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Baugewerbe: Schultererkrankung als Berufskrankheit anerkannt

Baugewerbe: Schultererkrankung als Berufskrankheit anerkannt
Sie betrifft Maler, Maurer oder Dachdecker. Die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter ist jetzt als Berufskrankheit im Baugewerbe anerkannt. | Foto: pixabay

Ab dem 1. April 2025 gilt die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter infolge langjähriger und intensiver Belastung offiziell als Berufskrankheit. Das sieht die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vor.

Besonders betroffen von der Schultererkrankung sind Beschäftigte im Baugewerbe, etwa im Maurer-, Maler-, Dachdecker- oder Trockenbauhandwerk. Wiederholte Überkopfarbeiten, das Heben schwerer Lasten und monotone Bewegungsabläufe belasten die Schultermuskulatur und können strukturelle Schäden verursachen. Typische Beschwerden sind Schmerzen, Kraftverlust und eine eingeschränkte Beweglichkeit des Arms.

Kostenloses Schulter-Kolleg der BG BAU

Zur Prävention bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit dem Schulterkolleg ein spezielles Therapieprogramm an. In Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren werden medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen kombiniert. Ziel ist es, Belastungen zu reduzieren und die körperliche Fitness zu verbessern. Das Programm ist für Teilnehmende kostenfrei. Die BG BAU übernimmt zudem Fahrt- und Unterbringungskosten sowie das Arbeitsentgelt. Weitere Informationen gibt es unter www.bgbau.de/schulterkolleg.


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