlichen sowie ökologischen Auswirkungen umfassend bewertet werden.
1. Stand des Regelwerkes und Änderungen
1.1. Tragweite der Überführung der Anforderungen in das technische DWA-Regelwerk
Bei den diskutierten Anforderungen handelt es sich nicht lediglich um eine Anpassung bestehender Regelwerksvorgaben, sondern teilweise um die erstmalige Aufnahme entsprechender Qualitätskriterien in das technische Regelwerk der DWA. Die betrachteten Kenngrößen sind bislang im Wesentlichen im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Genehmigungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geregelt. Mit ihrer Aufnahme in das Arbeitsblatt DWA-A 143-3 würden diese Anforderungen künftig Bestandteil eines allgemein anerkannten technischen Regelwerks und damit branchenweit als Stand der Technik etabliert.
Eine solche Überführung bauaufsichtlicher Anforderungen in ein technisches Regelwerk ist von erheblicher Tragweite. Während Anforderungen im Rahmen von Zulassungen produktspezifisch festgelegt und bei Bedarf fortgeschrieben werden können, besitzen technische Regelwerke eine deutlich breitere Wirkung und Verbindlichkeit. Sie beeinflussen Planungsgrundlagen, Ausschreibungen, Bemessung, Bauausführung sowie die Bewertung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Eignung von Produkten und Verfahren unabhängig von einzelnen Herstellern. Entsprechend fundiert und wohlüberlegt sollten die Anforderungen an die wissenschaftliche Herleitung und die Nachvollziehbarkeit der aufgenommenen Kriterien sein.
1.2. Belastbare und nachvollziehbare Datengrundlage für Verbesserungsbedarf
Vor diesem Hintergrund sollte kritisch und konstruktiv hinterfragt werden, ob die vorgesehenen Kennwerte als allgemeingültige Anforderungen für sämtliche Schlauchlinersysteme geeignet sind und den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik branchenübergreifend widerspiegeln.
Ihre erstmalige Verankerung im DWA-Regelwerk setzt eine belastbare Datengrundlage voraus, aus der hervorgeht, dass die festgelegten Grenzwerte einen nachweisbaren Mehrwert hinsichtlich Qualität, Dauerhaftigkeit und Betriebssicherheit bewirken. Gleichzeitig bedarf es einer umfassenden Bewertung der technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen einer solchen branchenweiten Standardisierung, da entsprechende Regelwerksanforderungen langfristig Einfluss auf die Entwicklung von Produkten, Herstellungsverfahren und Investitionsentscheidungen innerhalb der gesamten Branche nehmen können.
Die Autoren würden daher zunächst eine belastbare und nachvollziehbare Datengrundlage begrüßen, aus der hervorgeht, dass das derzeitige Qualitätsniveau hinsichtlich der Polymerisationsqualität tatsächlich systematisch unzureichend ist und hieraus relevante technische, betriebliche oder dauerhafte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von Schlauchlinern resultieren. Hierzu wären insbesondere Erkenntnisse zu Schadensbildern, Ausfallursachen oder systematischen Qualitätsdefiziten von Interesse, die einen Änderungsbedarf der bestehenden Anforderungen begründen.
Darüber hinaus ist ein wissenschaftlich fundierter Nachweis erforderlich, dass die vorgeschlagenen Regelwerksänderungen geeignet sind, die identifizierten Defizite tatsächlich zu beheben und zu einer nachweisbaren Verbesserung der Produkt-, Einbau- und Langzeitqualität beizutragen. Dabei sollte auch nachvollziehbar dargestellt werden, welcher konkrete Beitrag den einzelnen Maßnahmen jeweils zur Erreichung dieser Ziele zukommt.
Weitergehend stellt sich die Frage, ob die positiven und negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen umfassend gegeneinander abgewogen und alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Polymerisations- und Produktqualität geprüft wurden. Eine wissenschaftlich fundierte Regelwerksentwicklung sollte technische, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie mögliche Handlungsalternativen transparent und nachvollziehbar bewerten.
