Sanierungsstau
Warum wir mehr Macher-Denken brauchen

Deutschland diskutiert seit langem über marode Straßen, bröckelnde Brücken und ein überlastetes Schienennetz. Dabei gerät die unterirdische Infrastruktur häufig aus dem Blick. Auch bei Abwasserkanälen, Versorgungsleitungen und Schächten besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Werden zunächst kleine Schäden wie Risse, undichte Muffen oder Leckagen nicht rechtzeitig behoben, können daraus Rohrbrüche und Überflutungen entstehen. Aus einer wirtschaftlich lösbaren Sanierung wird dann ein teurer Tiefbau- oder sogar ein kompletter Neubaufall.

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Genau darin liegt unsere Verantwortung gegenüber der Generation nach uns. Wenn wir heute nicht konsequent, wirtschaftlich und technisch sinnvoll sanieren, hinterlassen wir nicht nur ein Problem, sondern eine Rechnung. Die nächste Generation wird dann vielerorts keine Wahl mehr haben: Sie muss Netze für sehr viel Geld neu bauen, weil die Schäden bis dahin dramatischer geworden sind. Gute Infrastrukturpolitik bedeutet deshalb nicht nur, neue Anlagen zu errichten. Sie bedeutet vor allem, das Vorhandene rechtzeitig zu erhalten. Wir brauchen einen Perspektivwechsel weg von der kurzfristigen Behebung einzelner Schäden, hin zu einem strategischen Erhalt unserer Leitungsinfrastruktur. Dafür braucht es langfristige Sanierungsstrategien, verlässliche Investitionen und den Mut, vorhandene technische Möglichkeiten konsequent zu nutzen.
Erst dicht machen, dann weiterdenken
Ein aktuelles Beispiel aus dem Abwasserbereich zeigt, wie wichtig dieser Blick auf das Gesamtsystem ist. Die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet größere Kommunen perspektivisch zum Bau einer 4. Reinigungsstufe auf Kläranlagen. Der Schutz unserer Gewässer ist selbstverständlich ein richtiges Ziel. Von außen betrachtet macht es aber wenig Sinn, das Abwasser am Ende des Weges mit großem technischen und finanziellen Aufwand weitergehend zu behandeln, wenn es unterwegs durch Leckagen im Erdreich versickert. Ebenso wenig überzeugt es, klares Grundwasser, das durch undichte Kanäle in das Netz gelangt, anschließend in einer aufgerüsteten Kläranlage mitzubehandeln.
Die Reihenfolge muss stimmen: Abwasser dort halten, wo es hingehört, Fremdwasser reduzieren und danach die Reinigungsleistung am Ende des Systems weiter verbessern. Rohrsanierung ist damit kein nachgelagertes Spezialthema, sondern ein zentraler Bestandteil von Gewässer- und Klimaschutz. Wer das Netz nicht mitdenkt, optimiert am Ende möglicherweise nur einen einzelnen Baustein – und nicht das System.
Das Sondervermögen wird es nicht richten
Viele in unserer Branche haben gehofft, dass das von der Bundespolitik ausgerufene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität den Kommunen endlich den notwendigen Schub gibt. Ob daraus tatsächlich zusätzliche Investitionen in die kommunale Leitungsinfrastruktur entstehen, ist allerdings offen. Zwar sind Mittel für Länder und Kommunen vorgesehen. Doch sie werden voraussichtlich vielfach pauschal verteilt und angesichts der angespannten Haushaltslage zunächst dort eingesetzt, wo die Löcher am größten sind. Für gezielte, mehrjährige Sanierungsprogramme kommunaler Netzbetreiber bleibt dann möglicherweise wenig übrig.
Der IW-Kurzbericht 92/2025 spricht in diesem Zusammenhang von einem „Verschiebebahnhof“. Je nach Berechnung könnten zwischen 26 und 49 Prozent der Mittel keine zusätzlichen Investitionen auslösen, sondern bereits eingeplante Ausgaben ersetzen oder Haushaltslücken auffangen. Das ist finanzpolitisch nachvollziehbar, aber infrastrukturell zu kurz gesprungen, denn es löst das strukturelle Problem des Sanierungsstaus nicht.
Deshalb sollten wir uns von der Vorstellung verabschieden, dass irgendwann jemand kommt und den Sanierungsstau für uns löst. Förderprogramme oder Sondereffekte wie die Energiewende sind hilfreich. Sie ersetzen aber keine Priorisierung, keine belastbare Planung und vor allem keine Entscheidung vor Ort.
Freiräume nutzen, Verantwortung behalten
Gleichzeitig gibt es Entwicklungen, die Mut machen. Nordrhein-Westfalen hat mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung das kommunale Vergaberecht im Unterschwellenbereich deutlich flexibilisiert. Starre landesrechtliche Wertgrenzen und die bisherige Pflicht zur Anwendung von UVgO und VOB/A sind entfallen. Kommunen können kleinere Leistungen nun einfacher über Marktansprachen, Preisvergleiche oder Kataloge ermitteln. Maßgeblich bleiben Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz.
Das ist kein Freibrief für Intransparenz und auch kein Ersatz für fundierte Planung. Aber es schafft Handlungsspielraum. Einige BGT-Mitgliedsunternehmen berichten, dass Kommunen kleinere Maßnahmen dadurch schneller und unkomplizierter vergeben. Sie sind außerdem eher bereit, grabenlose Sanierungsverfahren zu prüfen, die sie bisher noch nicht eingesetzt haben. Das ist ein wichtiger Schritt: Innovation entsteht selten dort, wo jede Entscheidung schon im ersten Anlauf in ein starres Schema passen muss.
Auch Bayern und Hessen zeigen, dass Bürokratieabbau mehr sein kann als ein politisches Schlagwort. Das Bayerische Modellregionengesetz – auch als das „Einfach-mal-machen-Gesetz“ bekannt – ermöglicht es, neue Wege der Aufgabenwahrnehmung zu erproben und sich befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben freistellen zu lassen. Dass seit dem 16. Mai 2026 innerhalb des ersten Monats bereits 56 Anträge eingegangen sind, zeigt: Vor Ort gibt es Veränderungswillen. Auch andere Bundesländer schaffen derzeit zusätzliche Spielräume und bauen bürokratische Vorgaben ab. Entscheidend wird sein, ob daraus tatsächlich schnellere Entscheidungen und mehr Investitionen in die Infrastruktur entstehen. Das darf nicht zu „normativer Anarchie“ oder Pfusch führen. Qualität, Sicherheit und technische Regeln bleiben unverzichtbar. [A1] Aber wir müssen unterscheiden zwischen Regeln, die Qualität und Sicherheit gewährleisten, und Vorgaben, die vor allem Verwaltungsaufwand erzeugen. Wer jeden Schritt dokumentiert, aber keine Maßnahme umsetzt, hat am Ende viel Papier und weiterhin einen undichten Kanal oder einen Ausfall im Versorgungsnetz.
Einfach machen und zwar richtig
Was wir jetzt brauchen, ist ein Gleichgewicht aus Planen und Handeln. Kommunen müssen ihre Netze systematisch erfassen, Schäden priorisieren und Sanierungsstrategien über mehrere Jahre entwickeln. Politik muss dafür verlässliche Rahmenbedingungen und echte Investitionsmittel schaffen. Netzbetreiber müssen den Mut haben, neue Verfahren zu testen. Und wir als Grabenlos-Branche müssen zeigen, dass Qualität, Wirtschaftlichkeit und Innovation zusammengehören. Für den BGT bedeutet das: technische Lösungen sichtbar machen, Erfahrungen aus der Praxis zusammenführen und gegenüber Politik und Auftraggebern für einen langfristig geplanten Erhalt der Leitungsinfrastruktur werben. Ausgereifte Bauverfahren dafür haben wir doch schon seit Jahrzehnten.

