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Lkw-Maut: Gartenbau kritisiert Bundesverkehrsministerium

Lkw-Maut: Gartenbau kritisiert Bundesverkehrsministerium
Die Lkw-Maut für kleine Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2024 sorgt weiter Zündstoff. | Foto: AdobeStock

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge sorgt weiter für Wirbel: Jetzt wirft der Zentralverband Gartenbau (ZVG) dem Bundesverkehrsministerium eine nicht hinnehmbare Blockadehaltung vor. Denn sämtliche Appelle, die sogenannte Handwerkerausnahme auf die Grüne Branche auszudehnen, waren bisher erfolglos.


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Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Allerdings sind Handwerksfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen davon befreit. Doch die Grüne Branche schaut in die Röhre. „Eine Vielzahl von gärtnerischen Betrieben erbringt handwerksähnliche Dienstleistungen und werden bisher nicht von der Ausnahmeregelung erfasst“, sagt ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Das führe dazu, dass die unterschiedlichen gärtnerischen Betriebe im Wettbewerb benachteiligt werden, sei es gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder gegenüber Endverbrauchern, weil sie mit Kosten belastet werden, die vergleichbare Branchen nicht haben. Er appelliert nun an die Fachpolitiker im Bundestag, Nachbesserungen einzufordern.

Friedhofsgärtner als Beispiel

Als Beispiel nennt Mertz die Friedhofsgärtnereien. Dies führe nach der aktuellen Verwaltungsmeinung zu dem Ergebnis, dass der Bestatter zwar Grabgestecke und Kränze mautfrei zum Friedhof befördern dürfe, der Friedhofsgärtner aber weder die von ihm handwerklich hergestellten Kränze und Gestecke noch sein Material, das er zur Grabpflege oder Grabbepflanzung benötigt, mautfrei befördern dürfe. Das Bundesverkehrsministerium habe sich bislang weder gesprächsbereit noch einsichtig gezeigt, so der ZVG-Präsident. Er bezweifelt, dass die nun vorgelegte Ausgestaltung der Zielsetzung der Gesetzgeber entspricht, gerade die kleinen und mittleren Betriebe, die vor Ort handwerksähnliche Leistungen erbringen, von zusätzlichen Kosten zu entlasten.

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