Newsletter abonnieren

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Datenschutz-Bestimmungen

Wirtschaft und Politik/

Mecklenburg-Vorpommern: Bauverband fordert Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister

Mecklenburg-Vorpommern: Bauverband fordert Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will seine LBO reformieren. Jetzt könnte die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister doch noch kommen. | Foto: Pixabay

In Mecklenburg-Vorpommern soll die Landesbauordnung reformiert werden. Der Entwurf wurde jetzt um die Einführung der ‚kleinen‘ Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister ergänzt. Der Bauverband sieht sich mit seiner Forderung kurz vorm Ziel.


Anzeige
Carhartt zeigt, wie moderne Workwear vor UV schützt

Carhartt zeigt, wie moderne Workwear vor UV schützt

Warum UV-Schutz nicht bei Sonnencreme endet: Carhartt zeigt, wie moderne Workwear vor UV-Strahlung auf der Baustelle schützt.


Der Entwurf zur Novellierung der Landesbauordnung ist ergänzt worden um die sogenannnte ‚kleine‘ Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister des Zimmerer-, Maurer- und Betonbauerhandwerks - eine langjährige Forderung der Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gibt es diese Regelung in elf Bundesländern. "Gemeinsam mit den beiden Handwerkskammern des Landes mussten wir viel Überzeugungsarbeit leisten. Die Arbeit hat sich gelohnt“, so Landesinnungsmeister Rainer Bauer. Nun erwarte man eine breite Zustimmung durch alle Parteien im Landtag. „Wir sind fest davon überzeugt, dass all jene, die einen solchen Meistertitel erworben haben, über die notwendige berufliche Qualifikation verfügen, freistehende, eingeschossige Gebäude bis zu einer bestimmten Brutto-Grundfläche, Änderungen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie freistehende oder einseitig angebaute Garagen durch eine entsprechende Planungsleistung zu untersetzen“, so Bauer.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Überprüfung von Bauanträgen beschleunigt und Ausbaumaßnahmen von der Genehmigungspflicht befreit werden sollen. Es sei gut und richtig, dass die Überprüfung der Vollständigkeit von Antragsunterlagen nicht mehr innerhalb der Entscheidungsfrist von drei Monaten, sondern künftig zeitlich vorgelagert erfolgen soll, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jörn-Christoph Jansen. In anderen Bundesländern gäbe es eine solche sogenannte Genehmigungsfiktion bereits. Er befürworte auch die Ermöglichung des Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das sei eine deutliche Vereinfachung, zumal damit auch die Verpflichtung entfallen soll, Stellplätze zu schaffen, wenn Wohnraum durch Umnutzung, durch Aufstocken oder durch einen Dachausbau geschaffen wird.


Mehr zum Thema:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Jetzt Ausschreibungen finden

Wählen Sie eine Leistungsart, die Sie interessiert.

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistung

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Lieferung

Jetzt Ausschreibungen finden

Wählen Sie passende Bundesländer aus.

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.

Weitere Newsletter und Informationen

Bauwirtschaft und Baupolitik. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau
Garten- und Landschaftsbau
Unterirdische Infrastruktur: Leitungsbau, Kanalsanierung und Co

Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz