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Tarifvertrag Forst RLP: Arbeitgeber stellt Kettensägen

Tarifvertrag Forst RLP: Arbeitgeber stellt Kettensägen
Wer zahlt das Arbeitsgerät? Ab 2027 müssen Forstwirte in Rheinland-Pfalz ihre Kettensägen nicht mehr aus eigener Tasche finanzieren. | Foto: Stihl

Schluss mit den eigenen Kettensägen im Wald: In Rheinland-Pfalz müssen kommunale Arbeitgeber ab 2027 das Werkzeug für ihre Forstwirte komplett stellen. Damit endet die Praxis der privaten Motorsägenentschädigung. Für die Übergangszeit hat die Gewerkschaft IG Bau jedoch feste Sätze für die Werkzeug-Nutzung ausgehandelt.


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Die IG BAU und der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz (KAV) haben sich im Rahmen des Bezirkstarifvertrags (BezTV-W RP) darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2027 eine verbindliche Gestellungspflicht gilt. Ab diesem Stichtag müssen die Arbeitgeber bei Holzerntearbeiten sowie bei sonstigen Betriebsarbeiten sowohl die Motorsäge als auch die benötigten Betriebsmittel und das Hauungswerkzeug vollständig zur Verfügung stellen, teilt die Gewerkschaft auf ihrer Website mit.

Der Praxis, dass Forstwirte ihre eigenen Maschinen einsetzen und dafür eine Entschädigung vom Betrieb erhalten, wird damit in der kommunalen Forstwirtschaft des Bundeslandes ein Ende gesetzt.

Übergangsregelung: Feste Sätze für die Motorsägenentschädigung

Bis diese neue Regelung im Jahr 2027 in Kraft tritt, haben sich die Tarifparteien auf eine Übergangsregelung verständigt. Der bisherige Motorsägenentschädigungssatz, der zuletzt im Juli 2024 angepasst wurde, wird bis zum 31. Dezember 2026 fest fortgeschrieben.

Für Waldarbeiter, die aktuell noch ihre eigene Kettensäge nutzen, gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin folgende Entschädigungssätze:

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Entschädigung für eigene Motorsägen (bis 31.12.2026)

Arbeiten außerhalb der Holzernte

12,68 Euro je tatsächlich angefallener Betriebsstunde

Holzerntearbeiten

5,83 Euro je Holzerntestunde

Holzernte mit überwiegender Handentrindung

2,54 Euro je Holzerntestunde

Die IG BAU feiert diese Einigung als klaren Erfolg für die Beschäftigten. Die Neuregelung entlastet die Forstwirte nicht nur von den hohen Anschaffungs- und Wartungskosten für professionelle Kettensägen, sondern klärt auch rechtliche Haftungsfragen im Arbeitsalltag deutlich zugunsten der Arbeitnehmer.

Rheinland-Pfalz als Vorreiter

Rheinland-Pfalz nimmt mit der verbindlichen Pflicht ab 2027 eine absolute Vorreiterrolle ein. Normalerweise bringen Waldarbeiter ihre eigenen Kettensägen mit zur Arbeit. Dafür zahlt der Arbeitgeber eine festgelegte Abnutzungsgebühr, die sogenannte Motorsägenentschädigung (gestaffelt nach Betriebsstunden). Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Sägen zwar freiwillig stellen, es gibt im Tarifvertrag aber keine Pflicht dazu. Die IG BAU drängt jedoch auch in anderen Bundesländern darauf, die private Gestellung abzuschaffen – auch, weil die Finanzämter die Steuerfreiheit der Entschädigungen zunehmend infrage stellen.


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