2. Wissenschaftliche Einordnung der geplanten Änderungen im DWA-Arbeitsblatt
Zur wissenschaftlichen Einordnung der vorgeschlagenen Anpassungen werden diese im Folgenden einzeln betrachtet. Dabei werden die jeweilige Zielsetzung, die zugrunde liegende Begründung sowie die verfügbaren Nachweise für den erwarteten technischen Nutzen und mögliche Auswirkungen kritisch beleuchtet.
2.1. Begrenzung des SDR-Wertes bei Schlauchlinern
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Begrenzung des SDR-Wertes auf maximal 135 stellt sich zunächst die Frage nach dem direkten Zusammenhang zwischen dieser Anforderung und der angestrebten Qualitätsverbesserung. Der SDR-Wert beschreibt das Verhältnis von Rohraußendurchmesser zur Wanddicke. Er ist damit ein standardisiertes Durchmesserverhältnis, das insbesondere bei Kunststoffrohrleitungen verwendet wird, um bei gleichem Rohrwerkstoff unterschiedliche Rohrdimensionierungen und deren Verformungsverhalten vergleichend einzuordnen (MCM Systeme 2026).

2.1.1. Materialkennwerte
Die Aussagekraft des SDR-Wertes ist jedoch unmittelbar an den jeweiligen Werkstoff und dessen Eigenschaften gekoppelt. Bei unterschiedlichen Materialien lässt sich aus einem identischen SDR-Wert nicht ohne Weiteres auf eine vergleichbare Druckbeständigkeit oder mechanische Leistungsfähigkeit schließen. Eine qualifizierte Bewertung erfordert daher stets die zusätzliche Berücksichtigung der jeweiligen Materialeigenschaften.
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Übertragen auf Schlauchliner stellt sich daher die Frage, welche Aussagekraft der SDR-Wert als allgemeiner Qualitätsparameter tatsächlich besitzt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Leistungsfähigkeit eines Schlauchliners nicht allein durch seine Geometrie, sondern wesentlich durch den eingesetzten Werkstoff, den Materialaufbau und die Qualität der Aushärtung sowie Imperfektion bestimmt wird.
Materialkennwerte wie E-Modul, Festigkeit, Kriechverhalten und Alterungsbeständigkeit sowie der tatsächliche Polymerisationsgrad werden durch den SDR-Wert nicht erfasst. Zwei Liner mit identischem SDR-Wert können daher aufgrund unterschiedlicher Werkstoffe, Materialaufbauten oder Aushärtungsqualitäten deutlich unterschiedliche mechanische und langfristige Eigenschaften aufweisen. Umgekehrt kann ein Liner mit einem höheren SDR-Wert aufgrund entsprechend günstiger Materialkennwerte eine vergleichbare oder gegebenenfalls sogar höhere Leistungsfähigkeit aufweisen als ein Liner mit einem niedrigeren SDR-Wert.
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Vor diesem Hintergrund bleibt zu hinterfragen, inwieweit eine Begrenzung des SDR-Wertes unmittelbar zu einer Verbesserung der Polymerisations- oder Materialqualität beitragen kann. Ebenso erscheint nicht unmittelbar ersichtlich, weshalb ein ursprünglich zur geometrischen Klassifizierung von Rohrsystemen herangezogener Kennwert geeignet sein soll, die Qualität des Herstellungs- bzw. Aushärtungsprozesses abzubilden. Für die Bewertung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und Langzeitqualität von Schlauchlinern erscheint daher vielmehr eine gemeinsame Betrachtung der Geometrie sowie der maßgebenden Material- und Langzeitkennwerte erforderlich.

Darüber hinaus hat eine Verringerung des zulässigen SDR-Wertes unmittelbare ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen. Eine Reduzierung des zulässigen SDR-Wertes führt bei gleichbleibendem Durchmesser zwangsläufig zu einer größeren Wanddicke. Diese Wanddickenerhöhung führt folglich zu einem höheren Materialbedarf je Meter Liner. Dies wirkt sich als Kettenreaktion auf die gesamte Wertschöpfungskette aus. Neben einem erhöhten Rohstoffbedarf können auch der Energiebedarf bei der Herstellung, die zu transportierenden Massen, der Aufwand für Lagerung und Logistik sowie gegebenenfalls die Anforderungen an den Einbau steigen. Auf wirtschaftlicher Seite resultieren hieraus höhere Material-, Herstellungs-, Transport- und Einbaukosten, die sich letztlich auf die Gesamtkosten von Sanierungsmaßnahmen auswirken können.
