Rattenbekämpfung
Darauf sollten Netzbetreiber bei der Dienstleisterwahl achten

Kanalnetze gehören zu den bevorzugten Lebensräumen von Ratten. Nahrung, Wasser, Wärme und Schutz vor Fressfeinden – das unterirdische Leitungsnetz bietet optimale Bedingungen für eine rasche Verbreitung. Für Stadtwerke und Abwasserbetriebe bedeutet das: Rattenbekämpfung im Kanal ist keine punktuelle Maßnahme, sondern eine Daueraufgabe mit technischen, rechtlichen und operativen Anforderungen, die weit über das Auslegen von Ködern hinausgehen.

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Nicht jedes Schädlingsbekämpfungsunternehmen ist für die Arbeit im Kanalnetz geeignet. Die Anforderungen unterscheiden sich grundlegend von der oberirdischen Rattenbekämpfung. Wer Kanalschächte betritt, arbeitet in einem engen, oft sauerstoffarmen Umfeld mit erhöhten Anforderungen an Arbeitsschutz, Gerätekompetenz und betriebliche Koordination.
Netzbetreiber, Betriebe und Kommunen sollten deshalb gezielt nach Dienstleistern suchen, die nachweislich Erfahrung bei der Rattenbekämpfung im Kanal mitbringen – und das nicht nur laut Prospekt oder Webseite. Referenzprojekte aus einem vergleichbaren Umfeld, Sachkundenachweise sowie auch Kenntnisse der entsprechenden Vorschriften wie z.B. der Biozid-Verordnung oder dem Tierschutzgesetz sind Mindestanforderungen, die bei der Vorauswahl konsequent geprüft werden sollten.
EX-Schutz im Kanalnetz: ein Thema mit Haftungsrelevanz
Ein Aspekt, der in Ausschreibungen sowie im Alltag häufig vergessen wird, ist der Explosionsschutz. In bestimmten Kanalabschnitten gelten EX-Zonen mit strengen Anforderungen an die technische Ausrüstung, das Personal und die Arbeitsweise.
Das betrifft auch elektronische Systeme wie vernetzte Köderschutzboxen. Diese bieten viele Vorteile wie die automatische Erfassung von Rattenbesuchen über Sensoren und Funk. Wichtig ist jedoch: Werden derartige Systeme im Kanal in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, müssen die Produkte entsprechend zertifiziert und die Dienstleister entsprechend geschult sein. Wer hier als Netzbetreiber nicht genau hinschaut, macht sich ansonsten womöglich selbst strafbar – was vor allem dann weitreichende Folgen haben kann, wenn es zu einem Unfall kommt.
Rechtslage ab Juli 2026: bedarfsorientierte Bekämpfung wird Pflicht
Ab dem 1. Juli 2026 wird die bedarfsorientierte Bekämpfung bundesweit zur Pflicht. Giftköder dürfen dann nur noch dort eingesetzt werden, wo Rattenaktivität tatsächlich nachgewiesen wurde. Für Netzbetreiber, die große und weitverzweigte Kanalnetze zu betreuen haben, stellt das eine erhebliche operative Herausforderung dar – sofern kein geeignetes Monitoring-System im Einsatz ist.

