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Kanalsanierung/

DWA A 143-3: Reline kritisiert neue Forderungen beim GFK-Schlauchlining

GFK-Schlauchlining

Reline setzt auf Messdaten

19.05.2026, 07:01
LANDAU
DWA A 143-3: Reline kritisiert neue Forderungen beim GFK-Schlauchlining
Reline-Schlauchliner im Labortest unter definierten PrĂĽfbedingungen | Foto: RelineEurope

Die Diskussion um die Neufassung des DWA-Arbeitsblatts A 143-3 bewegt derzeit die Kanalsanierungsbranche. SchlieĂźlich geht es dabei um regulatorische Anpassungen mit weitreichenden Folgen fĂĽr Materialeinsatz, Einbauprozesse und Logistik. Reline hat die zentralen Punkte systematisch untersucht und kommt zu einer klaren Haltung: Einige Forderungen werden mitgetragen, weil sie fachlich begrĂĽndet seien; viele seien es allerdings nicht.


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Während das Arbeitsblatt noch überarbeitet wird, ist die Realität schon einen Schritt weiter. Ein Ingenieurbüro hat viele der diskutierten Anforderungen bereits als Zusätzliche Technische Vertragsbedingung (ZTV) auf den Markt gebracht, die von ersten Kommunen schon in Ausschreibungen eingesetzt wird. Was mit Blick auf A 143-3 offiziell noch ein Entwurf ist, entfaltet in der Praxis also bereits Wirkung, mit realen Konsequenzen für Kosten, Verfahren und Wettbewerb.

„Wir stehen klar hinter technischen Regelwerken. Ohne solche Leitplanken geht es nicht“, betont Marc Stiebing, Geschäftsführer von Reline. Was ihm aber ebenso wichtig ist: „Wer Regeln für eine ganze Branche formuliert, trägt eine besondere Verantwortung.“ Das Unternehmen vermisst vor allem eines: die technische Nachvollziehbarkeit vieler Forderungen.

Das Unternehmen aus dem rheinland-pfälzischen Rohrbach betreibt eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung und hat die zentralen Streitpunkte systematisch aufgearbeitet – mit eigenen Messreihen und mit der Einschätzung ausgewiesener Fachexperten, wo Praxiswissen gefragt ist. Einer der Kritikpunkte aus der Sicht von Reline: Der Entwurf setze in zentralen Punkten auf pauschale Regelungen, die die Vielfalt realer Einbausituationen nicht abbildeten. „Nicht jede Haltung braucht dieselbe Vorgabe“, so Stiebing. „Entscheidend ist am Ende, ob der sanierte Kanal betriebssicher, standfest und gebrauchstauglich ist.“

Wanddicke: Das teuerste Missverständnis?

Kein Thema in der aktuellen Debatte hat größere wirtschaftliche Konsequenzen als die von Reline kritisierte Erhöhung der Linerwanddicke. Nach der Neufassung von A 143-3 kämen dabei drei Instrumente kumulativ zum Einsatz: eine SDR-Vorgabe (≤ 135), eine Mindest-Nennsteifigkeit (SN 500) und eine Mindestwanddicke (≥ 4 mm). Zusammen würden sie nach Einschätzung von Reline eine Wirkung entfalten, die kaum ein Projekt unberührt lässt.

SDR (Standard Dimension Ratio) ist ein rein geometrischer Faktor, der keinerlei Materialeigenschaften berücksichtigt. Wer einen Schlauchliner mit hohem E-Modul und nachgewiesener Tragfähigkeit verbaut, werde von SDR trotzdem benachteiligt, weil er rechnerisch eine größere Wanddicke ausweisen müsse als statisch erforderlich, kritisiert Reline. Konkrete Berechnungen des Unternehmens zeigen eigenen Angaben zufolge: Bei einem Alphaliner 500G ergibt der geforderte SDR ≤ 135 bei einem Grundwasserstand von 1,5 Metern eine mittlere Wanddickenerhöhung von rund 20 Prozent gegenüber der statisch korrekt berechneten Wanddicke, beim Alphaliner 1800H sind es 30 Prozent. Bei großen Nennweiten wie DN 1200 überschreitet die Erhöhung 40 Prozent. Ähnlich wirkt SN 500 – die Mindeststeifigkeit, die unabhängig vom Materialprofil des Schlauchliners vorgeschrieben wird.

Beide Instrumente erzeugten dasselbe Ergebnis: mehr Wanddicke, als eine seriöse statische Berechnung je ausweisen würde. Hinzu kommt die Vorgabe, die rechnerisch ermittelte Wanddicke auf den nächsten 0,5-mm-Schritt aufzurunden, bemängelt Reline. Für den weiteren Aufschlag gibt es nach Ansicht von Reline keine technische Begründung.

