„Gleiches Recht für alle“
„Bei Aufträgen der öffentlichen Hand muss gleiches Recht für alle gelten“ – mit dieser Forderung gibt der Vorstand des Rohrleitungssanierungsverbandes (RSV) ein klares Bekenntnis zu Tariftreueregelungen ab, auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Gleichzeitig sieht der Verband Handlungsbedarf bei Ausschreibungen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.


Vom Kalibrierschlauch zum Werkzeug in der grabenlosen Sanierung
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Faire Bezahlung und gute Sozialleistungen – das sollte in unserer Branche selbstverständlich sein. Dafür sorgt allein schon der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Vergabegesetze der Länder regeln den Rest: Den Zuschlag für öffentliche Aufträge gibt es beispielsweise oft nur mit Nachweis zur Tariftreue. Es ist also alles bestens geregelt, oder? Nicht ganz.
Tarifzugehörigkeit ist zuweilen „Zünglein an der Waage“
Denn in unserer Branche gibt es immer wieder den Fall, dass Firmen in öffentlichen Vergabeverfahren die Nase vorn haben, die sowohl in der Sanierung als auch in der Rohrreinigung arbeiten. Fallen sie zum Beispiel unter den Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks, können Bieter günstiger kalkulieren – nicht nur wegen der geringeren Löhne, sondern wegen der Pflicht der Firmen, die im Bautarif arbeiten, zur Teilnahme am Sozialkassen-Verfahren.
Das ist nicht selten das „Zünglein an der Waage“ für den Zuschlag. Schließlich gilt in Deutschland immer noch die Devise: Das wirtschaftlichste Angebot gewinnt.
In den alten Bundesländern und in Berlin beträgt der Beitrag zu Soka-Bau 20,8 % bzw. 25,75 % vom Bruttoarbeitslohn. Dafür sichert die Sozialkasse angesammelte Urlaubsansprüche, fördert die Berufsbildung und organisiert überbetriebliche Altersvorsorge. Ob Firmen in der Kanalsanierung von der Pflicht zur Zahlung betroffen sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab.