Gleichzeitig führen die zusätzlichen Material- und Energieverbräuche zu erhöhten Umweltwirkungen. Insbesondere der höhere Rohstoffbedarf sowie die damit verbundenen Herstellungs- und Transportprozesse können den CO₂-Fußabdruck eines Schlauchliners erhöhen. Da eine Begrenzung des SDR-Wertes im DWA-Regelwerk branchenweit Anwendung finden würde, sind dabei nicht nur die Auswirkungen auf ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Sanierungsmaßnahme zu betrachten. Vielmehr können sich die zusätzlichen Materialverbräuche über die Vielzahl der jährlich eingebauten Schlauchliner zu relevanten ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die gesamte Branche summieren.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahl eines Grenzwertes von SDR 135 besonders erläuterungsbedürftig. Es stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen oder empirischen Datengrundlage dieser konkrete Wert festgelegt wurde und ob Untersuchungen oder Praxiserfahrungen belegen, dass bei höheren SDR-Werten systematisch Qualitätsmängel, statische Defizite oder eine verminderte Dauerhaftigkeit auftreten. Ebenso wäre nachzuweisen, dass eine Begrenzung auf SDR ≤ 135 diese Defizite tatsächlich reduziert und der daraus resultierende zusätzliche Materialeinsatz durch einen entsprechenden Zugewinn an Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit oder Nutzungsdauer gerechtfertigt ist.
Diese Abwägung gewinnt insbesondere mit Blick auf die nationalen und europäischen Klimaschutzziele an Bedeutung. Zusätzliche Treibhausgasemissionen entstehen unmittelbar durch den erhöhten Material- und Energieeinsatz in Herstellung, Transport und Einbau, während mögliche ökologische Vorteile einer längeren Nutzungsdauer erst langfristig wirksam werden.
Eine solche Mehrbelastung kann daher nur dann gerechtfertigt bzw. über den Lebenszyklus kompensiert werden, wenn die geänderten Anforderungen nachweislich zu einer signifikanten Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Betriebssicherheit oder Nutzungsdauer führen und dadurch Sanierungs- und Erneuerungszyklen verlängert werden können. Ein entsprechender Zusammenhang sollte durch belastbare Langzeituntersuchungen sowie eine nachvollziehbare Lebenszyklusbetrachtung belegt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der CO₂-Fußabdruck von Schlauchlinern branchenweit erhöht wird, ohne dass ein entsprechender technischer oder ökologischer Mehrwert erzielt wird.
Grundsätzlich ist also zu klären, ob die Begrenzung des SDR-Wertes auf 135 einen nachweisbaren Beitrag zur angestrebten Qualitätsverbesserung leistet und der daraus resultierende zusätzliche Materialeinsatz technisch gerechtfertigt ist. Dabei sollten neben der Eignung des SDR-Wertes als Qualitätsparameter auch leistungsbezogene Alternativen sowie die wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt werden.
2.2. Absenkung des zulässigen Reststyrolwertes
Im Gegensatz zum SDR-Wert steht der Reststyrolwert in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Polymerisations- bzw. Aushärtungsprozess. Während der Aushärtung wird das Monomer Styrol im Rahmen der Polymerisationsreaktion umgesetzt. Der verbleibende Reststyrolwert lässt somit Rückschlüsse auf die Durchhärtung styrolhaltiger Reaktionsharzstoffe und den erreichten Polymerisationsgrad zu (DWA-A 143-3, S. 27). Er kann daher grundsätzlich als Indikator für die Qualität des Aushärtungsprozesses herangezogen werden und stellt einen geeigneten Parameter zur Beurteilung der Prozessqualität dar.
