Bauwirtschaft will faire Vergabe bei Bundeswehr-Bauvorhaben
Das Deutsche Baugewerbe unterstĂŒtzt das Ziel der Bundesregierung, die Planung und Beschaffung fĂŒr die Bundeswehr zu beschleunigen. Sicherheitspolitische Herausforderungen erfordern entschlossenes Handeln. Doch der Mittelstand darf dabei nicht unter die RĂ€der geraten, warnt Felix Pakleppa, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.


Das sind die neuen Prallbrecher der nÀchsten Generation
Mit der GIPO P 101 GIGA und GIPO P 111 GIGA prÀsentiert der Schweizer Hersteller zwei neue Prallbrecher, die rein elektrisch betrieben werden können.
Der ZDB fordert, die geplante Losvergabe-Ausnahme auf militĂ€rische Beschaffung zu begrenzen, den § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs zu streichen, mittelstandsgerechte Vergabeverfahren inklusive fairer Eignungskriterien und frĂŒhzeitiger Einbindung der Betriebe vor Ort sowie eine Absenkung der geplanten Schwellenwerte: freihĂ€ndige Vergaben auf maximal 500.000 Euro, DirektauftrĂ€ge auf maximal 100.000 Euro.
âDie deutsche Bauwirtschaft ist eine durch und durch mittelstĂ€ndische Branche", so Pakleppa. â99 Prozent aller deutschen Baufirmen haben weniger als 100 BeschĂ€ftigte. Unsere Betriebe sind regional verwurzelt und stehen bereit, Bauvorhaben der Bundeswehr effizient umzusetzen. Wer diese Kompetenz vom Markt ausschlieĂt, wer den Mittelstand bei BauauftrĂ€gen auĂen vor lĂ€sst, vergibt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen.â
Hintergrund: Losgrundsatz im Vergaberecht
Der sogenannte Losgrundsatz ist ein zentrales Prinzip des Vergaberechts. Er verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, groĂe BauauftrĂ€ge in kleinere, eigenstĂ€ndig ausfĂŒhrbare Lose zu unterteilen. Ziel ist es, auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine faire Chance auf Beteiligung an öffentlichen AuftrĂ€gen zu geben. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis bewĂ€hrt: Es fördert den Wettbewerb, stĂ€rkt regionale Strukturen und sorgt fĂŒr Wertschöpfung vor Ort.
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von RĂŒstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr soll dieser Grundsatz jedoch weitgehend ausgesetzt werden. Und zwar nicht nur fĂŒr militĂ€rische Beschaffungen wie AusrĂŒstung oder Systeme, sondern auch fĂŒr nicht militĂ€rische Beschaffungen wie Bauvorhaben an Liegenschaften. Diese pauschale Ausnahme wĂŒrde dazu fĂŒhren, dass mittelstĂ€ndische, regionale Betriebe bei AuftrĂ€gen der Bundeswehr zunehmend ausgeschlossen werden.
Im Bau kennen wir uns aus!
FĂŒr Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.
Gleich abonnieren!


Dabei gibt es bereits heute praktikable Regelungen im Vergaberecht, die eine Abweichung vom Losgrundsatz erlauben. Eine vollstÀndige Streichung des Vorrangs der Losvergabe ist daher unnötig und gefÀhrlich. Sie schwÀcht den Mittelstand, reduziert den Wettbewerb und lÀuft dem Ziel effizienter öffentlicher Beschaffung entgegen.
Quelle: ZDB
Neueste BeitrÀge:
Meistgelesene Artikel
Jetzt Ausschreibungen finden
WĂ€hlen Sie eine Leistungsart, die Sie interessiert.


Bau


Dienstleistung


Lieferung
Verwandte Bau-Stichworte:
Top Bau-Stichworte:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und StraĂenbau.