Mit der ISO 11296-4 existiert bereits ein international anerkannter Standard, der eine Mindestwanddicke von 3 mm auf Grundlage umfangreicher Prüfnachweise definiert, betont Reline. Alle relevanten Nachweise, wie die Prüfung der Abriebfestigkeit, der Spülbeständigkeit und der Dichtheit für bestehende Wanddicken, lägen vollständig vor. Es gebe also keine Lücke, die eine pauschale Verschärfung schließen müsste. „Eine solche Mindestvorgabe schreibt fest, was ein Schlauchliner wiegen muss – nicht was er leisten muss. Wer gleichwertige Ergebnisse mit anderen Mitteln erbringt, wird trotzdem benachteiligt“, sagt Marc Stiebing. Aus einem Qualitätsstandard werde so eine Marktzugangsbeschränkung.

„Der Schlauchliner, so wie er aktuell ausgelegt wird, ist nach dem Stand der Technik tragfähig – über seine gesamte Lebensdauer von mindestens 50 Jahren“, bestätigt Dr. Rainer Wendel, Head of Research & Development bei Reline. „Eine generelle Wanddickenerhöhung verbessert auch nicht die Abrieb- und Spülfestigkeit. Diese Eigenschaften hängen ausschließlich von der Oberflächengüte des Materials ab.“

Reline: Die falsche Lösung für das richtige Problem

Die Argumentation für mehr Wanddicke dreht sich im Wesentlichen um die Reparierbarkeit: Wird nach einer Sanierung ein neuer Hausanschluss hergestellt, fährt ein Roboter in den Kanal, trägt mit einer Hartbürste Linersubstanz ab und klebt anschließend ein Hutprofil in den Hausanschluss oder es wird eine Verpresstechnik eingesetzt, um den Zulauf anzubinden. Bei dünnerer Wand, so das Argument, verbleibe zu wenig Material.

Stefan Reichel, Head of Quality & Technology bei Reline, sieht die Ursache woanders: „Das ist kein Schlauchliner-Problem – es ist ein Prozessthema bei den Nachfolgearbeiten. Mit geeignetem Schleifwerkzeug statt einer Hartbürste wird eine Aufrauhung der Oberfläche erreicht, die für eine optimale Verklebung vollkommen ausreichend ist. Den Schlauchliner generell dicker zu machen, adressiert nicht die eigentliche Herausforderung. Hier müssen wir an der Einbautechnik ansetzen.“

Zudem brauche die überwiegende Mehrheit sanierter Kanäle im Laufe ihrer Lebensdauer gar keinen neuen Hausanschluss. Die Forderung greife also flächendeckend, obwohl das Szenario, das sie begründet, die Ausnahme sei. Wer die Gesamtlebensdauer des Systems wirklich verbessern will, müsse ohnehin weiterdenken, meint Stefan Reichel: „Das schwächste Glied ist nicht der Liner, sondern es sind Schachtanbindungen und Seitenzuläufe, die anderen Alterungsmechanismen unterliegen.“

Kein Grund zur Verunsicherung

Wer aus der laufenden Diskussion ableitet, bisher verbaute Schlauchliner seien unzureichend oder gar unsicher, zieht aus Sicht von Reline den falschen Schluss. Die heute eingesetzten Systeme seien geprüft, technisch ausgereift und entsprächen dem Stand der Technik. Die relevanten Nachweise lägen vollständig vor. Es gehe in dieser Debatte nicht um Mängel bestehender Produkte, sondern um die Frage, ob künftige Anforderungen verhältnismäßig und technisch begründet sind. Laufende und geplante Projekte mit bewährten Systemen seien davon nicht betroffen.

Aushärtung und Einbau: Präzision vor Pauschalvorgabe

„Die geforderte Mindest-Kerntemperatur von 15 °C bei der Montage klingt zunächst nach einem sicheren Qualitätspuffer. Die Realität ist differenzierter“, so Marc Stiebing. Reline habe anlässlich der Diskussion um das Arbeitsblatt A 143-3 die Reaktionsgeschwindigkeit von Harzen dreier verschiedener Lieferanten bei unterschiedlichen Temperaturen analysiert. Bei 10 °C Linertemperatur genüge eine Reduktion der Ziehgeschwindigkeit um 5 Prozent, um identische Aushärteergebnisse wie bei 15 °C zu erzielen – bei 7 °C seien es 10 Prozent. Eine starre Temperaturschranke sei nicht nötig, wenn stattdessen temperaturabhängige Ziehgeschwindigkeitstabellen genutzt werden. „Genau das entwickeln wir gerade“, erklärt Dr. Wendel. „Das ist präziser und praxisnäher als eine pauschale Schranke.“

Bei der Forderung nach Kombinationshärtung ab 8 mm zeige eine Auswertung von über 200 eingebauten Schlauchlinern das Gegenteil der Annahme: Bei Linern über 8 mm lagen laut Reline über 86 Prozent unter dem Grenzwert von 2 Prozent Reststyrolgehalt – nur 13 von 94 Linern hätten diesen Wert überschritten.

