Arbeitsschutz
Verlassen von Arbeitskörben in der Höhe streng reglementiert

Ob Baumpflege, Montage- oder Bauarbeiten: Sind Arbeits- oder Hebebühnen im Einsatz, besteht mitunter die Notwendigkeit, den angehobenen Korb zu verlassen. Dabei ist der Ausstieg in der Höhe laut Arbeitsschutzbestimmungen untersagt oder zumindest streng geregelt. Was zu beachten ist.

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Was oft verkannt wird: Arbeitsbühnen sind keine Aufstiegshilfen oder gar Aufzüge, teilt Arbeitsschutzspezialist AST mit Sitz im baden-württembergischen Blaustein mit. Daher sei der Aus- und Einstieg auf angrenzende Bauteile in luftiger Höhe auch nicht erlaubt. Doch was tun, wenn es der Einsatz erfordert? „Ist ein Überstieg unabdingbar und die Gefahr anderweitig höher, kann dies in Ausnahmefällen zulässig sein“, erläutert AST-Trainer Jan Bauer, „Voraussetzung ist, dass eine spezielle schriftliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Risiken zeigt, dass dies die sicherste Methode zum Erreichen des Arbeitsplatzes ist.“
Ausnahmefälle auf Arbeitsbühnen: Schulungen für Aus- und Einstieg in der Höhe
Für diese Ausnahmefälle haben die Schwaben nun Schulungen in das Programm der AST Safety Academy, die praxisnahe Aus- und Weiterbildung anbietet, aufgenommen. Die Inhalte des eintägigen Seminars basieren auf der Information 208-019 Kap. 6.4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Praxisdurchführung aus dem Dokument „Aus- und Einsteigen aus Arbeitsbühnen und Arbeitskörben“ der internationalen „D-A-CH-S“-Arbeitsgruppe. In ihr streben Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen an.
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Höhensicherungsgeräte im Arbeitskorb
Nach der theoretischen Einweisung in den Umgang mit Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zeigt Bauer, selbst ausgebildeter Industriekletterer, den Teilnehmern unter dem Hallendach des AST-Ausbildungszentrums wie die Übergänge gelingen – und zwar sicher und rechtskonform. „Der wichtigste Punkt: Der Arbeiter, der den Korb verlässt, darf zu keinem Zeitpunkt der Aktion ungesichert sein“, sagt der Trainer für Höhensicherheit und Höhenrettung.
„Der erste Schritt ist deshalb immer die Sicherung an einem definierten Anschlagpunkt, der sich am angrenzenden Bauteil befindet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt man mit der Absturzsicherung im Arbeitsgerät verbunden“, so Bauer. Dabei handele es sich um spezielle Höhensicherungsgeräte, die ein Herausschleudern aus dem Korb verhindern. Zudem sollten Nutzer beim Aus- und Einstieg niemals allein sein: „In jedem Fall steht ein ebenfalls mit einer PSAgA gesicherter zweiter Kollege mit Rettungsgerät im Arbeitskorb bereit.“ Und für diese Regelung gebe es keine Ausnahmefälle.
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Quelle: AST
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