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Bauwirtschaft will faire Vergabe bei Bundeswehr-Bauvorhaben

Das Deutsche Baugewerbe unterstĂŒtzt das Ziel der Bundesregierung, die Planung und Beschaffung fĂŒr die Bundeswehr zu beschleunigen. Sicherheitspolitische Herausforderungen erfordern entschlossenes Handeln. Doch der Mittelstand darf dabei nicht unter die RĂ€der geraten, warnt Felix Pakleppa, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

ZDB kritisiert geplante Aussetzung des Losgrundsatzes bei Bundeswehr-Infrastruktur
Der Bauwirtschaft winken durch das Infrastruktur-Sondervemögen Bundeswehr-AuftrĂ€ge in Milliarden-Höhe. Der Bau-Mittelstand dĂŒrfe dabei aber nicht abgehĂ€ngt werden, warnt der ZDB. | Foto: Maik Meid/Adobe Stock

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Pakleppa kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von RĂŒstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr, der eine pauschale Aussetzung des Losgrundsatzes vorsieht: „Die Aussetzung des Losgrundsatzes und eine gebĂŒndelte Vergabe sind fĂŒr militĂ€rische Beschaffung nachvollziehbar – etwa bei AusrĂŒstung, Technik oder Systemen zur StĂ€rkung der VerteidigungsfĂ€higkeit. Doch Bauprojekte, Liegenschaften und andere nicht-militĂ€rische Vorhaben dĂŒrfen nicht unter pauschale Ausnahmen fallen. Hier braucht es weiterhin faire Vergabeverfahren, die dem hiesigen Mittelstand echte Beteiligung ermöglichen. Die bewĂ€hrte Losvergabe ist dabei der SchlĂŒssel: Sie sorgt fĂŒr Wettbewerb, wirtschaftliche Effizienz und stĂ€rkt die lĂ€ndlichen Regionen. Vermeintliche Schnelligkeit darf nicht auf Kosten von Wettbewerb und fairer Beteiligung gehen.

Der ZDB fordert, die geplante Losvergabe-Ausnahme auf militĂ€rische Beschaffung zu begrenzen, den § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs zu streichen, mittelstandsgerechte Vergabeverfahren inklusive fairer Eignungskriterien und frĂŒhzeitiger Einbindung der Betriebe vor Ort sowie eine Absenkung der geplanten Schwellenwerte: freihĂ€ndige Vergaben auf maximal 500.000 Euro, DirektauftrĂ€ge auf maximal 100.000 Euro.

„Die deutsche Bauwirtschaft ist eine durch und durch mittelstĂ€ndische Branche", so Pakleppa. „99 Prozent aller deutschen Baufirmen haben weniger als 100 BeschĂ€ftigte. Unsere Betriebe sind regional verwurzelt und stehen bereit, Bauvorhaben der Bundeswehr effizient umzusetzen. Wer diese Kompetenz vom Markt ausschließt, wer den Mittelstand bei BauauftrĂ€gen außen vor lĂ€sst, vergibt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen.“

Hintergrund: Losgrundsatz im Vergaberecht

Der sogenannte Losgrundsatz ist ein zentrales Prinzip des Vergaberechts. Er verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, große BauauftrĂ€ge in kleinere, eigenstĂ€ndig ausfĂŒhrbare Lose zu unterteilen. Ziel ist es, auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine faire Chance auf Beteiligung an öffentlichen AuftrĂ€gen zu geben. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis bewĂ€hrt: Es fördert den Wettbewerb, stĂ€rkt regionale Strukturen und sorgt fĂŒr Wertschöpfung vor Ort.

Im aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von RĂŒstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr soll dieser Grundsatz jedoch weitgehend ausgesetzt werden. Und zwar nicht nur fĂŒr militĂ€rische Beschaffungen wie AusrĂŒstung oder Systeme, sondern auch fĂŒr nicht militĂ€rische Beschaffungen wie Bauvorhaben an Liegenschaften. Diese pauschale Ausnahme wĂŒrde dazu fĂŒhren, dass mittelstĂ€ndische, regionale Betriebe bei AuftrĂ€gen der Bundeswehr zunehmend ausgeschlossen werden.

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Dabei gibt es bereits heute praktikable Regelungen im Vergaberecht, die eine Abweichung vom Losgrundsatz erlauben. Eine vollstÀndige Streichung des Vorrangs der Losvergabe ist daher unnötig und gefÀhrlich. Sie schwÀcht den Mittelstand, reduziert den Wettbewerb und lÀuft dem Ziel effizienter öffentlicher Beschaffung entgegen.

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Quelle: ZDB


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