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Kartellamt: Strabag darf Stumpp unter Auflage übernehmen
Die Strabag AG darf die Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG aus Balingen übernehmen - unter einer Auflage des Bundeskartellamts. | Foto: Strabag

Die Übernahme der Stumpp-Gruppe plant die Strabag AG schon länger, im Juli 2025 wurde schon der Kaufvertrag unterzeichnet. Jetzt hat das Bundeskartellamt die Übernahme unter eine aufschiebende Bedingung gestellt: Vor Vollzug des Zusammenschlusses muss Stumpp das Walzasphaltmischwerk in Zimmern an einen unabhängigen Erwerber veräußern. Ohne diese Veräußerung wäre Strabag im regionalen Walzasphaltmarkt zwischen Stuttgart und dem Bodensee so dominant geworden, dass fast die Hälfte des dort vermarkteten Walzasphalts auf das Unternehmen entfiele, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Kartellamt: Walzasphaltmarkt regional begrenzt

Walzasphalt ist ein zentraler Baustoff im Straßenbau und muss wegen seiner Verarbeitungseigenschaften meist kurzfristig nach der Produktion eingebaut werden. Transportentfernungen sind daher begrenzt, wodurch die relevanten Märkte räumlich regional abgegrenzt werden. In dieser Region betreibt Stumpp zwei Mischwerke in Zimmern und Balingen und hält Beteiligungen an Steinbrüchen. Die Strabag verfügt ebenfalls über mehrere Walzasphaltmischanlagen und Steinbruchbeteiligungen; im klassischen Straßenbau gehörte der Konzern bislang jedoch nicht zu den führenden Anbietern vor Ort.

Durch den Zusammenschluss wären laut Kartellamt die Marktanteile von Strabag im Walzasphaltmarkt deutlich über die gesetzliche Schwelle von 40 Prozent gestiegen, bei der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird. Wettbewerber im Gebiet erreichten in der Regel Marktanteile von unter 15 Prozent – viele davon mittelständisch und finanziell kleiner.

Auflage im Markttest geprüft

Um diese wettbewerblichen Bedenken auszuräumen, hatten die fusionierenden Unternehmen angeboten, das Walzasphaltwerk in Zimmern vor Vollzug zu veräußern. Das Bundeskartellamt habe dieses Angebot im Rahmen eines Markttests geprüft und auch Rückmeldungen anderer regionaler Marktteilnehmer eingeholt. Nach der Prüfung sei die Veräußerung grundsätzlich geeignet, die drohende marktbeherrschende Stellung zu verhindern. Ohne das Werk in Zimmern bleibe der Marktanteil von Strabag deutlich unterhalb der gesetzlichen Vermutungsschwelle von 40 Prozent.

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Entscheidend sei, dass ein geeigneter Erwerber gefunden werde, der den dauerhaften Fortbestand der Asphaltmischanlage in Zimmern gewährleiste, so das Kartellamt.

Kartellamts-Beschluss noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden; über eine mögliche Beschwerde würde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

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