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Worauf kann man sich heute als Bauherr denn noch verlassen?

Diese Frage stelle ich mir als Verantwortungsträger eines Kanalnetzbetreibers in der letzten Zeit immer häufiger. Ob beim Kanalbau in offener Bauweise oder der Kanalsanierung in geschlossener Bauweise – was früher wie selbstverständlich funktionierte, wird heute offenbar zur Ausnahme.

Kanalbau und Kanalsanierung: Worauf kann man sich als Bauherr noch verlassen?
Können sich kleinere und mittlere Kommunen als Auftraggeber auf ihre Dienstleister und Firmen noch verlassen? | Foto: VSB

Jüngstes Beispiel: Das seit längerer Zeit wahrnehmbare Grummeln im Bereich der Kanalrenovierung im Schlauchliningverfahren und die konkreten Hinweise dazu im Rahmen des letzten VSB-Beratertags. Bei genauerem Hinsehen haben wir Netzbetreiber bei Abnahmen von Schlauchliner-Baustellen zuletzt wiederkehrend Auffälligkeiten und bei Nachbefahrungen auch Schäden an eingebauten Schlauchlinern feststellen müssen. Hierüber berichten immer mehr Netzbetreiber quer durch die Republik. Wie kann das sein?

In der Diskussion darüber mit Beteiligten und Experten wird immer deutlicher: Wir haben als Auftraggeber der Abwicklung unserer Projekte in der Breite wohl zu wenig Bedeutung beigemessen. Die nächste Frage stellt sich spontan: Können wir uns auf unsere Dienstleister und Firmen noch verlassen? Wir machen Verträge und treffen Vergütungsvereinbarungen und alle Vertragspartner sichern uns zu, alles für uns und in unserem Sinne zu erledigen. Wie passt das zusammen?

Im Gespräch mit größeren Kanalnetzbetreibern scheinen diese Fragen dort bereits geklärt zu sein. Das Bestreben größerer Netzbetreiber, die Ingenieurleistungen zunehmend mit eigenem Personal erbringen zu wollen, und was in diesem Zuge für eine Bedeutung die örtliche Bauüberwachung bei der Abwicklung von Baumaßnahmen hat, ist klar erkennbar. Das zeigt unter anderem auch eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2018 der Technischen Universität Dortmund und des Güteschutz Kanalbau zu Qualitätsstandards im Kanalbau. Unter anderem wurden die Teilnehmer gefragt, wie häufig ihrer Erfahrung nach die Bauüberwachung durchschnittlich vor Ort sein muss, damit die geforderte Ausführungsqualität erreicht wird. Rund 67 % der Befragten antworteten, dass eine tägliche bzw. mehrmals tägliche Überwachung vor Ort auf der Baustelle erforderlich ist.

Aber wie wollen wir „normalen“ Kommunen uns denn sowas leisten oder antun? Das geht für die meisten Kommunen nicht. Was müssen wir also tun, um unsere Bauherrenaufgaben, mit Unterstützung durch qualifizierte externe Ingenieurbüros, sachgerecht und verantwortungsbewusst umzusetzen? Es geht schließlich um das extrem teure und wertvollste Anlagevermögen unserer Infrastruktur, welches wir für uns alle und unsere nachfolgenden Generationen dauerhaft aufrecht zu erhalten haben.

Viele mittlere und größere Kanalnetzbetreiber betreiben noch heute ein Kanalnetz, welches im Kern teils über 100 Jahre alt ist. Wie wurde das möglich? War früher doch alles besser? Wie hat das damals funktioniert? Ein Blick in historische Aufzeichnungen aus der Bauzeit solcher Kanalnetzbetreiber zeigt: Klare und eindeutige technische und qualitative Vorgaben zu den Bauaufgaben und -abläufen sowie die stete Vollzeitüberwachung der örtlichen Bauarbeiten durch die Bauherrschaft waren damals selbstverständlich. Insofern scheinen erreichte Bauqualitäten etwas mit Konkretheit, Konsequenz und Leistungswillen zu tun zu haben. Der Schlüssel dazu lautet: fachkompetente Planung und örtliche Bauüberwachung.

Die vorliegenden Analysen der Syscribe GmbH zu zurückliegenden Linereinbauten sprechen eine klare Sprache (hierzu wurden Anlagenprozessdaten von über 10.000 Linereinbauten ausgewertet). Offensichtlich werden die jeweiligen Einbauvorgaben der Schlauchlinerhersteller von den einbauenden Unternehmen teilweise nicht konsequent und vollständig eingehalten. Seien es die Aufstellzeiten der Schlauchliner, Härtungsgeschwindigkeiten oder Temperaturbedarfe.

Hier scheinen wir als Bauherrenseite unsere Lücken zu haben. Stellt sich die Frage: Weshalb haben wir bzw. die von uns beauftragten externen Bauüberwacher dies nicht wahrgenommen?

