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Tariflöhne Dachdecker: Neuer Mindestlohn seit Januar 2026
Neue Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk: Mindestlohn 1 liegt aktuell bei 14,96 Euro und bleibt bis 2028 stabil. | Foto: Röben Tonbaustoffe

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Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich im Oktober 2025 auf ein Tarifergebnis zum Mindestlohn geeinigt. Der Tarifvertrag gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 und hebt den Mindestlohn 1 für ungelernte Kräfte auf 14,96 Euro an – dieses Niveau bleibt bis Ende 2028 stabil.

Dachdecker: Mindestlohn 2 steigt in drei Stufen

Für Fachkräfte (Mindestlohn 2) sind drei Erhöhungsstufen vorgesehen: 16,60 Euro ab 2026, 17,10 Euro ab 2027 und 17,60 Euro ab 2028. Die Tarifeinigung trage den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung, so die Tarifvertragsparteien. Die Anhebungen um 3,8 Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren halten den Fachkräfte-Mindestlohn weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Niveau.

Vor dem neuen Tarifabschluss galten im Dachdeckerhandwerk seit März 2024 verbindliche Mindestlöhne: Für ungelernte Kräfte lag der Stundenlohn zunächst bei 13,90 Euro, seit 1. Januar 2025 bei 14,35 Euro. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) erhielten seit März 2024 15,60 Euro und seit Januar 2025 16,00 Euro.

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Tarifpartner loben konstruktive Verhandlungen

Mit dem Abschluss sichere man „faire Löhne und Planungssicherheit für die Betriebe“, sagte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. Der Mindestlohn 1 orientiere sich künftig eng am gesetzlichen Niveau, um den Anreiz zur Ausbildung zu stärken. Carsten Burckhardt, stellvertretender IG BAU-Bundesvorsitzender, erklärte, das Dachdeckerhandwerk zeige, „wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann – fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter“. Das Ergebnis sichere faire Löhne auch in nicht tarifgebundenen und entsendenden Betrieben und setze ein starkes Signal gegen Lohndumping.


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