Eine Konstante bei der Auftragsvergabe
Das Instrument der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist feste Größe sowie etablierter Maßstab bei der Vergabe von Arbeiten im Kanalbau an geeignete Unternehmen im Bereich des Neubaus oder der Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen. Die Gütesicherung dient dabei Auftraggebern als sicherndes Instrument, um die technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Baufirmen zu bewerten und sicherzustellen.


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RAL-GZ 961 als verlässlicher Nachweis zur Eignung
Die Gütesicherung nach RAL-GZ 961 folgt mit ihren Prüfbestimmungen diesen Grundsätzen und dient als verlässlicher Nachweis zur Eignung. Sie bleibt somit ein bewährtes und künftig noch bedeutsameres Instrument zur Bewertung der fachtechnischen Eignung von Bietern im Vergabeverfahren und letztlich zur Qualitätssicherung der Ausführung und Sicherstellung des Projekterfolgs – nicht zuletzt mit Blick auf die in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2026 anstehende Aufhebung der verbindlichen Anwendung der VOB/A und UVgO für kommunale Unterschwellenvergaben. Stattdessen sollen die Kommunen hier künftig eigene Vergabesatzungen auf Basis allgemeiner Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung erstellen.
Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit
Die Prüfstandards der Gütesicherung nach RAL-GZ 961 stehen für:
- Beauftragung, Bewertung und Bestätigung durch einen neutralen Güteausschuss aus Vertretern von Auftraggebern, Auftragnehmern und Ingenieurbüros,
- transparente Bewertung und nachvollziehbare Dokumentation anhand der Güte- und Prüfbestimmungen,
- Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung durch geregelte Verfahren zur Prüfung, zu Beschwerden sowie zu Ahndungen bei festgestellten Abweichungen.

Rolle bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Viele Öffentliche Auftraggeber – hierzu zählen Kommunen, Abwasserbetriebe und Zweckverbände – orientieren sich bei Ausschreibungen an der der Gütesicherung RAL-GZ 961. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen mit Gütezeichen müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht erneut umfassend nachweisen – das Gütezeichen gilt als anerkannter Eignungsnachweis gemäß § 6 VOB/A sowie nach der Datenbank über Vergabenachweise in Europa (e-Certis). Deshalb ist in vielen Ausschreibungen die Erfüllung der Anforderungen RAL-GZ 961 und deren Nachweis ein Kriterium zur Wertung des Angebots. Durch die Orientierung an der RAL-GZ 961 erfüllen Auftraggeber ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl geeigneter Unternehmen und dies durch die jeweiligen Beurteilungsgruppen bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand.
Win-Win-Situation für alle Baubeteiligten
Auch Unternehmen profitieren durch die Gütesicherung nach RAL-GZ 961. Regelmäßige Prüfungen, Dokumentationspflicht und Schulungen bestätigen nicht nur Erfahrung und Zuverlässigkeit im Sinne der Leistungsfähigkeit, sondern bringen nachhaltig wirtschaftlichen Mehrwert durch Fehlervermeidung. Ferner implementiert das Gütezeichen Marktvorteile durch Ausweisung von Seriosität und Kompetenz.