Mit vernetzten Köderschutzstationen lässt sich das Problem lösen, denn diese erfassen Rattenbesuche automatisch – mitunter sogar in Echtzeit – und dokumentieren zudem alle Ereignisse revisionssicher. Der Ködereinsatz lässt sich so zielgenau steuern und unnötige Kontrollfahrten vermeiden. Für Betriebe mit umfangreichen Netzen rechnet sich der Einsatz solcher Systeme in der Regel schnell – sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf die Rechtssicherheit.
Kontinuierlicher Service auch bei Krankheitsfall: ein unterschätztes Kriterium
Ein Aspekt, der bei der Dienstleisterwahl häufig zu wenig Beachtung findet, ist die Tatsache, dass Mitarbeiter krank werden können – und auch Urlaub nehmen. Kleinere und mittelgroße Anbieter sind oft besonders engagiert, aber es sollte stets sichergestellt sein, dass vereinbarte Leistungen auch dann erbracht werden, wenn Mitarbeiter ausfallen. Denn ohne eine kontinuierliche Kontrolle verbreiten sich Ratten rasend schnell.
Das heißt keinesfalls, dass nur die größten Dienstleistungsunternehmen in Frage kommen. Vielmehr sollte stets geklärt werden, ob und wie der Dienstleister dafür gesorgt, dass es zu keinen Ausfällen kommt.
Qualität vor Preis – aber nicht ohne Transparenz
Der Preis spielt naturgemäß eine wichtige Rolle. Doch gerade in der Schädlingsbekämpfung gilt: billig wird schnell teuer. Ein Angebot, das zwingend erforderliche Kontrollen, digitale Dokumentation oder die notwendige Ausrüstung nicht miteinschließt, ist kein günstiges Angebot, sondern ein teurer Fehler, wenn es dennoch angenommen wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Qualität von Schädlingsbekämpfungsleistungen für Auftraggeber nicht immer einfach zu beurteilen ist. Netzbetreiber sind deshalb gut beraten, bei der Auswahl nicht allein auf den Preis zu schauen, sondern auch auf Transparenz. Kann der Dienstleister beispielsweise lückenlos nachweisen, was wann und wo gemacht wurde?
Erreichbarkeit und Verlässlichkeit im Betriebsalltag
Neben Fachkompetenz und Ausstattung zählt im Betriebsalltag auch die Verlässlichkeit des beauftragten Dienstleisters. Deshalb sollten Fragen geklärt werden wie: Ist das Unternehmen bei akutem Befall kurzfristig erreichbar? Gibt es feste Ansprechpartner? Werden Auswertungen vorgelegt und Handlungsempfehlungen kommuniziert?
Rattenbekämpfung im Kanalnetz ist eine Fachaufgabe mit wachsenden rechtlichen Anforderungen und vielen Herausforderungen. Netzbetreiber, die bei der Dienstleisterwahl auf Fachkompetenz, eine zeitgemäße Ausstattung wie vernetzte Köderschutzboxen, EX-Schutz-Eignung und transparente Dokumentation achten, sind nicht nur auf der sicheren Seite – sie erhalten auch eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung.
Checkliste: Den richtigen Schädlingsbekämpfer für das Kanalnetz finden
Fachkompetenz & Erfahrung
- Verfügt das Unternehmen über aktuelle Sachkundenachweise nach den geltenden Vorschriften?
- Kann der Anbieter Referenzprojekte aus vergleichbaren Kanalnetzen oder Abwasserbetrieben vorweisen?
- Sind die eingesetzten Mitarbeiter entsprechend geschult – auch zum Tierschutzgesetz und aktuellen Rechtsvorgaben?
EX-Schutz & Sicherheit
- Sind die eingesetzten Monitoring-Systeme für die entsprechenden EX-Zonen zertifiziert?
- Verfügt das Unternehmen über nachgewiesene Erfahrung in explosionsgefährdeten Bereichen (EX-Zonen)?
- Werden Arbeitsschutzstandards (PSA, Absicherung, Gefahrstoff-Handling) nachvollziehbar eingehalten?
Monitoring & Dokumentation
- Setzt der Dienstleister vernetzte Köderschutzstationen ein, die Aktivitäten automatisch erfassen und melden?
- Wird die Bekämpfung bedarfsorientiert durchgeführt und werden alle Maßnahmen dokumentiert?
- Sind Köderstandorte, Einsatzzeiten und Befallsentwicklungen digital abrufbar und verständlich aufbereitet?
Betrieb & Verlässlichkeit
- Kann das Unternehmen sicherstellen, dass die Rattenbekämpfung auch bei Krankheit oder Urlaub erfolgt?
- Gibt es feste Ansprechpartner und sind diese erreichbar?
- Liefert der Dienstleister regelmäßige Auswertungen und präventive Handlungsempfehlungen – nicht nur Reaktion im Akutfall?
Preis & Transparenz
- Sind alle Leistungen – inklusive Kontrollen, Dokumentation und EX-Schutz-Ausrüstung – im Angebot vollständig eingepreist?
- Kann der Anbieter nachvollziehbar erklären, warum welche Maßnahmen empfohlen werden?
Tipp: Bitten Sie potenzielle Dienstleister, diese Punkte schriftlich zu beantworten – die Qualität der Antworten sagt oft mehr aus als der Preis.
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Quelle: Ball-b
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