Beschleunigungsgesetz: Turbo für die Autobahn, Bremse für den Wohnungsbau
Der Bundestag hat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll öffentliche Bauaufträge vereinfachen und beschleunigen. Die Bauwirtschaft bewertet das Gesetz als wichtigen, aber schmerzhaften Kompromiss. Während der Bund profitiert, gehen die Kommunen leer aus.


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Nach monatelanger Hängepartie hat der Bundestag das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Es soll die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller und einfacher machen. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft bewerten das Ergebnis als einen wichtigen Schritt nach vorn, aber auch als einen Kompromiss mit schmerzhaften Einschränkungen. Vor allem die Aufweichung des Grundsatzes der Losvergabe sorgt für eine gespaltene Bewertung.
Beschleunigung für Bundesprojekte
Mit dem Kompromiss habe die Koalition Handlungsfähigkeit bewiesen. „Der Beschluss setzt den Weg zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabe konsequent fort“, so Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). Kern des Gesetzes ist, dass bei Infrastrukturvorhaben des Bundes, die aus dem neuen Sondervermögen finanziert werden, künftig eine Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen möglich ist. „Das bringt Beschleunigung und spart am Ende Geld“, so Müller. Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), nennt das Gesetz einen „ausgewogenen Kompromiss, der allen Bauunternehmen – ob klein, mittelständisch oder groß – einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht.“
Mittelstand und Kommunen als Verlierer?
Die Kehrseite der Medaille ist die Ausnahme von der Regel. Der ZDB spricht von einem „für den Mittelstand schmerzhaften Kompromiss“, da die Abweichung vom Primat der Losvergabe große Generalunternehmer bevorteilen könnte. Tim-Oliver Müller kritisiert vor allem die eingeschränkte Reichweite des Gesetzes: „Der öffentliche Wohnungsbau und die Kommunen gehen faktisch leer aus, da der Verweis auf das Sondervermögen für die meisten kommunalen Vorhaben nicht greift.“ Dies sei eine vergebene Chance, da auch die Potenziale für serielles und industrielles Bauen beschränkt würden, für das die Gesamtvergabe oft eine zwingende Voraussetzung sei.
Noch schärfer fällt die Kritik aus der Wohnungswirtschaft aus. Der GdW bezeichnet das Gesetz als „verpasste Chance für mehr Tempo beim Wohnungsbau“. Statt echter Vereinfachung drohten neue Hürden, da die neuen Regelungen für den dringend benötigten Wohnungsbau in der Praxis kaum greifen würden.
Probezeit bis Ende 2027
Das Gesetz, das nach Zustimmung des Bundesrates voraussichtlich zum 1. Juli oder 1. September 2026 in Kraft tritt, wird von der Baubranche nun kritisch beobachtet werden. Ob die Aufweichung der Losvergabe tatsächlich zu einer Beschleunigung führt, müsse die Evaluation zeigen, so Pakleppa. Müller fordert, die Probezeit bis Ende 2027 zu nutzen, um zu dokumentieren, welche Hemmnisse bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten weiterhin bestehen. Denn, so der HDB-Chef: „Wir können es uns nicht leisten, dass jedes zweite konventionell umgesetzte Bauvorhaben des Staates teurer wird und länger dauert.“
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