Wohnungsbau-Krise
Erstmals EU-Kommissariat für Wohnungsbau geplant

Die EU will sich für bezahlbaren Wohnraum stark machen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in ihrer zweiten Amtszeit erstmalig ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Wohnungsbau berufen. Aus der Bauwirtschaft und der Wohnungswirtschaft kommen positive Reaktionen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, erstmals ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Wohnungsbau etablieren zu wollen. Aufgabe des neuen Kommissionsmitglieds soll es sein, das soziale und bezahlbare Wohnen zu fördern, die Nutzung von Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu koordinieren sowie die Regeln für die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus anzupassen. Mit Blick auf den europaweiten Wohnungsmangel begrüßte es Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Deutsches Baugewerbe, dass dem Wohnungsbau nun auf europäischer Ebene damit ein entsprechend hoher Stellenwert eingeräumt werden soll. Auch den geplanten Fokus auf Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum halte das Baugewerbe für „dringend notwendig“, so Pakleppa. Allerdings müsse das neue Kommissionsmitglied auch darauf hinwirken, dass sich der Wohnungsbau nicht aufgrund neuer EU-Regelungen aus den anderen Ressorts verteuere. Als Beispiel nannte Pakleppa die Pläne zur Nullemission von Wohngebäuden. Zudem falle der Wohnungsbau eigentlich in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten.
Die Schaffung eines eigenen Zuständigkeitsbereichs für den Wohnungsbau in der EU-Kommission sei „eine gute Nachricht“, sagte auch Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Mit Blick auf die Dimension des Themas bezahlbarer Wohnraum in Europa sei diese Unterstützung auf europäischer Ebene „sehr sinnvoll“. Eine solche Kontaktstelle in der EU-Kommission, die explizit für die Anliegen des sozialverantwortlichen Wohnungsbaus verantwortlich sei, existiere bislang nicht und wäre „hilfreich“. Auch Gedaschko betonte aber, dass die Tätigkeit des solchen neuen Kommissionsmitglieds nicht neue Reglementierungen für den Wohnungsbau bedeuten dürfe.
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