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Gebäudetyp E: Bund legt Eckpunkte für einfacheres Bauen vor

Gebäudetyp E: Bund legt Eckpunkte für einfacheres Bauen vor
Gebäudetyp E in der Baupraxis: In Bad Aibling entstanden drei Forschungshäuser mit monolithischen Wandaufbauten aus Holz, Mauerwerk und Beton, bei denen die Strategie „Einfach Bauen“ umgesetzt wurde. | Foto: Sebastian Schels

Der Gebäudetyp E soll Planen und Bauen spürbar vereinfachen. Wie die Ministerien für Justiz sowie Wohnen mitteilten, schafft das Eckpunktepapier die Grundlage für rechtssichere Verträge, weniger Standards und geringere Kosten. Ziel ist, einfaches Bauen bundesweit zu etablieren.

Mit den Eckpunkten für den Gebäudetyp E wollen das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium das Planen und Bauen deutlich vereinfachen. Wie die Ministerien mitteilten, soll ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag rechtssichere Vereinbarungen ermöglichen, um auf nicht zwingend erforderliche Baustandards zu verzichten. Ziel ist es, Kosten zu senken und Bauvorhaben schneller umzusetzen.

Konzept: Einfaches Bauen

Der Gebäudetyp E steht für ein bedarfsgerechtes, kostengünstiges Bauen. Verzichtet werden kann auf Standards, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind – etwa zusätzliche Komfortelemente oder technische Ausstattungen, die über den tatsächlichen Bedarf hinausgehen. Dadurch können laut Bundesjustizministerium und Bundesbauministerium die Baukosten sinken, ohne dass die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Gebäude beeinträchtigt wird.

Vertrag: Neue rechtliche Grundlage

Zentrales Element ist die Einführung eines Gebäudetyp-E-Vertrags. Dieser soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit schaffen, geringere Baustandards rechtsverbindlich zu vereinbaren. Der Vertrag knüpft an die technischen Baubestimmungen der Länder an. Wo diese keine Regelungen vorsehen, soll künftig nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht automatisch als Mangel gelten. Wie die Ministerien betonen, bleibt der Verbraucherschutz sichergestellt.

Praxis: Wissen verbreiten

Begleitend zu den geplanten zivilrechtlichen Regelungen wollen die Ministerien die Anwendung des Gebäudetyps E stärken. Laut Eckpunktepapier sollen Pilotprojekte ausgewertet, Erkenntnisse gebündelt und eine Best-Practice-Sammlung bereitgestellt werden. Auch Musterverträge sind vorgesehen, um Bauherrinnen, Bauherren und Planungsbüros praxisnahe Werkzeuge an die Hand zu geben.

Hintergrund: Hohe Standards bremsen Kosten

In der aktuellen Baupraxis gelten zahlreiche Regeln der Technik und ein hoher Baustandard, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das führe häufig zu Bauausführungen, die über den Bedarf hinausgehen. Der Gebäudetyp E soll hier gegensteuern. Beispiele sind der Verzicht auf Dreifachverglasung, wenn energetisch vertretbar, oder der Wegfall eines Handtuchheizkörpers, wenn eine Fußbodenheizung vorhanden ist.

Austausch mit Ländern und Fachkreisen

Als nächster Schritt ist ein Dialog mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden vorgesehen, um auf Grundlage der Eckpunkte praxistaugliche gesetzliche Regelungen zu erarbeiten. Ziel ist es, den Gebäudetyp-E-Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern und einfaches Bauen bundesweit zu etablieren.

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