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Kreislaufwirtschaft: Baubranche fordert schnellere Umsetzung
Um mineralische Sekundärrohstoffe stärker in die Anwendung zu bringen, sind klare Vorgaben in der Vergabepraxis nötig. | Foto: Holcim

Kreislauffähiges Bauen ist technisch möglich und wirtschaftlich darstellbar – entscheidend ist nun die konsequente öffentliche Beschaffung. Darauf haben der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (Bauindustrie) beim „Tag der Mineralik – Zukunft Bauen im Kreislauf“ hingewiesen. Gleichzeitig wächst der politische Druck auf die Bundesregierung, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zügig praxistauglich weiterzuentwickeln.

Öffentliche Beschaffung: Nachfrage entscheidet

Im Zentrum der Veranstaltung stand die Frage, wie Green Public Procurement (GPP) dazu beitragen kann, mineralische Sekundärrohstoffe stärker in die Anwendung zu bringen. „2026 muss das Jahr werden, in dem nachhaltige öffentliche Beschaffung vom politischen Anspruch zur gelebten Praxis wird“, erklärte Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE. „Unsere Analysen zeigen klar: Weder Verfügbarkeit noch Kosten sind das Problem. Was fehlt, sind Rechtssicherheit und klare Vorgaben in der Vergabepraxis“, so Siegesmund.

Grundlage der Diskussion war ein vom BDE beauftragtes Kurzgutachten zu GPP, das konkrete Handlungsoptionen für eine ressourcenschonende Beschaffung aufzeigt.

Recyclingwirtschaft sieht sich lieferfähig

Aus Sicht der Praxis betonte Daniel Imhäuser, Vorstandsmitglied des BDE und Geschäftsführer der Blasius Schuster GmbH & Co. KG, die Einsatzbereitschaft der Branche: „Die Recycling- und Entsorgungswirtschaft kann liefern. Mineralische Recyclingrohstoffe stehen vielerorts in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung.“ Entscheidend sei, dass öffentliche Auftraggeber diese Materialien rechtssicher einsetzen und bei Rückbau gezielt zur Verwertung abgeben könnten, so Imhäuser.

Auch die Bauindustrie sieht Handlungsbedarf. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller erklärte, kreislauffähiges Bauen brauche „verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen“. Die Unternehmen seien bereit, Recyclingbaustoffe einzusetzen – Regulierung und Beschaffung müssten dies ermöglichen.

Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Novelle

Zuvor haben 16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider eine Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung schon im ersten Quartal 2026 gefordert. Im Fokus stehen konsensfähige Maßnahmen, die im Planspiel 2.0 des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 erarbeitet und als sogenannte „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 aufgenommen wurden.

Zu den Kernforderungen zählen unter anderem Vereinfachungen der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht, Regelungen für mobile Aufbereitungsanlagen sowie eine vereinfachte Dokumentation. Dabei handele es sich um unkomplizierte Anpassungen innerhalb der Verordnung, so die Unterzeichnenden.

Zeitdruck durch Mantelverordnung

Zusätzlichen Rückenwind erhält die Forderung durch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung im November 2025 eine praxistaugliche Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung als „dringend geboten“ bezeichnet hatte, wie aus Medienberichten hervorgeht.

In dem Schreiben an den Bundesumweltminister verweisen die Verbände zudem auf die Mantelverordnung: Demnach hätte die Bundesregierung die Auswirkungen der Regelungen bereits bis zum 1. August 2025 überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen umsetzen sollen. Eine Novelle erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 sei mit dem vorliegenden Erkenntnisstand nicht vereinbar, heißt es weiter.

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Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB).

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