Comeback der EH-55-Förderung mit begrenztem Budget
Ab 16. Dezember 2025 fördern Bund und KfW wieder Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard. Ziel ist es, den Bauüberhang abzubauen. Die Mittel sind begrenzt und werden nach dem Windhundprinzip vergeben – wer förderfähige Projekte in der Schublade hat, muss jetzt schnell handeln.


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Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW mitteilten, wird ab 16. Dezember 2025 die Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard wieder aufgenommen. Ziel ist es, den Bauüberhang abzubauen und geplante Projekte schneller in die Umsetzung zu bringen. Gleichzeitig ist die Förderung klar begrenzt: Die Mittel werden nach dem Windhundprinzip vergeben. Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte den Neustart der EH55-Förderung bereits auf dem Baugewerbetag angekündigt.
Start am 16. Dezember: Kredit bis 100.000 Euro pro Wohneinheit
Private und gewerbliche Investoren können über ihre Hausbanken Förderkredite mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Die Zinsen werden aus Bundesmitteln verbilligt und am Förderstarttag festgelegt. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindung bis zu zehn Jahre. Kommunale Gebietskörperschaften können statt eines Kredits einen Zuschuss von 5 Prozent direkt bei der KfW beantragen.
Förderziel: Projekte mit Baugenehmigung beschleunigen
Adressiert werden laut Ministerium Projekte, die zwar geplant und genehmigt sind, aber aufgrund der angespannten Lage im Wohnungsbau nicht gestartet wurden. Voraussetzung ist eine vorliegende Baugenehmigung oder – bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die Kenntnis der Baubehörde. Die Förderung wird in das bestehende KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert. Für Bauwillige bedeutet das: Genehmigte Projekte sollten möglichst zügig aktiviert und antragsreif gemacht werden, um von den begrenzten Mitteln zu profitieren.
Voraussetzungen: Effizienzhaus 55 ohne fossile Energien
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden, die die technischen Kriterien des Effizienzhaus-55-Standards erfüllen und ohne fossile Wärmeerzeuger geplant sind. Auch für Nichtwohngebäude steht die Förderung offen. Wichtig ist aber, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 abgeschlossen werden.
Keine rückwirkende Förderung
Die Ministerien weisen darauf hin, dass Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, nicht förderfähig sind – auch nicht mit aufschiebender Bedingung. Gleiches gilt für Kaufverträge beim Ersterwerb. Mit Bauarbeiten vor Ort – etwa dem ersten Spatenstich – darf ebenfalls erst ab dem Starttag begonnen werden.
Windhundprinzip und begrenztes Budget
Für die Aktivierung des Bauüberhangs stellt der Bund nach derzeitiger Planung 800 Millionen Euro im Haushalt 2026 sowie zusätzlich 59 Millionen Euro im Haushalt 2025 bereit. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip: Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, können keine neuen Förderanträge mehr bewilligt werden.
Wie schnell der Fördertopf geleert sein wird, hängt maßgeblich von der Attraktivität der Konditionen ab. Der genaue Zinssatz wird am 15. Dezember bekanntgegeben. Fachleute rechnen damit, dass ein günstiger Zinssatz zu einem schnellen Mittelabfluss führen könnte – im Extremfall könnte der Fördertopf schon zum Jahreswechsel ausgeschöpft sein.
Sperrfrist: Wechsel vom KFN-Programm eingeschränkt
Wichtig für bereits aktive Bauherren: Wer schon eine Zusage im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) erhalten hat, kann nicht einfach stornieren und kurzfristig auf die EH-55-Förderung wechseln. Für einen Programmwechsel greift eine Sperrfrist von sechs Monaten. Ein Umsteigen allein mit Blick auf möglicherweise attraktivere Konditionen ist damit deutlich eingeschränkt.
Reaktion aus der Bauwirtschaft: Wichtiger Impuls
Aus Sicht der Bauwirtschaft ist die Wiederaufnahme der EH-55-Förderung ein wichtiger, aber auch längst überfälliger Schritt. „Mit dem Förderstopp 2022 sind zahlreiche Neubauprojekte in der Schublade verschwunden, von denen sicherlich das eine oder andere wieder hervorgeholt werden könnte“, so Dr. Bernhard Baumann, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW. „Hier handelt es sich um einen Impuls zur Wiederbelebung des Wohnungsneubaus, aber eben nur um einen ersten Impuls.“ Mit den 800 Millionen Euro, verteilt auf 16 Bundesländer, stehe nun nur ein Bruchteil des Fördertopfes zur Verfügung, der bis 2021 ausgeschüttet wurde.
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