Nach der derzeitigen Regelung darf der Reststyrolwert 4 % der Gesamtprobenmasse nicht überschreiten, wenn gleichzeitig der für die Kriechneigung ermittelte Wert den Wert des Eignungsnachweises überschreitet (DWA-M 144-3 2012, S. 18). Im vorgesehenen neuen Regelungsansatz wird demgegenüber zunächst ein allgemeiner Grenzwert von 2 % festgelegt. Ein Reststyrolwert von bis zu 4 % soll weiterhin akzeptiert werden können, sofern die 24-Stunden-Kriechneigung den Sollwert des Eignungsnachweises erfüllt und während der Aushärtung an den Schächten die vorgegebene Solltemperatur eingehalten wurde. Die wesentliche Änderung besteht damit in der Absenkung des regulären Grenzwertes von 4 % auf 2 % und der Umwandlung des bisherigen 4%-Grenzwertes in eine bedingte Ausnahmeregelung.
2.2.1. Einflussfaktoren und Auswirkungen einer Reststyrolwert-Absenkung
Die Höhe des erreichbaren Reststyrolwertes wird von einer Vielzahl von Einflussgrößen bestimmt. Hierzu zählen neben der Harzzusammensetzung insbesondere das eingesetzte Aushärtungsverfahren, die Prozesssteuerung, die Temperatur- bzw. Belichtungsführung, die Aushärtezeit sowie geometrische Randbedingungen wie Wanddicke und Rohrdurchmesser. Unterschiedliche Verfahren basieren auf unterschiedlichen physikalischen Wirkprinzipien und weisen daher auch unterschiedliche Prozesscharakteristika auf. Dies kann dazu führen, dass sich trotz vergleichbarer mechanischer und langfristiger Produkteigenschaften unterschiedliche Reststyrolwerte einstellen.
Eine Absenkung des zulässigen Grenzwertes kann vor diesem Hintergrund zusätzliche Anforderungen an die Prozessführung, die Qualitätssicherung und gegebenenfalls auch an bestehende Aushärtungsverfahren nach sich ziehen. Damit sind neben technischen Anpassungen unter Umständen auch wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen verbunden. Es erscheint daher sachgerecht, den mit einer Grenzwertverschärfung verbundenen Mehraufwand dem tatsächlich erzielbaren Qualitätsgewinn gegenüberzustellen und die Auswirkungen über alle relevanten Herstellungs- und Aushärtungsverfahren hinweg nachvollziehbar zu bewerten.
2.2.2. Handlungsbedarf und Grundlage des Reststyrol-Grenzwertes von 2 %?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob eine einheitliche, branchen- und verfahrensübergreifende Verschärfung des Grenzwertes fachlich gerechtfertigt ist. Das Arbeitsblatt DWA-A 143-3 stellt ein allgemeingültiges technisches Regelwerk dar, dessen Anforderungen unabhängig vom Hersteller, Produktsystem oder Aushärtungsverfahren gelten. Eine Anpassung des Regelwerks sollte daher auf Erkenntnissen beruhen, die einen allgemeinen und verfahrensübergreifenden Handlungsbedarf belegen. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre nachvollziehbar darzulegen, dass die derzeitige Anforderung unabhängig vom eingesetzten Verfahren nicht ausreicht, um eine angemessene Polymerisationsqualität sicherzustellen, und dass die vorgeschlagene Absenkung für sämtliche etablierten Verfahren gleichermaßen erforderlich und geeignet ist.
Ebenso stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen oder empirischen Grundlage die Festlegung eines allgemeinen Grenzwertes von 2 % erfolgt. Die vorgesehene Absenkung stellt gegenüber der bisherigen Anforderung eine erhebliche Verschärfung dar. Vor diesem Hintergrund wäre nachvollziehbar darzulegen, weshalb gerade dieser Wert gewählt wurde und welche Untersuchungen der Festlegung vorausgegangen sind. Insbesondere wäre von Interesse, ob auch andere Grenzwerte betrachtet und hinsichtlich ihres Einflusses auf die Polymerisationsqualität bewertet wurden. Ebenso sollte nachgewiesen werden, dass ein Reststyrolwert von höchstens 2 % tatsächlich mit einer verbesserten Dauerhaftigkeit, höheren mechanischen Eigenschaften oder einer besseren Langzeitperformance einhergeht. Hierzu wären belastbare Untersuchungen erforderlich, die den Zusammenhang zwischen Reststyrolwert und den maßgeblichen Produkteigenschaften eindeutig belegen.
