Hochdruckspülung
Viel hilft nicht viel

Die Hochdruckspülung ist unabdingbar zur Reinigung und Sicherstellung der Betriebstauglichkeit der Kanalisation. Die modernen Spülfahrzeuge und -düsen erlauben turnusmäßige Unterhaltsreinigungen bis hin zur Entfernung fester Ablagerungen und hartnäckiger Verstopfungen. Dabei gilt es, die Spülparameter und die Düsen in Abhängigkeit von Reinigungsziel, Verschmutzungsgrad, Rohrwerkstoffen und -zustand festzulegen, um Spülschäden an den eingesetzten Werkstoffen und Bauteilen zu vermeiden.

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Die Anforderungen an die Hochdruckstrahlbeständigkeit und -spülfestigkeit von Rohrleitungs-teilen für Abwasserleitungen und -kanäle sind in der Prüfnorm DIN 19523 enthalten. Diese findet auch bei Sanierungsverfahren, wie beispielsweise dem vor Ort härtenden Schlauchlining, Anwendung und ist Bestandteil der Eignungsprüfungen zur Erlangung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ/aBG; DIBt-Zulassung). Die Übertragbarkeit der ermittelten Spüleignung auf die Spülpraxis war in der Vergangenheit jedoch nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurde das RSV-Merkblatt 12.1 erstellt und liefert konkrete Vorgaben für eine sichere und schadfreie Hochdruckreinigung unter Anwendung der Prüfungen gemäß DIN 19523. Das Merkblatt wurde 2021 erstmals veröffentlicht und steht mittlerweile in dritter Bearbeitung in deutscher, englischer, polnischer und niederländischer Sprache zum kostenfreien Download unter www.grabenlos.de zur Verfügung.
Übliche Reinigungsdüsen
In Abhängigkeit vom Grad der Verschmutzung und dem erklärten Reinigungsziel werden bei der Wasserhochdruckreinigung verschiedene Düsen eingesetzt. In der Tabelle 1 sind übliche Spüldüsen und ihre Funktion zusammengefasst.


Vorgaben zur Hochdruckspülung
Grundsätzlich sollte mit so wenig Druck wie möglich gereinigt werden und eine Düse mit geringstmöglichem Abstrahlwinkel ausgewählt werden. Dadurch wird die Gefahr von Beschädigungen ausgeschlossen und die Nutzungsdauer eingesetzter Rohrleitungsteile erhöht. Es ist zu empfehlen, dass der Netzbetreiber dem Reinigungsunternehmen bzw. der -kolonne konkrete Vorgaben macht, wie die Leitung gereinigt werden darf.
Mindestdokumentation der Hochdruckspülung
Der Vorgang der Hochdruckspülung muss mindestens mit den Angaben zur eingesetzten Düse, dem Spüldruck am Fahrzeug, der Anzahl der Spülvorgänge und nach Möglichkeit dem Volumenstrom dokumentiert werden. Die Fahrzeugparameter sind über das verwendete Fahrzeug bereits definiert. Diese Mindestdokumentation ist über einfache Tagesberichte des Spülers handschriftlich umsetzbar.
Darüber hinaus gibt es auf dem Markt Spülfahrzeuge mit automatischen Spül- und Reinigungsdatenerfassungssystemen, die eine umfangreiche Dokumentation der Hochdruckreinigung für die einzelnen Rohrabschnitte ermöglichen. Die Dokumentation der Reinigungsvorgänge soll zukünftig in die Betriebsführungssoftware integriert werden. Damit sind im Schadensfall die durchgeführten Reinigungszyklen belegt und helfen bei der Ursachenfindung sowie bei Haftungsfragen.
Anwendung der Vorgaben in der aktuellen Spülpraxis
Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Merkblattes mit den konkreten Druckvorgaben zur Hochdruckspülung und der Aufforderung zur Dokumentation lässt sich feststellen, dass Aus- und Weiterbildungszentren in Ihren Lehrgängen zum Thema Kanalreinigung zunehmend auf das RSV-Merkblatt 12.1 verweisen. Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser (BfR) des Bundes empfehlen eindeutig die Anwendung des Merkblattes (Abb. 3). Einige Ingenieurbüros geben in der Ausschreibung zur Kanalreinigung die Anwendung des RSV-Merkblattes 12.1 vor und fordern gezielt die Dokumentation ein. Zusätzlich haben diverse Hersteller von Sanierungssystemen das RSV-Merkblatt 12.1 in ihren Handbüchern verankert.

Neben diesen positiven Rückmeldungen aus der Praxis besteht jedoch ein deutlicher Nachholbedarf. Nicht jedem Netzbetreiber und Reinigungsunternehmen ist die Möglichkeit zur Anwendung der Merkblattvorgaben bekannt und das Erfordernis zur Dokumentation wird zum Teil gänzlich übersehen. Dies führt weiterhin zu vermeidbaren Spülschäden und zu Diskussionen über den möglichen Verursacher. Die Forderung zur Umsetzung der Merkblattvorgaben über Ausschreibungen, Systemhandbücher und Lehrgänge sollte zukünftig weiter vorangetrieben werden. Wesentlich ist eine Sensibilisierung aller Beteiligten.
Fazit: Hohe Ansprüche zur Vermeidung von Spülschäden
Es werden hohe Ansprüche an die Durchführung und Dokumentation der Sanierung gelegt, nicht jedoch an die Hochdruckspülung. Dies muss sich grundlegend ändern, um Spülschäden und Diskussionen zur Schuldfrage zu vermeiden. Eine an den Grad der Verschmutzung und an das Rohrmaterial angepasste Reinigung ist zur schadfreien Hochdruckspülung unabdingbar, denn viel hilft nicht immer viel.
Literatur:
RSV-Merkblatt 12.1: Reinigung von renovierten Rohrleitungen – Übertragung der DIN 19523 in die Praxis. Juli 2022. Bundesverband Grabenlos.
DIN 19523: Anforderungen und Prüfverfahren zur Ermittlung der Hochdruckstrahlbeständigkeit und -spülfestigkeit von Rohrleitungsteilen für Abwasserleitungen und -kanäle. August 2008.
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Bundesministerium für Verteidigung, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Baufachliche Richtlinien Abwasser (BfR). Januar 2025.
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