Vergaberecht
Bauwirtschaft will faire Vergabe bei Bundeswehr-Bauvorhaben

Das Deutsche Baugewerbe unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Planung und Beschaffung für die Bundeswehr zu beschleunigen. Sicherheitspolitische Herausforderungen erfordern entschlossenes Handeln. Doch der Mittelstand darf dabei nicht unter die Räder geraten, warnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
Pakleppa kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Rüstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr, der eine pauschale Aussetzung des Losgrundsatzes vorsieht: „Die Aussetzung des Losgrundsatzes und eine gebündelte Vergabe sind für militärische Beschaffung nachvollziehbar – etwa bei Ausrüstung, Technik oder Systemen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Doch Bauprojekte, Liegenschaften und andere nicht-militärische Vorhaben dürfen nicht unter pauschale Ausnahmen fallen. Hier braucht es weiterhin faire Vergabeverfahren, die dem hiesigen Mittelstand echte Beteiligung ermöglichen. Die bewährte Losvergabe ist dabei der Schlüssel: Sie sorgt für Wettbewerb, wirtschaftliche Effizienz und stärkt die ländlichen Regionen. Vermeintliche Schnelligkeit darf nicht auf Kosten von Wettbewerb und fairer Beteiligung gehen.
Der ZDB fordert, die geplante Losvergabe-Ausnahme auf militärische Beschaffung zu begrenzen, den § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs zu streichen, mittelstandsgerechte Vergabeverfahren inklusive fairer Eignungskriterien und frühzeitiger Einbindung der Betriebe vor Ort sowie eine Absenkung der geplanten Schwellenwerte: freihändige Vergaben auf maximal 500.000 Euro, Direktaufträge auf maximal 100.000 Euro.
„Die deutsche Bauwirtschaft ist eine durch und durch mittelständische Branche", so Pakleppa. „99 Prozent aller deutschen Baufirmen haben weniger als 100 Beschäftigte. Unsere Betriebe sind regional verwurzelt und stehen bereit, Bauvorhaben der Bundeswehr effizient umzusetzen. Wer diese Kompetenz vom Markt ausschließt, wer den Mittelstand bei Bauaufträgen außen vor lässt, vergibt nicht nur wirtschaftliche Chancen, sondern auch gesellschaftliches Vertrauen.“
Hintergrund: Losgrundsatz im Vergaberecht
Der sogenannte Losgrundsatz ist ein zentrales Prinzip des Vergaberechts. Er verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, große Bauaufträge in kleinere, eigenständig ausführbare Lose zu unterteilen. Ziel ist es, auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine faire Chance auf Beteiligung an öffentlichen Aufträgen zu geben. Dieses Prinzip hat sich in der Praxis bewährt: Es fördert den Wettbewerb, stärkt regionale Strukturen und sorgt für Wertschöpfung vor Ort.
Im aktuellen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Rüstungs- und Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr soll dieser Grundsatz jedoch weitgehend ausgesetzt werden. Und zwar nicht nur für militärische Beschaffungen wie Ausrüstung oder Systeme, sondern auch für nicht militärische Beschaffungen wie Bauvorhaben an Liegenschaften. Diese pauschale Ausnahme würde dazu führen, dass mittelständische, regionale Betriebe bei Aufträgen der Bundeswehr zunehmend ausgeschlossen werden.
Im Bau kennen wir uns aus!
Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche. Gleich abonnieren!
Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz.


Dabei gibt es bereits heute praktikable Regelungen im Vergaberecht, die eine Abweichung vom Losgrundsatz erlauben. Eine vollständige Streichung des Vorrangs der Losvergabe ist daher unnötig und gefährlich. Sie schwächt den Mittelstand, reduziert den Wettbewerb und läuft dem Ziel effizienter öffentlicher Beschaffung entgegen.
Quelle: ZDB
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Jetzt Ausschreibungen finden
Wählen Sie eine Leistungsart, die Sie interessiert.


Bau


Dienstleistung


Lieferung
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.
Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz







