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Insolvenz der Pandion AG: So geht es jetzt auf den Baustellen weiter

Insolvenz der Pandion AG: So geht es jetzt auf den Baustellen weiter
Das Pandion Officehome Rise in Düsseldorf, hier noch in der Bauphase: Wie es nach der Insolvenz des Projektentwicklers weitergeht, ist noch nicht sicher. | Foto: Andreas Tausend

Der Kölner Projektentwickler Pandion AG hat beim Insolvenzgericht in Köln ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Verfahren betrifft die Konzernmutter sowie fünf operative Tochtergesellschaften. Auf den laufenden Großbaustellen des Unternehmens soll die Arbeit unterdessen ohne Unterbrechung weitergehen.

Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung reagiert die Pandion AG auf eine angespannte Liquiditätssituation. Zuvor war ein bereits fest eingeplanter, wesentlicher Finanzierungsbaustein überraschend weggefallen. Anschließende Maßnahmen zur Bereitstellung zusätzlicher Liquidität ließen sich nicht mehr im erforderlichen Umfang realisieren, teilte das Unternehmen mit. Neben der Konzernmutter sind auch die Gesellschaften für Real Estate, Vertrieb, Design, Projektmanagement und Engineering von dem gerichtlichen Schritt betroffen.

Fortführung des Baubetriebs gesichert

Auf den Baustellen des Projektentwicklers läuft der Betrieb vorerst ohne Einschränkungen weiter. Da die einzelnen Projektgesellschaften rechtlich selbstständig organisiert sind, bleiben sie von den Insolvenzanträgen der Holding-Gesellschaften unberührt. Das Ziel des Managements sei es, die laufenden Bauvorhaben gemeinsam mit den jeweiligen Projekt- und Finanzierungspartnern fortzuführen und tragfähige Lösungen für die Fertigstellung der Gebäude zu entwickeln, hieß es.

Gehälter für drei Monate gesichert

Für die Beschäftigten an den Standorten der betroffenen Gesellschaften bringt das Verfahren zumindest vorübergehend finanzielle Sicherheit. Über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung der Bundesagentur für Arbeit sind die Löhne und Gehälter für die Monate August, September und Oktober 2026 abgedeckt. Die Geschäftsführung bleibt während des Eigenverwaltungsverfahrens im Amt und steuert die Restrukturierung innerhalb des geordneten rechtlichen Rahmens weiter.


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