So verändern sich die Tariflöhne Anfang 2026
Zum Jahresbeginn 2026 verändern sich vor allem Mindestlöhne im Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk. Im Bauhauptgewerbe und weiten Teilen der Baustoffindustrie bleibt das tarifliche Lohnniveau dagegen bis März stabil. Größere Anpassungen folgen erst ab April.


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Zum Jahresbeginn ändern sich vor allem Mindestlöhne in baunahen Handwerken. So steigt im Dachdeckerhandwerk zum 1. Januar 2026 der Mindestlohn für ungelernte Kräfte auf 14,96 €/Stunde. Für Fachkräfte bleibt der Mindestlohn im Rahmen des bis 2028 angelegten Tarifvertrags stabil, die nächste Stufe folgt erst später.
Im Gerüstbau hat es bereits im November 2025 eine Lohnerhöhung gegeben. Die kräftige Lohnsteigerung aus dem Tarifabschluss – +7,5 % ab November 2025 – wirkt im ersten Quartal weiter. Zum Jahresbeginn steigt zudem der Branchenmindestlohn im Gerüstbauhandwerk: Ab dem 1. Januar 2026 erhöht er sich auf 14,35 €/Stunde.
Bauhauptgewerbe: Nächste Stufe erst im April
Für das Bauhauptgewerbe bleibt das Lohnniveau im ersten Quartal 2026 unverändert. Die letzte Tarifstufe vom 1. April 2025 (+4,2 % im Westen, +5,0 % im Osten und in Lohngruppe 1) wirkt fort. Die nächste Erhöhung folgt laut Tarifvertrag zum 1. April 2026, wenn die Löhne im Westen um 3,9 % steigen und die Ost-Entgelte vollständig auf das Westniveau angeglichen werden.
Derweil bereitet die IG BAU die nächste Tarifrunde im Bauhauptgewerbe vor, die voraussichtlich im März 2027 starten soll. Am 30. Oktober fand in Wiesbaden eine erste Verhandlung statt, bei der die Arbeitgeber allerdings ohne Mandat erschienen waren. Im Januar 2026 soll weiterverhandelt werden.
Baustoffindustrie: Erste Erhöhungen ab März
In der Baustoffindustrie greifen Anfang 2026 nur wenige neue Stufen. Die meisten Tarifbereiche steigen erst im Frühjahr oder Sommer.
Im Bereich Steine und Erden Bayern wird zum 1. März 2026 die nächste Stufe fällig: Die Löhne und Gehälter erhöhen sich um 3,3 %. Zuvor galt seit Juni 2025 ein Plus von 2,45 %.
In der Beton- und Fertigteilindustrie Mecklenburg-Vorpommern sowie Mitte-Ost bleibt es bis Ende April bei der Stufe von August 2025. Lediglich das das Urlaubsgeld wird ab dem 1. Januar 2026 um 150 Euro erhöht.
Auch in der Ziegelindustrie Nord bleibt das Lohnniveau bis März unverändert. Die Tarifrunde 2025 wurde vertagt; das bisherige Arbeitgeberangebot sieht 1,8 % mehr Lohn ab 1. März 2026 vor. Ein Abschluss liegt nicht vor, wie die Gewerkschaft betont.
Mehr Bewegung ab April 2026
Im ersten Quartal fällt die Bilanz damit eindeutig aus: Nur Mindestlöhne im Handwerk verändern sich spürbar, tarifliche Tabellenlöhne hingegen kaum. Die großen Stufen folgen ab April 2026, wenn im Bauhauptgewerbe die 3,9-%-Erhöhung greift und mehrere Baustoffbereiche in die nächste Verhandlungsrunde gehen.
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