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Stadtgrün/

Gefahren im Freien: Arbeitsschutz bei EPS & Riesenbärenklau

Gefahren im Freien: Arbeitsschutz bei EPS & Riesenbärenklau
Der Kontakt mit Riesenbärenklau kann Verbrennungen nach sich ziehen. | Foto: Pixabay/MabelAmber

Ein Kontakt mit Riesenbärenklau oder den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners kann für Beschäftigte im Bau und GaLaBau schmerzhafte Folgen und lange Ausfallzeiten nach sich ziehen. Da sich die biologischen Gefahrenstoffe immer weiter ausbreiten, verschärfen die Berufsgenossenschaften die Arbeitsschutzpflichten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Team schützen und Bußgelder rechtssicher vermeiden.

Mit dem Sommer steigt auf den Baustellen im Freien das Risiko durch biologische Gefahrstoffe. Aktuell weisen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass Arbeitgeber ihre Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien dringend anpassen müssen.

Veränderte Umweltbedingungen begünstigen die Ausbreitung von Eichenprozessionsspinner (EPS) und Riesenbärenklau – zwei Gefahrenquellen, die im schlimmsten Fall zu langen Krankheitsausfällen oder Baustopps führen können.

Gefährdungsbeurteilung im GaLaBau und Tiefbau erweitern

Arbeitsschutz endet nicht am Rand der physischen Arbeitsstätte. Wer an oder in der Nähe von Grünflächen arbeitet, muss die natürlichen Gegebenheiten systematisch einbeziehen.

„Bereits vor der Einrichtung einer Baustelle sollte geprüft werden, ob in der unmittelbaren Umgebung Tiere oder Pflanzen vorkommen, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgeht“, warnt Dr. Alexandra Riethmüller, Fachreferentin für biologische Gefährdungen der SVLFG.

Eichenprozessionsspinner (EPS): Bauherrenhaftung und Baustopp

Die feinen Brennhaare der EPS-Raupen enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Das Einatmen oder der Hautkontakt führt zu schweren Hautentzündungen, schmerzhaftem Husten oder Bronchialasthma.

Werden auf oder direkt neben der Baustelle befallene Eichen festgestellt, darf hier vorerst nicht gearbeitet werden. Wichtig für den Bauablauf: Eigene Mitarbeiter dürfen die Nester niemals selbst entfernen. Bereits geringe Erschütterungen setzen die giftigen Brennhaare frei. Bis zur professionellen Beseitigung müssen die betroffenen Bereiche abgesperrt werden.

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Riesenbärenklau auf der Baustelle: PSA-Vorgaben nach Typ 4B

Der Kontakt mit dem Saft des Riesenbärenklaus (Herkulesstaude) löst in Verbindung mit Sonnenlicht eine phototoxische Dermatitis aus. Die Folge sind schwere, verbrennungsähnliche Blasen.

Besteht beim Freimachen eines Geländes oder bei Erdarbeiten eine Gefährdung, müssen die Pflanzen vor Beginn der Haupttätigkeiten fachgerecht entfernt werden. Für GaLaBau-Betriebe gelten hierbei strikte Vorgaben für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA):

  • Witterung: Beseitigung nur bei trockener Witterung, idealerweise an bewölkten Tagen oder in der Dämmerung (minimiert die UV-Reaktion auf der Haut).
  • PSA-Pflicht: Vorgeschrieben sind ein Plexiglas-Gesichtsvisier, Chemikalienschutzanzug (Einweg-Overall Typ 4B), Gummihandschuhe mit langem Schaft sowie geschlossene, leicht zu reinigende Sicherheitsstiefel.

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Artenschutz vs. Arbeitssicherheit: Wespen und Hornissen

Beim Umgang mit bestimmten Tierarten sind zudem rechtliche Vorgaben zu beachten. So dürfen bewohnte Wespennester nicht ohne Weiteres entfernt werden. Besonders streng geregelt ist der Umgang mit Hornissen: Für die Entfernung oder Umsiedlung eines Hornissennestes ist in der Regel eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. In beiden Fällen sollten Fachleute hinzugezogen werden.

Fazit: Unterweisung der Beschäftigten ist jetzt Pflicht

Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Gefahren vor Ort aufzuklären. Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Geschäftsführerin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU, betont: „Solche Gefährdungen sind bekannt, geraten im Arbeitsalltag aber mitunter aus dem Blick. Umso wichtiger ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen.“

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