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KfW-Förderung: Neue Konditionen für Wohneigentum
Bei den Förderprogrammen „Wohneigentum für Familien“ und "Jung kauft Alt" sinken jetzt die Zinsen und Sanierungsanforderungen. | Foto: Nelskamp

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Förderbedingungen der Programme „Jung kauft Alt“ (JkA) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) deutlich verbessert. Beide Programme richten sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die Wohneigentum erwerben oder neu bauen möchten. Die neuen Konditionen gelten ab dem 23. Oktober 2025 und sind über die Hausbanken bei der KfW abrufbar.

Laut Bundesbauministerin Verena Hubertz sollen die Anpassungen vor allem jungen Familien den Schritt ins Eigenheim erleichtern. „Wir verbessern die Konditionen unserer Förderprogramme deutlich, damit mehr Familien ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können“, sagte Hubertz. Wohneigentum sei „keine Luxusfrage, sondern eine Investition in Sicherheit und Lebensqualität“.

Baugewerbe: „Ein wichtiger Impuls für die Baukonjunktur“

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßte die Verbesserungen. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sprach von einem „wichtigen Signal an junge Familien und private Bauherren“. Die Zinsverbesserung von rund 0,6 Prozentpunkten sei praxisgerecht, ebenso die Absenkung der Sanierungsanforderungen. Entscheidend sei nun, dass die Förderpolitik verlässlich bleibe. Langfristig könne eine dauerhafte und breiter angelegte Förderung laut ZDB „spürbare Impulse für die Baukonjunktur setzen und mehr Familien den Weg ins Eigenheim ebnen“.

„Jung kauft Alt“: Günstigerer Zins und geringere Anforderungen

Im Programm „Jung kauft Alt“ wird der Endkundenzinssatz bei einer Laufzeit von 35 Jahren und zehnjähriger Zinsbindung von 1,71 auf 1,12 Prozent pro Jahr gesenkt. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das bei einem Kredit über 125.000 Euro eine Ersparnis von rund 22.500 Euro gegenüber einem vergleichbaren Hausbankdarlehen.

Zudem werden die energetischen Anforderungen gesenkt: Künftig muss innerhalb von 4,5 Jahren nur noch das Effizienzhaus-Niveau 85 EE erreicht werden (statt 70 EE). Für Gebäude, die dieses Niveau baulich nicht vollständig schaffen können, wird eine alternative Regelung eingeführt. Damit sollen Familien Planungssicherheit erhalten und das Risiko einer Rückabwicklung der Förderung vermeiden. Ergänzend kann weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.

„Wohneigentum für Familien“: Mehr Ersparnis beim Neubau

Auch beim Programm „Wohneigentum für Familien“ sinkt der Zinssatz ab 23. Oktober 2025 auf 1,12 Prozent pro Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern spart damit bei einem Kredit über 170.000 Euro rund 30.500 Euro gegenüber marktüblichen Konditionen. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) steigt der Kreditbetrag auf 220.000 Euro, die Ersparnis auf fast 40.000 Euro. Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb neu errichteter, klimafreundlicher Wohngebäude. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro, das sich je weiterem Kind um 10.000 Euro erhöht.

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