7,5 Prozent mehr Lohn für Gerüstbauer
Der neue Tarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk bringt den Beschäftigten deutliche Lohnerhöhungen. Ab November 2025 erhalten Gerüstbauer 7,5 Prozent mehr Lohn. Bis Oktober 2026 steigen die Einkommen um insgesamt 11,9 Prozent.

Nach laut IG Bau "konstruktiven" Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband Gerüstbau und der Bundessinnung für das Gerüstbauer-Handwerk steht fest: Die rund 40 000 Beschäftigten im Gerüstbau erhalten deutliche Einkommenssteigerungen. Der neue Lohntarifvertrag wurde am 25. September 2025 vereinbart und bringt Verbesserungen in mehreren Stufen sowie neue Leistungen zur Absicherung saisonaler Ausfälle.
Stufenweise Lohnerhöhung für Gerüstbauer
Zum 1. November 2025 steigen die Löhne um 7,5 Prozent, ein weiteres Plus von 4,4 Prozent folgt zum 1. Oktober 2026. Zusammen ergibt das eine Lohnsteigerung von 11,9 Prozent. Auch die Branchenmindestlöhne steigen, nämlich ab 1. Januar 2026 um 0,40 Euro auf 14,35 Euro/Stunde und ab 1. Januar 2027 um weitere 0,55 Euro auf 14,90 Euro/Stunde. Die IG BAU bezeichnete das Ergebnis als „sehr guten Tarifabschluss“, der die Arbeit im Gerüstbau aufwertet und die Einkommenssicherheit stärkt.
Neuer Lohntarifvertrag nach Verhandlungsdesaster von 2023
Auch die Arbeitgeberseite wertet den Tarifabschluss als sehr positiv, nachdem die letzten Tarifverhandlungen im Gerüstbauerhandwerk 2023 geplatzt waren. „Wir freuen uns sehr, dass wir nach zwei Jahren wieder einen Lohntarifvertrag haben“, so der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Bundesinnungsmeister und Verbandspräsident Marcus Nachbauer. Anders als zunächst von der Gewerkschaft gefordert, gäbe es keine Lohnsteigerungen rückwirkend ab 2023. "Für Mitgliedsbetriebe, die gemäß unserer Empfehlung zwischenzeitlich die Löhne erhöht haben, fällt die Steigerung daher sehr moderat aus“, so Nachbauer.
Mehr Geld für den Nachwuchs
Auch Auszubildende profitieren. Ab 1. November 2025 gelten höhere Ausbildungsvergütungen: Im 1. Lehrjahr 1.125 Euro, im 2. Lehrjahr 1.300 Euro und im 3. Lehrjahr 1.550 Euro. Damit soll die Ausbildung im Gerüstbau attraktiver gemacht werden. „Die Ausbildung zum Gerüstbauer gehört damit weiterhin zu den bestbezahlten Ausbildungen im Handwerk. Auch das ist ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte“, so Nachbauer.
Sommerausfallgeld als neue Absicherung
Ein Novum ist das Sommerausfallgeld, das ab 1. Mai 2026 gezahlt wird. Es greift, wenn wegen zwingender Witterungsgründe – etwa Hitze oder Unwetter – nicht gearbeitet werden kann oder darf. Die Gerüstbaukasse übernimmt die Zahlungen. Damit wird erstmals auch der Sommer als potenzielle Ausfallzeit abgesichert – eine Reaktion auf den Klimawandel und zunehmende Wetterextreme. Zusätzlich erhöht sich die Rentenbeihilfe der Zusatzversorgungskasse (ZVK) Gerüstbau ab 1. August 2026 um 10 Prozent.
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Im Überblick: Tarifabschluss Gerüstbauer-Handwerk 2025/2026
Regelung  | Gültig ab  | Inhalt / Erhöhung  | 
Lohnerhöhung  | 1. November 2025  | + 7,5 %  | 
Lohnerhöhung  | 1. Oktober 2026  | + 4,4 %  | 
Branchenmindestlohn  | 1. Januar 2026  | 14,35 €/Std. (+0,40 €)  | 
Branchenmindestlohn  | 1. Januar 2027  | 14,90 €/Std. (+0,55 €)  | 
Ausbildungsvergütung 1. Jahr  | 1. November 2025  | 1.125 €  | 
Ausbildungsvergütung 2. Jahr  | 1. November 2025  | 1.300 €  | 
Ausbildungsvergütung 3. Jahr  | 1. November 2025  | 1.550 €  | 
Sommerausfallgeld  | 1. Mai 2026  | Zahlung bei Witterungsausfällen  | 
ZVK-Rentenbeihilfe  | 1. August 2026  | + 10 %  | 
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