In diesem Zusammenhang könnte zudem geprüft werden, ob die bisherige Bezugnahme auf die Gesamtprobenmasse weiterhin die geeignete Grundlage für eine allgemeine Bewertung darstellt. Da sich die Harzanteile verschiedener Schlauchlinersysteme und Hersteller unterscheiden können bzw. auch mineralische Füllstoffe eingesetzt werden können, führt ein identischer Reststyrolwert bezogen auf die Gesamtprobenmasse nicht zwangsläufig zu einer vergleichbaren Aussage über den Polymerisationsgrad (Kopietz 2025).

Es stellt sich daher die Frage, ob eine Bezugnahme auf die Harzmasse, wie es die aktuelle Norm ISO 4901:2011-08 vorgibt, künftig eine geeignetere und systemübergreifend besser vergleichbare Bewertungsgrundlage darstellen könnte.
2.3. Anpassung der allgemeinen Mindestwanddicke
Als weitere Änderung ist vorgesehen, die bisherige Mindestverbundwanddicke em von 3 mm (DWA-M 144-3 2012, S. 18) durch eine Mindestkompositwanddicke ecm von 4 mm zu ersetzen. „Die Kompositwanddicke besteht aus der Kombination aus ausgehärtetem Harzsystem, Trägermaterial und/oder Verstärkung, ausschließlich der Innen- und Außenfolien.“ (DWA-Arbeitsgruppe SR-8.6 2026) Sie umfasst damit einen größeren Wandquerschnitt als die bisher zugrunde gelegte Verbundwanddicke, bei der Reinharzschichten nicht berücksichtigt werden (DWA-M 144-3 2012, S. 18). Die neue Anforderung betrifft damit eine geometrische Größe und geht sowohl mit einer Änderung der maßgebenden Bezugsgröße als auch mit einer Anhebung des Mindestwertes einher.

Eine größere Wanddicke kann grundsätzlich zusätzliche Materialreserven schaffen und abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall zur strukturellen Leistungsfähigkeit beitragen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche konkrete Zielsetzung mit dieser Anpassung insgesamt verfolgt wird, auf welcher fachlichen oder wissenschaftlichen Grundlage sie beruht und wie insbesondere die Festlegung einer Mindestkompositwanddicke von genau 4 mm, also einer Erhöhung in einer Größenordnung von bis zu 30 % unter Berücksichtigung des geänderten Wanddickenbegriffs, hergeleitet wurde.
2.3.1. Statische Bemessung und Verhältnismäßigkeit
Die statisch erforderliche Wanddicke wird bereits heute objektspezifisch unter Berücksichtigung des Rohrdurchmessers, der Belastungssituation, der Einbaubedingungen und der maßgebenden Materialkennwerte bemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zusätzliche, allgemeingültige Mindestanforderung zunächst erläuterungsbedürftig. Dies gilt insbesondere für kleinere Nennweiten, bei denen eine Mindestkompositwanddicke von 4 mm zu einer deutlichen relativen Erhöhung des Materialeinsatzes führen kann, obwohl die statischen Anforderungen bereits mit geringeren Wanddicken erfüllt werden können.
Von Seiten der Infrastrukturbetreiber, unter anderem Hamburg Wasser, Kasselwasser und der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, wird die vorgesehene Erhöhung der Mindestwanddicke insbesondere mit Anforderungen an die Gebrauchs- und Betriebstauglichkeit begründet (Ewert et al. 2026). Ziel ist es, über die gesamte Nutzungsdauer eine ausreichende Wanddickenreserve für spätere Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen vorzuhalten. Da solche Maßnahmen, beispielsweise nachträgliche Fräsarbeiten oder das Herstellen von Hausanschlussanbindungen, mit einem lokalen Materialabtrag bzw. einer lokalen Schwächung des Liners einhergehen können, soll verhindert werden, dass hierdurch die statisch erforderliche Mindestwanddicke im Laufe der Nutzungsdauer unterschritten wird.