Es lohnt sich für Anbieter wieder mehr denn je, gute Arbeit zu hinterlassen. Denn wer Qualität sichtbar macht und dauerhaft liefert, hat auch bei einer flexibleren Vergabe bessere Chancen, nicht vom nächsten „Billigheimer“ geschlagen zu werden. Vertrauen entsteht nicht durch den niedrigsten Preis, sondern durch nachvollziehbare Lösungen, die dauerhaft im Betrieb funktionieren.
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Der Sanierungsstau unter der Erde ist zu groß, um ihn weiter zu verwalten. Am Ende hilft uns dabei ein Satz des Sportartikel-Herstellers Nike, den fast jeder kennt: „Just do it.“ Nicht blind loslegen, nicht Regeln ignorieren, nicht auf den perfekten Zeitpunkt warten. Sondern Verantwortung übernehmen, eine gute Entscheidung treffen und anfangen. Wir müssen es anpacken: Schritt für Schritt, Planung für Planung, Baustelle für Baustelle.
Fazit: Es wird niemand kommen, der uns den Sanierungsstau abnimmt. Die Branche, die Kommunen und die Politik müssen gemeinsam ins Handeln kommen. Wir brauchen weniger Ausreden, mehr Freiraum und vor allem mehr Macher-Denken. Just do it.
Redaktionelle Quellenhinweise:
Institut der deutschen Wirtschaft: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Ein Verschiebebahnhof mit vielen Gleisen, IW-Kurzbericht 92/2025
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