Eine Verpflichtung für alle Schlauchliner ab 8 mm würde nach Ansicht von Reline darüber hinaus erhebliche logistische Konsequenzen nach sich ziehen. Das Peroxid-Additiv beginnt bei Raumtemperatur langsam zu reagieren – ohne durchgehende Kühlung härtet der Liner aus, bevor er verbaut wird. Die Lagerstabilität des peroxidbehandelten Liners sinkt damit von derzeit sechs Monaten auf rund vier Wochen. Für Schlauchliner, bei denen reine UV-Lichthärtung nachweislich ausreicht, sei das ein erheblicher logistischer Eingriff ohne technischen Mehrwert. Der Einbauprozess von Schlauchlinern würde dadurch insgesamt komplexer und kostenintensiver.

Nicht alle Forderungen stoßen auf Widerspruch, wie die Forderung, dass Einbauempfehlungen und Produktdatenblätter, die Wertebereiche der DIBt-Zulassung nicht überschreiten dürfen. Für Reline ist das kein Konflikt, denn die eigenen Einbauempfehlungen sind teilweise sogar enger gefasst als die Zulassung. Die Forderung sei grundsätzlich sinnvoll, adressiere aber ein Problem, das nicht alle Hersteller in gleichem Maße betrifft.

Weitere Forderungen des Entwurfs: Leuchtmittel, Datenerfassung, Transporttemperatur

Die genannten Punkte sind nicht die einzigen, zu denen Reline Messdaten erhoben hat. Sie stünden für ein wiederkehrendes Muster des Entwurfs zum Arbeitsblatt A 143-3: Eine technisch korrekte Beobachtung werde in einem unrealistischen oder unvollständigen Versuchsaufbau zur Grundlage einer Forderung – die auf dem Papier plausibel wirke, unter realen Einbaubedingungen aber nicht standhalte.

Ein besonders anschauliches Beispiel seien die doppelwandigen Leuchtmitteln in UV-Härtungsanlagen, deren Pflicht damit begründet wird, dass Luftstrom die UV-Lampen „auspusten“ und die Lichtintensität entscheidend mindern könne. Reline hat das seit Jahrzehnten bekannte Phänomen unter realen Einbaubedingungen nachgestellt: Mit dem eigenen Packer-System – seit Jahren mit Prallblechen ausgestattet – wurden nach eigenen Angaben im Liner direkt neben dem Packer 97 Prozent der nominalen Lichtintensität gemessen. Erst bei Luftgeschwindigkeiten weit jenseits von 6 Metern pro Sekunde, ohne Prallblech und außerhalb des Liners, ließ sich die Intensität messbar reduzieren. Das Phänomen existiere – aber nicht unter den Bedingungen, unter denen Reline-UV-Anlagen eingesetzt werden.

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„Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach Prozessdatenerfassung im Sekundentakt. Technisch sind unsere UV-Anlagen dazu in der Lage. Aber ein einziger Einbau erzeugt im Sekundentakt 50- bis 100-mal mehr Daten als bisher – und eine sinnvolle Auswertung ist mit den heute verfügbaren Werkzeugen kaum darstellbar“, sagt Dr. Rainer Wendel. „Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Qualität. Es braucht zuerst die Auswertungskompetenz, bevor man die Erfassungsfrequenz vorschreibt.“

Beim Thema Temperaturkorridor beim Transport zeigen Relines Laboruntersuchungen, dass wiederholtes Einfrieren und Wiederauftauen, wie es auf Baustellen bei wechselhaften Wetterbedingungen vorkommen kann, die Reaktivität des Harzes beeinträchtigen kann. Dass Frostschutz-Vorgaben grundsätzlich berechtigt sind, stehe für Reline außer Frage. Das Unternehmen arbeitet aktuell gemeinsam mit Harzlieferanten an der Verifikation der Messdaten, bevor konkrete Grenzwerte empfohlen werden.

Reline setzt auf regelmäßige Qualitätskontrollen zur Sicherung der Produktqualität. | Foto: RelineEurope
Reline setzt auf regelmäßige Qualitätskontrollen zur Sicherung der Produktqualität. | Foto: RelineEurope

Wenn Regelwerke Fortschritt strukturell bestrafen

Hinter der Debatte um Millimeter, Temperaturen und Co. steckt nach Meinung von Reline eine tiefergehende Frage: Was passiert mit einer Branche, wenn Regelwerke technologischen Fortschritt strukturell bremsen?