Diese Zielsetzung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, ob eine Erhöhung der Wanddicke über die gesamte Länge des Liners der geeignete und verhältnismäßige Lösungsansatz für eine Beanspruchung darstellt, die im Wesentlichen lokal infolge späterer Eingriffe auftritt. Sofern die Gefahr einer Unterschreitung der statisch erforderlichen Wanddicke primär aus Unterhaltungs-, Reparatur- oder Fräsarbeiten resultiert, wäre zu prüfen, ob die Problemstellung nicht zielgerichteter auf Ebene der Ausführungs- und Verfahrenstechnik adressiert werden kann. Denkbar wären beispielsweise angepasste Bearbeitungsverfahren, geeignete Werkzeuge oder lokale Schutz- und Verstärkungsmaßnahmen. Eine vergleichende Bewertung solcher Alternativen erscheint daher sinnvoll, bevor eine allgemeingültige Erhöhung der Mindestwanddicke über die gesamte Haltung im Regelwerk festgelegt wird.
2.3.2. Ökologisch-wirtschaftliche Abwägung
Diese Abwägung ist auch deshalb von Bedeutung, weil eine größere Wanddicke analog zur Begrenzung des SDR-Wertes mit einem erhöhten Materialverbrauch und entsprechenden Folgewirkungen entlang der Wertschöpfungskette verbunden ist. Insbesondere bei kleineren Nennweiten können sich die zusätzlichen Materialmengen besonders deutlich auswirken. Neben höheren Rohstoff- und Herstellungskosten sind Auswirkungen auf Transport, Lagerung, Logistik und Einbau sowie zusätzliche Ressourcenverbräuche und CO₂-Emissionen zu berücksichtigen.
Den damit verbundenen ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen sollte daher ein nachweisbarer technischer Nutzen gegenüberstehen. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre zu belegen, in welchem Umfang eine allgemeine Mindestwanddicke von 4 mm tatsächlich zu einer Verbesserung der Gebrauchs- und Betriebstauglichkeit, Dauerhaftigkeit oder Betriebssicherheit führt und ob dieser Nutzen gegenüber gezielteren, insbesondere verfahrenstechnischen Maßnahmen überwiegt.
3. Zusammenfassung: Kritische Bewertung der neuen DWA-Anforderungen und ihrer Nachhaltigkeit
Zusammenfassend zeigt die Einzelbetrachtung der drei vorgesehenen Anforderungen (Begrenzung des SDR-Wertes, Absenkung des zulässigen Reststyrolwertes und Anpassung der allgemeinen Mindestwanddicke), dass deren fachliche Begründung und potenzieller Nutzen jeweils differenziert zu bewerten sind. Während der Reststyrolwert in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Polymerisationsprozess steht, stellen der SDR-Wert und die Mindestwanddicke primär geometrische Kenngrößen dar. Für alle drei Maßnahmen stellt sich jedoch die grundlegende Frage, ob die vorgeschlagenen Grenzwerte wissenschaftlich belastbar begründet sind und ob ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen den vorgesehenen Änderungen und der angestrebten Verbesserung der Produkt- und Langzeitqualität besteht.
Da das Arbeitsblatt DWA-A 143-3 als branchenweit geltendes technisches Regelwerk Anwendung findet, sollten neue beziehungsweise geänderte Anforderungen auf einer umfassenden und repräsentativen Datengrundlage beruhen. Hierzu gehört insbesondere der Nachweis, dass ein allgemeiner Handlungsbedarf besteht und die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, identifizierte Qualitätsdefizite wirksam zu beheben. Ebenso sollten alternative Ansätze zur Verbesserung der Polymerisations- und Produktqualität betrachtet und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Praktikabilität sowie ihrer Vor- und Nachteile miteinander verglichen werden.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung erscheint es darüber hinaus sinnvoll, den Blick über die geplanten Änderungen des Arbeitsblattes DWA-A 143-3 hinaus zu weiten. Schlauchliner unterliegen bereits heute weiteren technischen Anforderungen, insbesondere im Rahmen der jeweiligen DIBt-Zulassungen. So sehen einzelne Zulassungen beispielsweise Mindestanforderungen an die Ringsteifigkeit von SN 500 vor, die abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich und den statischen Randbedingungen ebenfalls zu erhöhten Wanddicken und damit zu einem größeren Materialeinsatz führen können. Mit der Aufnahme zusätzlicher Anforderungen in das Arbeitsblatt DWA-A 143-3 entstehen somit weitere Einflussgrößen auf den Materialbedarf, deren Auswirkungen nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit bestehenden Vorgaben betrachtet werden sollten.