Als Bauherrenvertreter stehen wir in der Verantwortung gegenüber den Gebührenzahlenden in unseren Kommunen. Insofern müssen wir uns mit einer Reihe von Fragen beschäftigen:

  • Haben wir unseren Leistungsanspruch an unsere Unternehmen hinreichend vertraglich vereinbart?
  • Haben wir darauf geachtet, dass das dazu notwendige Honorar auch tatsächlich angemessen ist und bereitgestellt wird?
  • Haben wir blind darauf vertraut, dass es die „Fach-“Büros schon richtig machen werden?
  • Haben wir unsere verschiedenen Auftragnehmer, so wie Bauherren früherer Jahrhunderte, hinreichend überwacht?
  • Haben wir durch einen zu starken Blick auf die Ausgaben den maßgeblichen Qualitätsaspekt für uns als Aufgabenträger in der Daseinsvorsorge aus den Augen verloren?
  • Sind unsere Investitionen nachhaltig und die damit verbundene Nutzungsdauererwartung tatsächlich erreichbar?
  • Wie sollen wir diese Aufgabenfülle mit den wenigen Köpfen bei uns im technischen Bereich überhaupt bewältigen?

Fragen über Fragen…

Vor kurzem war in einem Interview zu lesen: „Wir leben in einer Welt der Chancen“. Das hört sich positiv an. Vielleicht müssen wir, trotz aller Hemmnisse, nur einmal mit Mut zur Lücke neue Wege gehen und nicht nur „immer“ Probleme sehen.

Dabei gilt es für uns auf Bauherrenseite, dass wir Klarheit schaffen, nach außen wie nach innen:

  • Wir erfinden dabei nicht das Rad neu, sondern nutzen Best-Practices-Beispiele der jeweils kompetenten Netzbetreiber.
  • Wir überzeugen nach innen, dass wir zum Erhalt unseres wertvollen und so wichtigen Anlagevermögens der Kanalisation nachhaltige und langlebige Lösungen brauchen. Der Blick richtet sich auf den Schutz unseres Vermögens, der jetzt etwas mehr Geld kostet. Im Gegenzug werden die Investitionen dafür viele Jahre oder Jahrzehnte länger nutzbar bleiben und die Folgeausgaben drastisch minimiert. Dies entlastet auch die verfügbaren Personalressourcen.
  • Wir setzen unsere Zieldefinition durch klares eigenes Handeln durch. Vorliegende Leistungsdefizite werden konsequent geprüft und bewertet: Defizite, die nicht gravierend sind, werden dennoch konsequent mit Vergütungsminderung ausgeglichen. Gravierendere Mängel, welche die Langlebigkeit der Investition in Frage stellen, sind von den Auftragnehmern (Ingenieurbüros sowie ausführenden Firmen) werkvertraglich in Ordnung zu bringen, bevor eine Abnahme der Leistung erfolgt.
  • Durch eine leistungsorientierte Vergabe der Planung sowie Umsetzung der Maßnahme und zugleich angemessene Vergütung der Leistungen stellen wir sicher, dass unsere Netzbetreiberziele tatsächlich erreichbar sind und wir künftig wieder auf verlässlichere Vertragspartner setzen können. Was nützen uns günstige Preise, wenn die Ergebnisse nicht zur Leistungsanforderung passen?
  • Auch die mangelnde Personaldecke auf Bauherrenseite ließe sich lösen: Warum nutzen wir nicht, wo immer möglich, die interkommunale Zusammenarbeit, um eigene fachliche Defizite im Personalstand (quantitativ wie qualitativ) kompensieren zu können? Die Professionalisierung von Bauherrenaufgaben durch das Schaffen zentraler, gemeinsam getragener Fachabteilungen scheint mir eine Möglichkeit zu sein, die örtlichen, kleinräumigen personellen Schwierigkeiten bei der uns übertragenen Aufgabenfülle überwinden zu können.

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Als kleine und mittelgroße Kommunen werden wir nur durch Zusammenarbeit schlagkräftig und unserer Verantwortung insgesamt gerecht. Qualität im Kanalbau und der Kanalsanierung entsteht nicht zufällig, sondern durch klare Verantwortung, fachliche Kompetenz, eindeutige Vorgaben und eine konsequente Überwachung der Leistungen. Wenn Kanalnetzbetreiber ihre Rolle aktiv wahrnehmen, konkrete Leistungsanforderungen an die zu erbringenden Planungsleistungen und herzustellenden Qualitäten stellen und die gestellten Anforderungen auch einfordern und kontrollieren, werden es uns die nachfolgenden Generationen danken. So werden wir es schaffen den Schatz unserer bestehenden Kanalisationsnetze dauerhaft zu erhalten.

Autor: Markus Dohmann, M. Eng., Große Kreisstadt Backnang - Tiefbauamt Backnang -, Tel.: + 49 7191/894-275, E-Mail: markus.dohmann@backnang.de | Foto: privat
Autor: Markus Dohmann, M. Eng., Große Kreisstadt Backnang - Tiefbauamt Backnang -, Tel.: + 49 7191/894-275, E-Mail: markus.dohmann@backnang.de | Foto: privat

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