Erdraketen
Auf den richtigen Kurs gebracht

Erdraketen werden in geschlossener Bauweise durch die Erde getrieben. Deshalb ist es für die bauausführenden Unternehmen besonders wichtig, vor der Verlegung von Glasfaserkabeln Leitungsauskünfte bei anderen Infrastrukturbetreibern einzuholen, die über eigene Leitungen im Einsatzbereich der Erdraketen verfügen. Das Infrest-Leitungsauskunftsportal ermöglicht es Planungsbüros und Bauunternehmen, deutschlandweit mehr als 16.500 Infrastrukturbetreiber für Anfragen zu Leitungsverläufen zu beteiligen.

Vom Kalibrierschlauch zum Werkzeug in der grabenlosen Sanierung
Der AIRBAGLINER® von Bodenbender hat sich vom klassischen Kalibrierschlauch zu einem festen Bestandteil moderner Sanierungssysteme entwickelt.
Der VHV-Bauschadenbericht zeigt: In den letzten Jahren stiegen die jährlichen Schadensbeseitigungskosten durch die Beschädigung unterirdischer Infrastruktur kontinuierlich um rund 24 Prozent. Zu den erfassten Fehlerquellen gehören laut VHV die unzureichende Einholung von Leitungsauskünften sowie fehlende Fachkräfte bei parallel steigenden (technischen) Anforderungen an die Tiefbauarbeiten. Laut den Ergebnissen einer Analyse der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Betreiber eines der größten örtlichen Gasverteilnetze in Berlin und Brandenburg sowie Teilen Sachsens und Sachsen-Anhalts, spielt dabei der Breitbandausbaus als Schadensquelle eine immer wichtigere Rolle. So wurden im Gasnetz der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg zwischen November 2022 und Mai 2023 insgesamt 165 Schadensfälle durch Fremdfirmen erfasst, von denen 22 auf den Einsatz von Erdraketen zurückzuführen waren. Der NBB entstanden dabei Schäden von mehr als 400.000 Euro.
Viele erfüllen Pflicht zur Leitungsauskunft nicht
Solche Beschädigungen können gravierende Folgen haben. „Deshalb sollte es beim Einsatz von Erdraketen eigentlich selbstverständlich sein, dass die Lage vorhandener Fremdleitungen bekannt ist, nicht zuletzt, um die eigenen Mitarbeiter und Anrainer zu schützen und wirtschaftliche Schäden für die bauausführenden Unternehmen zu vermeiden“, betont Jürgen Besler, Geschäftsführer von Infrest , Betreiber des deutschlandweit führenden Metasystemportals zum Einholen von Leitungsauskünften.
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Denn wer Tiefbaumaßnahmen plant oder durchführt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich vorab bei den Netz- und Infrastrukturbetreibern vor Ort über mögliche Leitungsverläufe im Baugrund zu informieren. Planungsbüros und beauftragten Bauunternehmen entsteht ansonsten eine Schadensersatzpflicht gegenüber den betroffenen Netzbetreibern. Nach Einschätzung der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg kommt aber nur in etwa die Hälfte der Unternehmen der Verpflichtung nach, eine Leitungsauskunft mit einem halben Jahr Vorlauf einzuholen.
Auskunftspflicht nach Aufbau der eigenen Breitbandnetze
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Quelle: Infrest
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