Ergänzend sind die aktualisierten Anforderungen der Netzbetreiber zu berücksichtigen. Diese sehen vor, dass die im Rahmen der statischen Bemessung ermittelte erforderliche Kompositwanddicke auf den nächsthöheren 0,5-mm-Schritt aufzurunden ist. Dadurch kann die tatsächlich auszuführende Wanddicke über dem rechnerisch erforderlichen Wert liegen, was entsprechende wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen insbesondere hinsichtlich Materialverbrauch, Ressourcenbedarf und CO₂-Emissionen zur Folge hat.
Diese in diesem Beitrag beleuchteten Effekte sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Relevanz besonders kritisch zu hinterfragen. Je nach Nennweite und maßgebendem Bemessungskriterium kommen die einzelnen Aspekte unterschiedlich zum Tragen und können zu einer Erhöhung der erforderlichen Wanddicke führen. Der damit verbundene zusätzliche Materialeinsatz wirkt sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus – von der Rohstoffbereitstellung über die Herstellung und den Energieverbrauch bis hin zu Transport, Lagerung und Einbau. Dadurch können sowohl die Herstellungs- und Prozesskosten als auch der Ressourcenverbrauch sowie die CO₂-Emissionen steigen.
Vor dem Hintergrund der nationalen und europäischen Klimaschutzziele, die mit konkreten zeitlichen Zielmarken für die kommenden Jahre und Jahrzehnte verbunden sind, sowie der zunehmenden Bedeutung nachhaltigen Bauens und von ESG-Kriterien sollten diese Auswirkungen systematisch berücksichtigt werden. Ein erhöhter Material- und Energieeinsatz führt unmittelbar zu zusätzlichen CO₂-Emissionen und kann damit insbesondere die Erreichung kurz- und mittelfristiger Klimaziele insgesamt sowie unternehmens- und betreiberspezifisch erschweren. Eine solche Mehrbelastung kann langfristig nur dann gerechtfertigt bzw. kompensiert werden, wenn den zusätzlichen Emissionen ein nachweisbarer Nutzen gegenübersteht, beispielsweise durch eine signifikant verlängerte Nutzungsdauer, geringere Instandhaltungsaufwendungen oder eine verbesserte Langzeitperformance der Schlauchliner. Entscheidend ist dabei auch der zeitliche Verlauf der Emissionen. Zusätzliche Emissionen entstehen unmittelbar, während mögliche ökologische Vorteile einer verlängerten Nutzungsdauer gegebenenfalls erst Jahrzehnte später wirksam werden.
4. Schlussfolgerung: Unnötige Belastungen vermeiden, aktuelle Diskussion als Chance für offenen Austausch begreifen
Aus wissenschaftlicher Sicht erscheint eine ganzheitliche Betrachtung erforderlich, die die einzelnen Anforderungen hinsichtlich ihres technischen Nutzens sowie ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen bewertet. Insbesondere sollte untersucht werden, welchen zusätzlichen Qualitätsgewinn die einzelnen Anforderungen tatsächlich bewirken und ob die daraus resultierenden wirtschaftlichen und ökologischen Mehrbelastungen über den gesamten Lebenszyklus gerechtfertigt sind.
Die Sicherstellung einer hohen und dauerhaft verlässlichen Qualität von Schlauchlinern ist ein gemeinsames Ziel von Netzbetreibern, Herstellern, ausführenden Unternehmen und Wissenschaft. Die Weiterentwicklung technischer Regelwerke kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Neue oder verschärfte Anforderungen sollten jedoch auf einer transparenten und belastbaren Datengrundlage beruhen und einen nachweisbaren Beitrag zur Lösung bestehender Qualitätsprobleme leisten.
