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Lkw-Maut im GaLaBau: OVG bestätigt Handwerker-Gleichstellung

Lkw-Maut im GaLaBau: OVG bestätigt Handwerker-Gleichstellung
Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge: Der BGL fordert eine Befreiung für den Garten- und Landschaftsbau und fühlt sich in seiner Argumentation durch einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg bestätigt. | Foto: Pixabay

Als zweiten Etappensieg feiert der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) jüngste Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zur Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge. Bahnt sich jetzt für GaLaBau-Betriebe eine Befreiung von der Gebühr an?


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„Das ist doch für den Bundesverkehrsminister ein klares Signal: Statt weitere Verfahren abzuwarten, sollte er jetzt endlich für eine sachgerechte und rechtssichere Lösung sorgen“, sagt BGL-Präsident Thomas Banzhaf, „deshalb fordere ich erneut von Bundesminister Bilger: Der Werkverkehr unserer Betriebe muss von der Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ausgenommen werden.“

Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge

Seit 1. Juli 2024 gibt es eine Mautpflicht für Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar trat nach der Erweiterung die sogenannte Handwerkerausnahme in Kraft, die einige Gewerbe von der Maut befreit. Doch der GaLaBau wurde nicht berücksichtigt. Der BGL habe seit langem gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität dafür gekämpft, dass der Werkverkehr eines GaLaBau-Betriebes von der Maut auf Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ausgenommen werde, so der Verband.

Gericht zur Lkw-Maut: GaLaBau mit Handwerk vergleichbar

Als ersten Etappensieg verbuchte der BGL im vergangenen Februar einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach der GaLaBau mit dem Handwerk vergleichbar ist. In einem Musterverfahren hatte ein Betrieb mit Unterstützung des Bundesverbandes geklagt – und Recht bekommen. Die Beschwerden von Toll Collect gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin wies das OVG nun zurück. „Zweimal haben die Gerichte nun bestätigt, was der BGL der Politik von Anfang an mit Nachdruck vorgetragen hat: Der GaLaBau ist bei der Maut mit dem Handwerk vergleichbar“, so Banzhaf.

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Hauptsacheverfahren noch nicht beendet

Wie der Bundesverband mitteilt, ist mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts das Hauptsacheverfahren noch nicht beendet. Doch der BGL geht davon aus, dass die angerufenen Gerichte die im Eilverfahren vertretene Linie bestätigen werden.

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