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Reline entwickelt seit Jahren Schlauchliner mit immer höheren mechanischen Kennwerten, um mit weniger Material mehr Leistung zu erzielen. Ökologisch ist das geboten: 75 bis 80 Prozent des CO₂-Ausstoßes einer Sanierung entfallen direkt auf das Linermaterial. Wer die Wanddicke pauschal erhöht, drehe an der größten Stellschraube der Ökobilanz, allerdings in die falsche Richtung, heißt es vonseiten des Unternehmens. Pauschale Mindestdicken würden diesem Entwicklungspfad den wirtschaftlichen Anreiz nehmen.

„Eine unabhängige Studie von Fraunhofer Umsicht aus 2025 belegt, dass die grabenlose Kanalsanierung mit GFK-Schlauchlinern die emissionsärmste Sanierungsmethode überhaupt ist“, so Reline-CEO Marc Stiebing. „Das Arbeitsblatt würde diese Erfolge konterkarieren und dem Green Deal der EU widersprechen, der Klimaneutralität bis 2050 fordert. Unser Ziel muss es sein, dem Markt mittelfristig einen klimaneutralen Schlauchliner bereitzustellen – nicht, tausende zusätzliche Tonnen Harz und Glas unter die Erde zu bringen.“

Hinzu komme ein strukturelles Argument: Einmal in einem Arbeitsblatt verankerte Anforderungen entfalteten eine Langzeitwirkung von mindestens 5 bis 10 Jahren – dem typischen Überarbeitungszyklus solcher Regelwerke. Was heute beschlossen wird, bestimme den Stand der Technik für eine ganze Generation von Sanierungsprojekten.

Wer jetzt spart, zahlt morgen das Doppelte

„Würde das Arbeitsblatt A 143-3 in seiner derzeit diskutierten Form verabschiedet, wäre die wirtschaftliche Konsequenz so einfach wie gravierend“, warnt Stiebing. „Steigen die Kosten pro Meter Linereinbau, wird mit denselben kommunalen Budgets weniger saniert. Das Kanalnetz in Deutschland ist im Durchschnitt 50 Jahre alt. Und schon heute bleibt der Erneuerungszyklus deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück.“ Undichte Kanäle exfiltrieren Schätzungen zufolge jährlich bis zu mehrere hundert Millionen Kubikmeter Abwasser unkontrolliert ins Erdreich.

Wer den Sanierungsstau weiter anwachsen lässt, schiebe Kosten nicht ab, sondern multipliziere sie, so Stiebing weiter. Je länger ein sanierungsbedürftiger Kanal unbehandelt bleibt, desto höher werde sein Schadensanteil – und desto teurer die spätere Sanierung. Für Kommunen, die mit demselben Budget weniger Meter sanieren können, bedeute das: mehr Netz im Rückstand, höhere Folgekosten – und steigende Abwassergebühren für Bürgerinnen und Bürger.

Die Reline-Position: FĂĽr Regeln, die tragen

Was Reline fordert, ist Verhältnismäßigkeit: Anforderungen, die auf nachvollziehbaren technischen Grundlagen beruhen, Schadensdaten und Praxiserfahrungen einbeziehen und die Konsequenzen für Kosten sowie Nachhaltigkeit abwägen. Gleichwertige Lösungen müssen gleichwertig anerkannt werden. „Wir stehen im Austausch mit anderen Marktteilnehmern und sehen klar, dass unsere Bedenken in der Branche geteilt werden“, betont Marc Stiebing. „Es geht hier nicht um Einzelinteressen, sondern um eine Weichenstellung dafür, wie zügig und wirksam die Sanierung unserer Wassernetze in den kommenden Jahren vorankommt.“

Entsprechend klar ist die Erwartung an die weitere Arbeit des DWA-Arbeitskreises: „Wir wollen, dass die weitere Ausarbeitung des Arbeitsblatts A 143-3 auf einer nachvollziehbaren und belastbaren Grundlage erfolgt. Dafür stehen wir mit jahrzehntelanger Projekterfahrung und wissenschaftlich fundierten Ergebnissen zur Verfügung – offen, konstruktiv und mit dem klaren Ziel, die Sanierung unserer Wassernetze so wirksam wie möglich voranzutreiben.“

Ein technisches Whitepaper mit zahlreichen Messdaten und Auswertungen steht auf www.relineeurope.com zum Download bereit.

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Quelle: RelineEurope



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