Die Diskussion um die vorgesehenen Anpassungen des Arbeitsblattes DWA-A 143-3 zeigt, dass neben der technischen Zielsetzung auch die Wechselwirkungen mit bestehenden Zulassungsanforderungen und weiteren technischen Vorgaben berücksichtigt werden müssen. Entscheidend ist daher nicht allein die Betrachtung einzelner Grenzwerte, sondern deren Zusammenwirken und die daraus resultierenden Folgen für Produktqualität, Materialeinsatz, Wirtschaftlichkeit und Umwelt.
Aus Sicht der Autoren sollte die aktuelle Diskussion daher als Chance für einen offenen und wissenschaftlich fundierten Austausch zwischen Betreibern, Herstellern, Regelwerksgebern und Forschung genutzt werden. Ziel sollte eine Regelwerksentwicklung sein, die nachweisbare Qualitätsverbesserungen ermöglicht, ohne unnötige technische, wirtschaftliche oder ökologische Belastungen zu erzeugen. Hierfür sind belastbare Daten, eine transparente Herleitung der Anforderungen und eine ganzheitliche Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus erforderlich.
Die Autoren möchten mit den dargestellten Fragestellungen einen Beitrag zu dieser fachlichen Diskussion leisten und dazu anregen, die vorgesehenen Anforderungen vor ihrer endgültigen Verankerung im Regelwerk umfassend zu prüfen und ihre kurz- und langfristigen Auswirkungen nachvollziehbar gegenüberzustellen. Nur auf dieser Grundlage kann sichergestellt werden, dass die Weiterentwicklung des Regelwerks sowohl den Anforderungen an Qualität und Dauerhaftigkeit als auch den zukünftigen Herausforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz gerecht wird.
Literaturverzeichnis:
DWA-A 143-3: Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Vor Ort härtende Schlauchliner. Mai 2014. Hennef (Sieg): Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall (DWA-Regelwerk, A 143,3).
DWA-Arbeitsgruppe SR-8.6 (2026): Mindestwanddicke und Reststyrolwert vor Ort härtender Schlauchliner. Zwischenbericht der DWA-Arbeitsgruppe SR-8.6 "Auskleidung von Abwasserleitungen und -kanälen mit örtlich hergestellten und erhärtenden Rohren". In: KA Korrespondenz Abwasser, Abfall (4), 264 f. DOI: 10.3242/kae2026.04.001.
DWA-M 144-3 (2012): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Renovierung mit Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für Abwasserkanäle. Unter Mitarbeit von DWA-Arbeitsgruppe ES-8.15. November 2012, Ergänzte Fassung: Dezember 2018. Hennef: DWA (DWA-Regelwerk, M 144,3).
Ewert, Delia; Buchner, Wolfgang; Himmelreich, Kai; Kraus, Thomas (2026): Vertragliche Sicherheit für nachhaltig gute Ergebnisse. In: B_I umweltbau. Online verfügbar unter https://bau.bi/umweltbau/kanalsanierung/schlauchlining-vertragliche-sicherheit-fuer-nachhaltig-gute-ergebnisse-u21052, zuletzt geprüft am 09.07.2026.
Kopietz, Mark (2024): DIN EN ISO 11296-4 und die Biegemodul-Berechnung. In: B_I umweltbau, 21.08.2024. Online verfügbar unter https://bau.bi/umweltbau/kanalsanierung/schlauchlining-din-en-iso-11296-4-und-die-biegemodul-berechnung-u18446, zuletzt geprüft am 16.07.2026.
Kopietz, Mark (2025): Reststyrol in Schlauchlinern: Einfluss von Harzanteil auf Grenzwerte (Teil II). In: B_I umweltbau. Online verfügbar unter https://bau.bi/umweltbau/kanalsanierung/schlauchlinerproben-reststyrolgehalt-auf-der-suche-nach-dem-passenden-grenzwert-teil-ii-u20246, zuletzt geprüft am 14.07.2026.
MCM Systeme (2026): SDR - Standard Dimension Ration. Online verfügbar unter https://www.mcm-systeme.de/SDR, zuletzt aktualisiert am 13.07.2026, zuletzt geprüft am 13.07.2026.
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