
Mark von Wietersheim
Hon.-Prof. für Baurecht, Hochschule Osnabrück
Kontakt
| E-Mail: | m.von-wietersheim@hs-osnabrueck.de |
| Telefon: | +49 (0)541 969-0 |
Biografie
Dr. Mark von Wietersheim ist Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht an der Hochschule Osnabrück. In der Rubrik Recht informiert er regelmäßig über neue Entwicklungen im Bau-Recht
Beiträge von Mark von Wietersheim
- Die Besonderheiten des Verbraucherbauvertrags
- Angebote: Keine Erstattung von Erstellungskosten
- Neues BGH-Urteil zur Wertberechnung
- Die Folgen eines verzögerten Zuschlags
- Vergabeverstöße und Schadensersatz: Welche Rechte haben Bieter?
- Anforderungen an die Leistungsbeschreibung nach der VOB/C
- Entspricht eine E-Mail der Schriftform?
- Wer auf der Baustelle das Sagen hat
- Nicht schludern bei der Bauabnahme
- Mangelbeseitigung vor der Abnahme
- Mängelbeseitigung ohne Anerkenntnis: OLG-Urteil wird zur Haftungsfalle
- Kündigung wegen Auftragnehmer-Insolvenz möglich
- Die neue VOB/B – Änderungen mit Folgen
- Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
- Anordnungen auf Baustellen: Abrechnung und Rechtsfolgen für Auftragnehmer
- Wenn der Bauherr Unmögliches verlangt
- Produktneutrale Ausschreibungen im Abwärtstrend
- Wie Sie typische Fallstricke bei Nachträgen vermeiden
- Mangelbedingten Schadensersatz richtig berechnen
- In sieben Worten zur Vertragsstrafe
- Verzugsschäden können früher verjähren
- Baugeld und persönliche Haftung
- Widerrufs-Belehrung des Auftraggebers auch bei Nachträgen
- Auftragnehmer zwischen den Fronten
- Zulassung und Wertung von Nebenangeboten
- Ordentliche Kündigung bei Werkverträgen: Was ist erlaubt?
- Fehlende Widerrufs-Belehrung kann Werklohn gefährden
- Richtig umgehen mit Vertragsstrafen
- Das ist neu in der VOB/B 2012
- Erfolgshaftung: Ansprüchen vorbeugen mit Fachkunde
- Besondere Regeln für Verträge mit Verbrauchern
- Auschluss nicht zwangsläufig
- Kein Schadensersatz vom Auftragnehmer
- Abnahme und Abschlag neu geregelt
- Die Aufhebung von Vergabeverfahren
- Preisgleitklauseln vereinbaren bei Bauverträgen?
- Mit Fachpersonal öffentliche Aufträge ergattern
- Wie Sie Bauleistungen jetzt richtig abrechnen
- Diese Handlungsmöglichkeiten haben Auftragnehmer
- Wer trägt das Baugrundrisiko?
- Vertragsänderungen nach dem neuen Bauvertragsrecht
- Die Bedeutung von Hersteller-Richtlinien
- Das Kaufrecht und die Rüge-Falle
- Digitale Kommunikation unter Vertragspartnern
- Vorm Angebots-Ausschluss kommt die Aufklärung
- Der Verbraucher-Bauvertrag und das neue Widerrufsrecht
- Kurze Haltbarkeit von Anlagen und Bauten: Normaler Verschleiß oder Mangel?
- Durchsetzung von Sicherheitsansprüchen erleichtert
- Rechtserhebliche Erklärungen zwischen Vertragspartnern
- Was tun bei Altverträgen nach HOAI 2013?
- Einstweilige Verfügung: Ansprüche durchsetzen auch nach VOB/B
- Was sich für Bieter und Auftraggeber ändert
- Fragen lohnt sich
- Gewährleistung beim Kaufvertrag
- Die 1,4-Millionen-Schwachstelle
- Fehler in der Leistungsbeschreibung
- Schadensersatzansprüche für übergangene Bieter erleichtert
- Das Wettbewerbsregister kommt. Was das für Unternehmen bedeutet



































































